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   LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93   

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LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93 (https://dejure.org/1994,5290)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93 (https://dejure.org/1994,5290)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. April 1994 - 2 Sa 1180/93 (https://dejure.org/1994,5290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; Tarifgruppe; Hinweispflicht; Arbeitgeber; Änderungskündigung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Eine allgemeine Verweisung dieser Art bedeutet nämlich regelmäßig, daß der BAT sowohl für die Durchführung des Vertrages als auch für die Vermutung anwendbar sein soll (so BAG, Urteil vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz § 4 - Eingruppierung - Nr. 1; ferner BAG, Urteil vom 01.09.1982 - 4 AZR 951/79 -, AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90 -, AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz , § 4 - Eingruppierung - Nr. 1 ausgeführt, auch im öffentlichen Dienst könnten nebeneinander tarifliche und einzelvertragliche Vergütungsansprüche bestehen: insbesondere treffe das für diejenigen Angestellten zu, deren Rechtsverhältnisse sich nach dem BAT bestimmen, weil mit diesen in der Regel im Sinne von § 22 Abs. 3 BAT ungeachtet ihrer tariflichen Rechte und Pflichten auch noch einzelvertraglich vereinbart werde, nach welcher Verhütungsgruppe zu vergüten seien, was zur Folge habe, daß solche Angestellte, auch wenn die tariflichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, gleichwohl einen einzelvertraglichen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hätten (ebenso wohl auch BAG, Urteile vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 -, und - 2 AZR 591/90 -, EzA, Kündigungsschutzgesetz , § 2 Nrn. 16 und 17 sowie - Urteil vom 30.05.1990 - 4 AZR 74/90 -, EzA, Betriebsverfassungsgesetz 1972, § 99 Nr. 89; ein solcher Anspruch könne nur durch eine Vertragsänderung oder eine wirksame Änderungskündigung entzogen werden (BAG, Urteil vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 -, EzA, §§ 22, 23 BAT - Nr. 15; BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 -, aaO., ferner BAG, Urteil vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 -, EzA, § 2 KSchG Nr. 17 m.w.N.).

    Insofern trifft es zu, daß bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nebeneinander tarifvertragliche und einzelvertragliche Vergütungsansprüche bestehen können (BAG, Urteil vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, aaO., ferner Urteil vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 -, EzA §§ 22, 23 BAT Nr. 15).

    Ein darüber hinausgehender vertraglicher Bindungswille des Arbeitgebers läßt sich solchen Vereinbarungen nicht entnehmen (so auch BAG, Urteil vom 21.4.82 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz , § 4 - Eingruppierung - Nr. 1).

    Eine darüber hinausgehende konkludente Erklärung kann den Erfüllungshandlungen nicht entnommen werden schließlich folgt auch aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes für die Zukunft kein Anspruch der Klägerin auf Fortzahlung der Vergütung nach der Gruppe II a BAT (BAG, Urteil vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, § 4 TVG - Eingruppierung - Nr. 1).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz , § 4 - Eingruppierung - Nr. 1 ausgeführt, auch im öffentlichen Dienst könnten nebeneinander tarifliche und einzelvertragliche Vergütungsansprüche bestehen: insbesondere treffe das für diejenigen Angestellten zu, deren Rechtsverhältnisse sich nach dem BAT bestimmen, weil mit diesen in der Regel im Sinne von § 22 Abs. 3 BAT ungeachtet ihrer tariflichen Rechte und Pflichten auch noch einzelvertraglich vereinbart werde, nach welcher Verhütungsgruppe zu vergüten seien, was zur Folge habe, daß solche Angestellte, auch wenn die tariflichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, gleichwohl einen einzelvertraglichen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hätten (ebenso wohl auch BAG, Urteile vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 -, und - 2 AZR 591/90 -, EzA, Kündigungsschutzgesetz , § 2 Nrn. 16 und 17 sowie - Urteil vom 30.05.1990 - 4 AZR 74/90 -, EzA, Betriebsverfassungsgesetz 1972, § 99 Nr. 89; ein solcher Anspruch könne nur durch eine Vertragsänderung oder eine wirksame Änderungskündigung entzogen werden (BAG, Urteil vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 -, EzA, §§ 22, 23 BAT - Nr. 15; BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 -, aaO., ferner BAG, Urteil vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 -, EzA, § 2 KSchG Nr. 17 m.w.N.).

    Dabei wird ausdrücklich anerkannt, daß eine irrtümlich zu hohe Eingruppierung als dringendes betriebliches Erfordernis zur Rechtfertigung einer Änderungskündigung in Frage kommt (BAG, Urteil vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 -, EZA, Kündigungsschutzgesetz § 2 Nr. 16).

    Dieser Ansicht kann sich das Berufungsgericht nicht anschließend soweit in den Entscheidungen zum Ausdruck gebracht werden soll, die Nennung der Vergütungsgruppe im schriftlichen Arbeitsvertrag führe neben einem etwaigen kraft Verbandszugehörigkeit geltenden tarifvertraglichen Anspruch stets zu einem einzelvertraglichen Anspruch auf eine Mindestverhütung nach der genannten Vergütungsgruppe (vgl. dazu auch Riebel, Gemeinsame Anmerkung zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 und 591/90 -, EzA, Kündigungsschutzgesetz , § 2 Nr. 17, und Maurer, Eingruppierungskorrekturen nur durch Änderungskündigung, NZA 1993, 1721 ff.).

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Die einzelvertragliche Bezugnahme auf den BAT soll dabei nur widerspiegeln, was tarifrechtlich gilt (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 01.09.1982 - 4 AZR 951/79 -, aaO.; vgl. auch BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn; ferner Böhm/Spiertz, Bundesangestelltentarifvertrag, Kommentar, § 22 Rdn. 73 ff. und 205 ff.; Clemens/Scheuring, BAT , Kommentar, § 22 Rdn. 15 ff.).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz , § 4 - Eingruppierung - Nr. 1 ausgeführt, auch im öffentlichen Dienst könnten nebeneinander tarifliche und einzelvertragliche Vergütungsansprüche bestehen: insbesondere treffe das für diejenigen Angestellten zu, deren Rechtsverhältnisse sich nach dem BAT bestimmen, weil mit diesen in der Regel im Sinne von § 22 Abs. 3 BAT ungeachtet ihrer tariflichen Rechte und Pflichten auch noch einzelvertraglich vereinbart werde, nach welcher Verhütungsgruppe zu vergüten seien, was zur Folge habe, daß solche Angestellte, auch wenn die tariflichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, gleichwohl einen einzelvertraglichen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hätten (ebenso wohl auch BAG, Urteile vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 -, und - 2 AZR 591/90 -, EzA, Kündigungsschutzgesetz , § 2 Nrn. 16 und 17 sowie - Urteil vom 30.05.1990 - 4 AZR 74/90 -, EzA, Betriebsverfassungsgesetz 1972, § 99 Nr. 89; ein solcher Anspruch könne nur durch eine Vertragsänderung oder eine wirksame Änderungskündigung entzogen werden (BAG, Urteil vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 -, EzA, §§ 22, 23 BAT - Nr. 15; BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 -, aaO., ferner BAG, Urteil vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 -, EzA, § 2 KSchG Nr. 17 m.w.N.).

  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz , § 4 - Eingruppierung - Nr. 1 ausgeführt, auch im öffentlichen Dienst könnten nebeneinander tarifliche und einzelvertragliche Vergütungsansprüche bestehen: insbesondere treffe das für diejenigen Angestellten zu, deren Rechtsverhältnisse sich nach dem BAT bestimmen, weil mit diesen in der Regel im Sinne von § 22 Abs. 3 BAT ungeachtet ihrer tariflichen Rechte und Pflichten auch noch einzelvertraglich vereinbart werde, nach welcher Verhütungsgruppe zu vergüten seien, was zur Folge habe, daß solche Angestellte, auch wenn die tariflichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, gleichwohl einen einzelvertraglichen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hätten (ebenso wohl auch BAG, Urteile vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 -, und - 2 AZR 591/90 -, EzA, Kündigungsschutzgesetz , § 2 Nrn. 16 und 17 sowie - Urteil vom 30.05.1990 - 4 AZR 74/90 -, EzA, Betriebsverfassungsgesetz 1972, § 99 Nr. 89; ein solcher Anspruch könne nur durch eine Vertragsänderung oder eine wirksame Änderungskündigung entzogen werden (BAG, Urteil vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 -, EzA, §§ 22, 23 BAT - Nr. 15; BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 -, aaO., ferner BAG, Urteil vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 -, EzA, § 2 KSchG Nr. 17 m.w.N.).

    Insofern trifft es zu, daß bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nebeneinander tarifvertragliche und einzelvertragliche Vergütungsansprüche bestehen können (BAG, Urteil vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, aaO., ferner Urteil vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 -, EzA §§ 22, 23 BAT Nr. 15).

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Eine allgemeine Verweisung dieser Art bedeutet nämlich regelmäßig, daß der BAT sowohl für die Durchführung des Vertrages als auch für die Vermutung anwendbar sein soll (so BAG, Urteil vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz § 4 - Eingruppierung - Nr. 1; ferner BAG, Urteil vom 01.09.1982 - 4 AZR 951/79 -, AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90 -, AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die einzelvertragliche Bezugnahme auf den BAT soll dabei nur widerspiegeln, was tarifrechtlich gilt (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 01.09.1982 - 4 AZR 951/79 -, aaO.; vgl. auch BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn; ferner Böhm/Spiertz, Bundesangestelltentarifvertrag, Kommentar, § 22 Rdn. 73 ff. und 205 ff.; Clemens/Scheuring, BAT , Kommentar, § 22 Rdn. 15 ff.).

  • BAG, 08.12.1988 - 6 AZR 9/87
    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in der nicht veröffentlichen Entscheidung vom 08.12.1988 - 6 AZR 9/87 - ausgeführt, daß dann, wenn der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung nur vermeintliche vertragliche Ansprüche beseitigen wolle, die Änderungskündigung ins Leere gehe und die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage als unbegründet abzuweisen sei; die Klage ziele auf die Feststellung, daß für das weiterbestehende Arbeitsverhältnis nicht die im Änderungsangebot beschriebenen Arbeitsbedingungen gelten, sondern die vorher angewandten Bedingungen; dieses Klageziel könne aber nicht erreicht werden, wenn die vom Kläger bekämpften Arbeitsbedingungen zum Zeitpunkt des mit einer Kündigung verbundenen Änderungsangebots ohnehin Grundlage des bestehenden Arbeitsverhältnisses seien; nur wenn die Arbeitsbedingungen, deren sich der Arbeitgeber berühme und die er vorsorglich durch Änderungskündigung herbeiführen wolle, nicht ohnehin gelten, stelle sich die Frage der Wirksamkeit, insbesondere der sozialen Rechtfertigung der ausgesprochenen Änderungskündigung.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz , § 4 - Eingruppierung - Nr. 1 ausgeführt, auch im öffentlichen Dienst könnten nebeneinander tarifliche und einzelvertragliche Vergütungsansprüche bestehen: insbesondere treffe das für diejenigen Angestellten zu, deren Rechtsverhältnisse sich nach dem BAT bestimmen, weil mit diesen in der Regel im Sinne von § 22 Abs. 3 BAT ungeachtet ihrer tariflichen Rechte und Pflichten auch noch einzelvertraglich vereinbart werde, nach welcher Verhütungsgruppe zu vergüten seien, was zur Folge habe, daß solche Angestellte, auch wenn die tariflichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, gleichwohl einen einzelvertraglichen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hätten (ebenso wohl auch BAG, Urteile vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 -, und - 2 AZR 591/90 -, EzA, Kündigungsschutzgesetz , § 2 Nrn. 16 und 17 sowie - Urteil vom 30.05.1990 - 4 AZR 74/90 -, EzA, Betriebsverfassungsgesetz 1972, § 99 Nr. 89; ein solcher Anspruch könne nur durch eine Vertragsänderung oder eine wirksame Änderungskündigung entzogen werden (BAG, Urteil vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 -, EzA, §§ 22, 23 BAT - Nr. 15; BAG, Urteil vom 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 -, aaO., ferner BAG, Urteil vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 -, EzA, § 2 KSchG Nr. 17 m.w.N.).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 28.4.1982 - 7 AZR 1139/79 -, EzA, § 2 KSchG Nr. 4, m.w.N.).
  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Eine allgemeine Verweisung dieser Art bedeutet nämlich regelmäßig, daß der BAT sowohl für die Durchführung des Vertrages als auch für die Vermutung anwendbar sein soll (so BAG, Urteil vom 21.04.1982 - 4 AZR 671/79 -, EzA, Tarifvertragsgesetz § 4 - Eingruppierung - Nr. 1; ferner BAG, Urteil vom 01.09.1982 - 4 AZR 951/79 -, AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 429/90 -, AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93
    Er ist unabhängig von der Bewertung des Arbeitgebers, bei der es sich nur um einen deklaratorischen Akt der Rechtsanwendung und nicht um einen Akt rechtlicher Gestaltung handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Beschluß vom 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 -, EzA, § 101 BetrVG Nr. 5; Beschluß vom 12.01.1993 - 1 ABR 42/92 -, EzA, BetrVG 1972, § 99 Nr. 112; Beschluß vom 09.02.1993 - 1 ABR 51/92 -, EzA, BetrAVG 1972, § 99 Nr. 111, jeweils m.w.N.; ferner Clemens/Scheuring, aaO., § 22 Rdn. 15; Böhm/Spiertz, aaO., § 22, Rdn. 206, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Unverhältnismäßig kann danach allenfalls das Element der Kündigung sein, nicht dagegen das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot (BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - aaO; LAG Chemnitz Urteil vom 12. Mai 1993 - 6 Sa 36/92 - NJ 1993, 477; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 71; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. August 1996 - 11 (5) Sa 1204/95 - n.v.; a.A. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 106 a; Enderlein, Anm. zu BAG AP Nr. 36 und 37 zu § 2 KSchG 1969 mit Darstellung des Streitstandes; LAG Köln Urteil vom 20. April 1994 - 2 Sa 1180/93 - n.v.; jeweils m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06

    Versetzung von Arbeitnehmern zur Lösung innerbetrieblicher Konflikte

    Im öffentlichen Dienst tritt eine Konkretisierung auf eine bestimmte Tätigkeit auch nach langjähriger Beschäftigung auf demselben Arbeitsplatz nicht ein (LAG Köln 26.01.1994 - 2 Sa 120/93 - ZTR 1994, 374).
  • LAG Niedersachsen, 08.04.2002 - 11 Sa 1856/01

    Abhängigkeit der Vergütungsgruppe einer Kindergartenleiterin von der

    Der Arbeitgeber will lediglich der Hinweispflicht aus § 22 Abs. 3 BAT nachkommen, jedoch keine eigenständige Verbindlichkeit begründen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.04.1994 in ZTR 1994, 374).
  • LAG Thüringen, 22.02.1995 - 2 Sa 109/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

    Eine Änderungskündigung bedurfte es für den Fall nicht, dass sich die vorläufige Eingruppierung "als unzutreffend" erweisen sollte (vgl. allg. zur Möglichkeit einer "korrigierenden Rückgruppierung" nach BAT und zur Unwirksamkeit einer Änderungskündigung in diesem Fall LAG Köln, Urteil vom 20.04.1994, ZTR 1994, 374).
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