Rechtsprechung
LAG Köln, 16.05.2011 - 2 Sa 1276/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
Behindertengerechte Beschäftigung, Direktionsrecht, Schadensersatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 81 Abs. 4 SGB IX, § 68 Abs. 3 SGB IX, § 280 Abs. 1 BGB
Behindertengerechte Beschäftigung, Direktionsrecht, Schadensersatz - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Arbeitgeber kann haften, wenn er einem behinderten Arbeitnehmer keinen vorhandenen anderen, behindertengerechten Arbeitsplatz zuweist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes; Neuausübung des Direktionsrechts zur Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes; Klage auf Beschäftigung an dem vom Arbeitnehmer vorgeschlagenen Arbeitsplatz unter Vorbehalt der Zustimmung des ...
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Schwerbehinderung - Neuzuweisung eines Arbeitsplatzes
- rabüro.de
Zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Schwerbehinderung - Neuzuweisung eines Arbeitsplatzes
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neuausübung des Direktionsrechts zur Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes; Klage auf Beschäftigung an dem vom Arbeitnehmer vorgeschlagenen Arbeitsplatz unter Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats; unbegründete Schadensersatzklage auf Annahmeverzugslohn bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Behindertengerechte Beschäftigung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 18.08.2010 - 18 Ca 12016/09
- LAG Köln, 16.05.2011 - 2 Sa 1276/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - …
Auszug aus LAG Köln, 16.05.2011 - 2 Sa 1276/10
Unterlässt der Arbeitgeber die ihm mögliche Ausübung des Direktionsrechts, macht er sich schadensersatzpflichtig, soweit die weiteren Anspruchsvoraussetzungen (Kausalität, Verschulden) gegeben sind (BAG 5 AZR 162/09).Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.2010 -Az 5 AZR 162/09- folgt, dass unmittelbare Annahmeverzugsansprüche nur dann gegeben sind, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit auf dem bisher von ihm ausgeübten Arbeitsplatz anbietet, vom Arbeitgeber aber nicht beschäftigt wird.
- BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Köln, 16.05.2011 - 2 Sa 1276/10
Hinsichtlich der Verteilung der Darlegungslasten folgt das Gericht dabei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.10.2005 -Az 9 AZR 632/04-. - BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
Kündigungsschutz; Schwerbehinderte
Auszug aus LAG Köln, 16.05.2011 - 2 Sa 1276/10
Je nach Begründungstiefe einer eventuell gegebenen Ablehnung der Versetzung muss die Beklagte deshalb nicht in jedem Fall ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführen (vgl. BAG vom 22.09.2005 -Az 2 AZR 519/04-).