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   LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96   

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https://dejure.org/1997,5184
LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96 (https://dejure.org/1997,5184)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96 (https://dejure.org/1997,5184)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 2 Sa 1461/96 (https://dejure.org/1997,5184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arbeitnehmereigenschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB; § 84 HGB
    Arbeitnehmereigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Bewertung eines Dienstverhältnisses als Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters oder als Arbeitsverhältnis sind die Umstände des Einzelfalls heranzuziehen; Heranziehung der Umstände des Einzelfalls für die Bewertung eines Dienstverhältnisses als Rechtsverhältnis ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 611 BGB; § 84 HGB
    Arbeitnehmereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1; HGB § 84
    Arbeitnehmerstatus: Kundenschulungsbeauftragter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
    Daher ist für ein Arbeitsverhältnis unabdingbar erforderlich, daß der Vertragspartner sachlich und zeitlich eine fremdgeplante, fremdnützige und von fremder Risikobereitschaft getragene Arbeit nach Weisung des Dienstberechtigten erbringt (BAG Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 438/95 - AP Nr. 79 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Sie konnte daher auch kein unternehmerisches Engagement entwickeln (vgl. BAG Urteil 09.05.1996 a.a.O).

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt (BAG Urteil vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Die Tatsache allein, daß der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin hinsichtlich der zeitlichen Bestimmung der Arbeitszeit nicht von konkreten Weisungen des Arbeitgebers, sondern z. B. von den Terminsvorstellungen des Kunden des Arbeitgebers abhängig ist, rechtfertigt nicht die Annahme, die Arbeitszeit könne frei gestaltet werden.Ist die Arbeitsleistung nicht innerhalb einer räumlich festen Organisation auszuüben, aber der Ort der Arbeitsleistung insofern festgelegt, als die Tätigkeit in der Regel in den Räumen des jeweiligen Kunden des Arbeitgebers durchgeführt wird, unterliegt die Bestimmung des Arbeitsortes nicht der Disposition des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin.Kurze Inhaltsangabe:Die Parteien streiten, ob die Klägerin Arbeitnehmerin oder freie Mitarbeiterin der Beklagten ist.Die Klägerin war bei der Beklagten als sogenannte Kundenschulungsbeauftragte beschäftigt.

    Arbeitnehmer ist unter Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Wertung des § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB derjenige Mitarbeiter, der seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt (vgl. etwa BAG Urteil vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
    Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt von der Art der jeweiligen Tätigkeit ab; abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich nicht aufstellen, denn manche Tätigkeiten können sowohl im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden (BAG Beschluß vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 a. a. O. und Urteil vom 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 a.a.O.).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
    a) Die Klägerin hatte ihre Tätigkeit nicht innerhalb einer typischen, räumlich festen Organisation auszuüben, wie dies etwa bei Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen oder studentischen Hilfskräften im Krankenhaus der Fall ist (vgl. BAG Urteile vom 24.06.1992 - 5 AZR 384/1 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit und vom 13.02.1985 - AP 345/82 - n.v.).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
    Für den Arbeitnehmer-Typus ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend (BVerfG Beschluß vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96).
  • BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94

    Arbeitnehmerstatus: Lehrerin an einer Volkshochschule

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
    Wird der Vertrag abweichend von den ausdrücklichen Vereinbarungen vollzogen, ist die tatsächliche Durchführung entscheidend, weil in ihr der wirkliche Wille der Parteien deutlich wird (BAG Urteil vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
    Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt von der Art der jeweiligen Tätigkeit ab; abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich nicht aufstellen, denn manche Tätigkeiten können sowohl im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden (BAG Beschluß vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 a. a. O. und Urteil vom 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 a.a.O.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96
    Richtig ist, daß es für sich genommen keine entscheidende Bedeutung hat, ob ein Mitarbeiter einen "eigenen" Schreibtisch hat oder ein Arbeitszimmer (mit)benutzen kann und ob er in einem internen Telefonverzeichnis aufgeführt ist (BAG Urt. vom 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit ).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Kundenberaterin

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 2 Sa 1461/96 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Februar 1997 - 2 Sa 1461/96 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Düsseldorf, 09.09.1997 - 8 Sa 756/97

    Arbeitsnehmerstatus: Sargträger - Anmeldung eines eigenen Gewerbes

    (vgl. LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96).
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