Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2008 - 2 Sa 217/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Festlegung der Arbeitszeit für eine Alleinerziehende mit Kleinkind - Fürsorgepflicht - billiges Ermessen - Ermessensreduzierung auf Null
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei Festlegung der Arbeitszeit einer allein erziehenden Mutter eines Kleinkindes
- Judicialis
GewO § 106
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 106
Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei Festlegung der Arbeitszeit einer allein erziehenden Mutter eines Kleinkindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitszeitfestlegung - Rücksicht auf alleinerziehende Mutter nehmen!
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 24.06.2008 - 4 Ca 702/07
- ArbG Schwerin, 08.10.2008 - 3 Ca 1459/08
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2008 - 2 Sa 217/08
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03
Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2008 - 2 Sa 217/08
Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen (vgl. BAG vom 23.09.2004, 6 AZR 567/03 m. w. N.).
- ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12
Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?
Schriftsatz vom 18.9.2012 S. 5 [2.]: "Unabhängig davon, dass das Erfordernis einer Umdekoration binnen 24 Stunden bestritten wird und dies auch der Klägerin bis zur Güteverhandlung vollkommen unbekannt war, kann jedoch Folgendes ausgeführt werden: Selbst wenn es so wäre, stellt sich zunächst die Frage, ob nicht möglicherweise Versäumnisse bei der Leitung dazu geführt haben können, eine Schaufensterdekoration innerhalb von 24 Stunden ändern zu müssen".S. Schriftsatz vom 18.9.2012 S. 5 [2.]: "Unabhängig davon, dass das Erfordernis einer Umdekoration binnen 24 Stunden bestritten wird und dies auch der Klägerin bis zur Güteverhandlung vollkommen unbekannt war, kann jedoch Folgendes ausgeführt werden: Selbst wenn es so wäre, stellt sich zunächst die Frage, ob nicht möglicherweise Versäumnisse bei der Leitung dazu geführt haben können, eine Schaufensterdekoration innerhalb von 24 Stunden ändern zu müssen".: Dass beim Geschehen am 31. Mai 2012 handfeste Organisationsdefizite im Spiel gewesen sind, deren Folgekomplikationen dann aber nicht kurzerhand zu vermeintlich individueller Unzulänglichkeit des Verkaufspersonals (hier: "mangelnde Flexibilität" der Klägerin 75In diesem Zusammenhang darf vorsorglich angemerkt werden, dass Arbeitgeber und betriebliches Umfeld rechtlich verpflichtet sind, gebührende Rücksicht auf die multiplen Belastungen namentlich alleinerziehender Elternteile zu nehmen; s. insofern statt vieler anschaulich LAG Mecklenburg-Vorpommern26.11.2008 - 2 Sa 217/08 - Streit 2009, 21 [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegen stehen"; im Anschluss LAG Köln27.3.2012 - 12 Sa 987/11 - n.v. ("Juris") [Leitsatz 2.];… s. zu den sich dann vielfach ergebenden "Verteilungskonflikten" namentlich Katja Nebe, Anm. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.11.2008 [a.a.O.], jurisPR-ArbR 36/2009 Anm. 1 [A.]: "Gerade aber die Lage der Arbeitszeit führt regelmäßig zu innerbetrieblichen Verteilungskonflikten ... (...).17-22.In diesem Zusammenhang darf vorsorglich angemerkt werden, dass Arbeitgeber und betriebliches Umfeld rechtlich verpflichtet sind, gebührende Rücksicht auf die multiplen Belastungen namentlich alleinerziehender Elternteile zu nehmen
; s. insofern statt vieler anschaulich LAG Mecklenburg-Vorpommern26.11.2008 - 2 Sa 217/08 - Streit 2009, 21 [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegen stehen"; im Anschluss LAG Köln27.3.2012 - 12 Sa 987/11 - n.v. ("Juris") [Leitsatz 2.];… s. zu den sich dann vielfach ergebenden "Verteilungskonflikten" namentlich Katja Nebe, Anm. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.11.2008 [a.a.O.], jurisPR-ArbR 36/2009 Anm. 1 [A.]: "Gerade aber die Lage der Arbeitszeit führt regelmäßig zu innerbetrieblichen Verteilungskonflikten ... (...).75
) In diesem Zusammenhang darf vorsorglich angemerkt werden, dass Arbeitgeber und betriebliches Umfeld rechtlich verpflichtet sind, gebührende Rücksicht auf die multiplen Belastungen namentlich alleinerziehender Elternteile zu nehmen; s. insofern statt vieler anschaulich LAG Mecklenburg-Vorpommern26.11.2008 - 2 Sa 217/08 - Streit 2009, 21 [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegen stehen"; im Anschluss LAG Köln27.3.2012 - 12 Sa 987/11 - n.v. ("Juris") [Leitsatz 2.]; s. zu den sich dann vielfach ergebenden "Verteilungskonflikten" namentlich Katja Nebe, Anm. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.11.2008 [a.a.O.], jurisPR-ArbR 36/2009 Anm. 1 [A.]: "Gerade aber die Lage der Arbeitszeit führt regelmäßig zu innerbetrieblichen Verteilungskonflikten ... (...). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2023 - 5 Sa 139/22
Weisungsrecht - generelle Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie …
Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen (LAG Köln…, Urteil vom 27. März 2012 - 12 Sa 987/11 - Rn. 45, juris = EzTöD 100 § 3 TVöD-AT Direktionsrecht Nr. 7; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2008 - 2 Sa 217/08 - Rn. 28, juris). - LAG Köln, 27.03.2012 - 12 Sa 987/11
Arbeitszeit; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Ermessensentscheidung
Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen (Anschluss an LAG, Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.11.2008,2 Sa 217/08).Diesbezüglich stützt die Klägerin sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 26.11.2008, 2 Sa 217/08, juris), wonach den Arbeitgeber im Falle einer alleinerziehenden Mutter eines Kleinkindes verstärkte Fürsorgepflichten treffen, die zu einer Verdichtung des Arbeitgeberermessens auf Null führen können.
Die Kammer teilt die Auffassung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, dass bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen muss, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.11.2008, 2 Sa 217/08, juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 1 SaGa 4/20
Erledigungserklärung, übereinstimmende, Berufungsverfahren, Kostenentscheidung, …
Geht es um die Personensorge für ein Kind, hat der Arbeitnehmer eine durch Art. 6 GG geschützte Rechtsposition, was seine Rechtsposition in der Abwägung verstärkt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 26.11.2008 - 2 Sa 217/08 - juris;… LAG Köln, Urt. v. 27.03.2012 - 12 SA 987/11 - juris). - ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ga 13/13
Einstweilige Verfügung - Teilzeitarbeit - Arbeitszeitverteilung - Kinderbetreuung
Das Ermessen muss quasi bei Null liegen (vgl. LAG Köln 27.03.2012 - 12 Sa 987/11 und 03.08.2012 - 5 Sa 67/12; LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.11.2008 - 2 Sa 217/08 jeweils zitiert über Juris).