Rechtsprechung
LAG Thüringen, 27.09.2012 - 2 Sa 408/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § 139 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 1, 23 KSchG, § 23 KSchG, § 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Hausmeisters bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur unternehmerischen Organisationsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 3. Alt.
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Hausmeisters bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur unternehmerischen Organisationsentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gera, 15.11.2011 - 2 Ca 815/11
- LAG Thüringen, 27.09.2012 - 2 Sa 408/11
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
- LAG Thüringen, 26.01.2017 - 2 Sa 169/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2012 - 2 Sa 408/11
Die Gerichte überprüfen dabei voll, ob eine unternehmerischen Entscheidung tatsächlich vorliegt und durch ihre Umsetzung das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 522/98).Soweit die Beklagte behauptet, das Ausgangsgericht habe eine Rechtsprechung des BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 522/98 herangezogen, die auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar sei, wird darauf hingewiesen, dass sie für die Entscheidung nicht maßgeblich ist.
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2012 - 2 Sa 408/11
Nach der Rechtsprechung des BAG erfordert eine solche Umsetzung, dass die Entscheidung "greifbare" Formen angenommen haben muss (BAG vom 24.05.2000 - 2 AZR 214/04).
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. September 2012 - 2 Sa 408/11 - aufgehoben.