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LAG Sachsen, 12.06.2003 - 2 Sa 790/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Videoüberwachung; Gerichtliche Verwertungsmöglichkeit von durch Videoüberwachung gesammelter Informationen; Interessenabwägung bei Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch betrieblicheÜberwachung; Manipulation der Zeiterfassung durch ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 626; ZPO § 138
Manipulation der Zeiterfassung; Videoüberwachung; außerordentliche fristlose Kündigung; Persönlichkeitsrecht, Videoüberwachung, Manipulation Zeiterfassung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 05.09.2002 - 5 Ca 5048/02
- LAG Sachsen, 12.06.2003 - 2 Sa 790/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
Auszug aus LAG Sachsen, 12.06.2003 - 2 Sa 790/02
Insbesondere war hier die verdeckte Videoüberwachung nach Maßgabe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 27.03.2003 (2 AZR 51/02) zulässig.
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot - …
Soweit die womöglich unrechtmäßig erlangten Tatsachenkenntnisse unstreitig geworden sind, bedurfte es der Beweisaufnahme nicht mehr, weshalb auch ein Beweisverwertungsverbot nicht entgegenstehen kann (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. - 1 Sa 387/03 - ähnlich LAG Sachsen: Urt. v. 12.06.2003 - 2 Sa 790/02 - vgl. auch BAG Urt. v. 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - AP Nr. 106 zu § 615 BGB I 2 c der Gründe).