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   OLG Düsseldorf, 07.04.1993 - 2 Ss 93/93 - 39/93 II   

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https://dejure.org/1993,3595
OLG Düsseldorf, 07.04.1993 - 2 Ss 93/93 - 39/93 II (https://dejure.org/1993,3595)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.1993 - 2 Ss 93/93 - 39/93 II (https://dejure.org/1993,3595)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 1993 - 2 Ss 93/93 - 39/93 II (https://dejure.org/1993,3595)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltspflichtiger; Begründung der Leistungsfähigkeit; Erzielbare Einkünften; Berufliche Fähigkeiten; Persönliche Verhältnisse; Beschäftigungsmöglichkeiten; Erweiterte Unterhaltspflicht; Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 2; StGB § 170b

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2; StGB § 170b; StPO § 267

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 672
  • StV 1993, 477
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 18.03.2021 - 202 StRR 19/21

    Revision; Aufhebung; Zurückverweisung; Berufung; Berufungsbeschränkung;

    Dies kann auch der andere Elternteil sein, wenn er leistungsfähig i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB ist, d. h. wenn er neben der Betreuung des Kindes (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) auch dessen Barbedarf ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts tragen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.1993 - 2 Ss 93/93 - 39/93 II = NJW 1994, 672 = StV 1993, 477; vgl. auch MüKoBGB/Langeheine 8. Aufl. § 1603 Rn. 178-182).
  • OLG Köln, 18.10.2002 - Ss 416/02

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verletzung der

    Auf dieser Grundlage hat das Gericht dann anhand der konkreten Bedingungen des Arbeitsmarktes zu ermitteln, welche zahlenmäßigen Einkommensbeträge der Angeklagte durch eine zumutbare Arbeit aufgrund der allgemeinen Erfahrungswerte über hierfür entrichtete Löhne monatlich verdient hätte (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1990, 552; NStZ-RR 2000, 305, 306 = Strafverteidiger 2001, 348; NStZ-RR 2002, 11 (L); OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1993, 477; Lenckner in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdnr. 22 m. w. N.).
  • BayObLG, 18.03.2021 - 202StRR 19/21

    Mindestfeststellungen für wirksame Berufungsbeschränkung

    Dies kann auch der andere Elternteil sein, wenn er leistungsfähig i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB ist, d. h. wenn er neben der Betreuung des Kindes (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) auch dessen Barbedarf ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts tragen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.1993 - 2 Ss 93/93 - 39/93 II = NJW 1994, 672 = StV 1993, 477; vgl. auch MüKoBGB/Langeheine 8. Aufl. § 1603 Rn. 178-182).
  • KG, 28.02.2000 - 1 Ss 369/99
    Dies ungeachtet der Tatsache, daß die Mutter ihren Unterhaltsanteil in der Regel durch die Gewährung von Pflege und Erziehung erbringt, sofern die Kinder bei der Mutter leben, § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (vgl. BayObLG NJW 1990, 3284 (3285); OLG Düsseldorf NJW 1994, 672 (673); Diederichsen in Palandt aaO Rdn. 61).
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