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   BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73   

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https://dejure.org/1973,8241
BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73 (https://dejure.org/1973,8241)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1973 - 2 StR 20/73 (https://dejure.org/1973,8241)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73 (https://dejure.org/1973,8241)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall - Rechtmäßigkeit der Verfahrsfortsetzung in Abwesenheit des Angeklagten - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensrügen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
    Auszug aus BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73
    Die genannte Vorschrift, deren Beachtung erst die Zulässigkeit der Rüge begründet, wird hier nicht dadurch unabwendbar, daß dem Angeklagten die Eigenmächtigkeit seines Fernbleibens nachgewiesen werden muß, damit nach § 231 Abs. 2 StPO in seiner Abwesenheit verhandelt werden darf (BGHSt 10, 304).

    Dem stehen die Ausführungen in dem Urteil des Senats BGHSt 10, 304 nicht entgegen.

    Denn Revisionsgrund wäre nicht die mangelnde Prüfung, ob der Angeklagte eigenmächtig ausgeblieben ist, sondern das Nichtvorliegen oder Nichtnachgewiesensein dieser Eigenmächtigkeit (BGHSt 10, 304, 305).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73
    So hat die Rechtsprechung stets die Beachtung des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in Fällen verlangt, in denen die Zurückweisung einer Richterablehnung gerügt wurde (RG HRR 1925 Nr. 977; BGHSt 21, 334, 340), obwohl das Revisionsgericht bei der Prüfung der Rüge die für die Beschwerde geltenden Grundsätze anzuwenden hat (BGH JR 1957, 68; BGHSt 18, 200, 203).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73
    Soweit die Revision die Ablehnung der Strafaussetzung nach § 23 Abs. 2 StGB beanstandet, verkennt sie, daß diese Vorschrift nur angewendet werden darf, wenn besondere Umstände sowohl in der Tat als auch in der Persönlichkeit des Angeklagten das ausnahmsweise rechtfertigen (BGHSt 24, 3).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73
    Eine Besonderheit ergibt sich im vorliegenden Zusammenhang lediglich insofern, als bei der Prüfung der Rechtfertigungsschrift nicht wie sonst zu unterstellen ist, daß die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214), sondern daß sie nicht zu widerlegen sind.
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73
    So hat die Rechtsprechung stets die Beachtung des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in Fällen verlangt, in denen die Zurückweisung einer Richterablehnung gerügt wurde (RG HRR 1925 Nr. 977; BGHSt 21, 334, 340), obwohl das Revisionsgericht bei der Prüfung der Rüge die für die Beschwerde geltenden Grundsätze anzuwenden hat (BGH JR 1957, 68; BGHSt 18, 200, 203).
  • BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen -

    Auszug aus BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73
    Die genannte Vorschrift setzt einen doppelten Rückfall in der Weise voraus, daß die zweite Tat nach der Aburteilung der ersten begangen sein muß (BGH NJW 1971, 2318).
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Auszug aus BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73
    So hat die Rechtsprechung stets die Beachtung des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in Fällen verlangt, in denen die Zurückweisung einer Richterablehnung gerügt wurde (RG HRR 1925 Nr. 977; BGHSt 21, 334, 340), obwohl das Revisionsgericht bei der Prüfung der Rüge die für die Beschwerde geltenden Grundsätze anzuwenden hat (BGH JR 1957, 68; BGHSt 18, 200, 203).
  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Um eine erste Nachprüfung aufgrund der Revisionsbegründung zu ermöglichen, gehört daher bei einer auf die Verletzung von §§ 230, 231 Abs. 2 StPO gestützten Verfahrensrüge zu den Darlegungspflichten die Behauptung, dass der Angeklagte der Hauptverhandlung nicht eigenmächtig ferngeblieben sei, und die Erläuterung dieser Behauptung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73; Beschluss vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80 Rn. 7; Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83 Rn. 4; Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14 Rn. 25).
  • BGH, 06.03.1984 - 5 StR 997/83

    Verhandlung in der Fortsetzungsverhandlung ohne den Angeklagten - Voraussetzungen

    Dem Revisionsgericht muß auch bei einer auf Verletzung des § 231 Abs. 2 StPO gestützten Verfahrensrüge eine erste Nachprüfung auf Grund der Rechtfertigungsschrift ermöglicht werden (BGH Urteil vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73 -).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Deshalb gehört zu den Darlegungspflichten der Revision die Behauptung, daß der Angeklagte der Hauptverhandlung nicht eigenmächtig ferngeblieben sei, und die Erläuterung dieser Behauptung, wenn auch nicht ihre Glaubhaftmachung (BGH, Urteil vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73).
  • BGH, 15.11.1977 - 1 StR 301/77

    Eintritt des Strafklageverbrauchs - Ordnungsgemäße Verlesung von Niederschriften

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht Grund zu der Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine derartige Eigenmächtigkeit tatsächlich vorlag (BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 - 1 StR 244/77 - m. Nachw.) und ob ihm dies - auch im Zeitpunkt der Revisionsverhandlung - nachgewiesen werden kann (BGH, Urteile vom 25. Juli 1973 - 2 StR 20/73 - und vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 593/73).
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