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   BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14   

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https://dejure.org/2015,13734
BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14 (https://dejure.org/2015,13734)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2015 - 2 StR 228/14 (https://dejure.org/2015,13734)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14 (https://dejure.org/2015,13734)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO
    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Voraussetzungen; Verdacht der Befangenheit bei Benutzung eines Mobiltelefons in der Hauptverhandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Ablehnung einer beisitzenden Richterin einer Jugendkammer wegen Befangenheitsbesorgnis bei privater Nutzung eines Mobiltelefons während der Beweisaufnahme

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Richter, der während der Verhandlung (wiederholt) mit seinem Handy simmst, ist befangen

  • IWW

    § 24 Abs. 1, 2, § 338 Nr. 3 StPO, § 24 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • JurPC

    "Simsende" Richterin

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes vom Standpunkt des Angeklagten ; Private Nutzung des Mobiltelefons durch die beisitzende Richterin während laufender Hauptverhandlung; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung einer beisitzenden Richterin einer Jugendkammer wegen Befangenheitsbesorgnis bei privater Nutzung eines Mobiltelefons während der Beweisaufnahme

  • ra.de
  • RA Kotz

    Beisitzende Richterin schreibt SMS während der Verhandlung - Befangenheit?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Beurteilung des Vorliegens eines Ablehnungsgrundes vom Standpunkt des Angeklagten; Private Nutzung des Mobiltelefons durch die beisitzende Richterin während laufender Hauptverhandlung; Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • internet-law.de (Auszüge)

    Private Nutzung des Mobiltelefons in der Verhandlung begründet Besorgnis der Befangenheit

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    SMS aus der Hauptverhandlung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Richter dürfen nicht simsen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Handyverbot für Richter im Prozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Richterin und ihr Mobiltelefon - in der Hauptverhandlung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Richterablehnung, wenn Richter Handy nutzt?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gedanklich abwesende Richter - SMS in der Hauptverhandlung begründen Befangenheit

  • spiegel.de (Pressemeldung, 18.06.2015)

    Richter im Prozess haben Handyverbot

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 17.06.2015)

    Handys stören Urteilsvermögen von Richtern

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Handyverbot für das Gericht - Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Handy-Richterin - per SMS in die Befangenheit

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    SMS in Hauptverhandlung: Unaufmerksame Richterin darf abgelehnt werden

  • weka.de (Kurzinformation)

    Die private SMS einer Richterin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung des Mobiltelefons durch einen Richter rechtfertigt Ablehnung wegen Befangenheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Privat-SMS von Richterin während eines Strafprozesses führt zu Neuverhandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Nutzung des Handys durch Richterin während Zeugenvernehmung begründet Besorgnis der Befangenheit - Mangelndes Interesse an Beweisaufnahme lässt Festlegung auf bestimmtes Ergebnis befürchten

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Handynutzung auf der Richterbank - Mal kurz ausgeklinkt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verschickens von SMS

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Warum eine "simsende" Richterin nicht allein deshalb befangen ist

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Strafprozessrecht: Benutzung eines Handys/Smartphones während der Hauptverhandlung durch Richter(in)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2986
  • NStZ 2016, 58
  • StV 2016, 270
  • MMR 2015, 841
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14
    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 24 Rn. 6 und 8 mwN).
  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 17.06.2015 - 2 StR 228/14
    Da es sich auch nicht um ein unbedachtes Verhalten der abgelehnten Richterin handelt, das durch Klarstellung und Entschuldigung beseitigt werden kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. März 1999 - 5 StR 566/98, BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1), durfte das Ablehnungsgesuch nach alledem nicht zurückgewiesen werden.
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Misstrauen im Hinblick auf die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2004 - 1 StR 574/03, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 14; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373; Senat, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 228/14, NJW 2015, 2986, jeweils mwN).
  • LG Koblenz, 28.09.2015 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Schöffe, Besorgnis der Befangenheit, Handynutzung während der Hauptverhandlung

    Auch aus der Sicht eines besonnenen Angeklagten gab die Nutzung des Mobiltelefons durch den abgelehnten Schöffen während laufender Hauptverhandlung begründeten Anlass zu der Befürchtung, der Schöffe habe sich mangels uneingeschränkten Interesses an der dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit unterfallenden Beweisaufnahme auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt (vgl. BGH Urt. v. 17.06.2015 -2 StR 228/14) hat.
  • AG Bielefeld, 05.12.2017 - 39 Ds 824/17

    Kinderbetreuung im Richterzimmer

    Dies hat der BGH etwa für die private Handy-Nutzung während der Sitzung bejaht (vgl. BGH 2 StR 228/14).
  • AG Bielefeld, 05.12.2017 - 39 Ds 6 Js 42/17

    Kinderbeaufsichtigung, Beratungszimmer, Besorgnis der Befangenheit

    Dies hat der BGH etwa für die private Handy-Nutzung während der Sitzung bejaht (vgl. BGH 2 StR 228/14).
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