Rechtsprechung
BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB; Art. 315 a Abs. 2 EGStGB
Verjährung (frühester Ablauf im Beitrittsgebiet mit Ablauf des 2. Oktober 2000, Selbständigkeit des Fristlaufs bei tateinheitlich begangenen Einzeltaten); strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexueller Missbrauch - Schutzbefohlene - Kinder - Vergewaltigung - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Unterbrechung - Vernehmung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 174; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1 § 78 Abs. 1
Verjährung bei Tateinheit - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.2001 - 1 StR 429/01
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (unzutreffende Anzahl einbezogener …
Auszug aus BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02
Soweit die Anklage und die Nachtragsanklage dem Angeklagten weitere Taten vorwerfen, deretwegen er nicht verurteilt wurde und für die das Landgericht in den Urteilsgründen hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, daß er insoweit freizusprechen sei, hat der Senat - entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts - den versehentlich unterbliebenen Freispruch nachgeholt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01). - BGH, 10.10.2001 - 2 StR 405/01
Strafschärfende Berücksichtigung von verjährten Taten mit geringerem Gewicht; …
Auszug aus BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02
Im übrigen kann der Senat im Hinblick auf die maßvollen Strafen ausschließen, daß der Tatrichter niedrigere Strafen verhängt hätte, wenn insoweit die Verjährung berücksichtigt worden wäre, zumal verjährte Taten, wenn auch mit geringerem Gewicht, straferschwerend berücksichtigt werden können (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 10. Oktober 2001 - 2 StR 405/01). - BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88
Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete …
Auszug aus BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02
Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesverletzung einer eigenen Verjährung (vgl. u.a. BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1 m.w.Nachw.).