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   BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19   

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https://dejure.org/2019,45048
BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,45048)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2019 - 2 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,45048)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2019 - 2 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,45048)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Fälle von Aussage gegen Aussage); Teileinstellung bei mehreren Taten (Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § 154 StPO, § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen der Vergewaltigung

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung: Anforderungen an die Wiedergabe einer belastenden Zeugenaussage sowie einer wegen Geringfügigkeit ausgeschiedenen weiteren Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen der Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 52
  • StV 2020, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 487/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19
    Jedoch muss in Fällen mit problematischer Beweislage, bei denen es zuvörderst auf die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Tatopfers ankommt, der entscheidende Teil der Aussagen in das Urteil aufgenommen werden, weil dem Revisionsgericht sonst die rechtliche Überprüfung nicht möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 487/18, StV 2019, 519, 520 mwN).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19
    Der Bundesgerichtshof verlangt auch dann, wenn der Vorwurf einer weiteren Tat nach § 154 StPO ausgeschieden wird, dessen Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung, sofern der Grund für die Nichtverfolgung dieser Tat einen Einfluss auf die Gesamtwürdigung der Beweise zum verbleibenden Vorwurf haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618 f. mit Anm. Gubitz/Momme mwN).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 431/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Werden weitere Tatvorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschieden, ist deren Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung erforderlich, sofern der Grund für die Nichtverfolgung dieser Taten einen Einfluss auf die Gesamtwürdigung der Beweise zum verbleibenden Vorwurf haben kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2019 - 2 StR 300/19, Rn. 14; vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17).
  • OLG Braunschweig, 18.05.2022 - 1 Ss 42/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Keine Aussage gegen

    Auf die Sachrüge beachtliche Rechtsfehler sind unter anderem gegeben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2021, 4 StR 480/20, juris, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 26. November 2019, 2 StR 300/19, juris, Rn. 9).

    Die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, wonach die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2019 (2 StR 300/19, juris) geboten ist, geht ebenfalls fehl.

  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    aa) Bei Fallgestaltungen mit problematischer Beweislage, bei denen es zuvörderst auf die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Tatopfers ankommt, muss der Tatrichter den entscheidenden Teil der verschiedenen Aussagen, auch solchen, die im Ermittlungsverfahren erfolgt sind, im Urteil wiedergeben, weil dem Revisionsgericht sonst die rechtliche Überprüfung der angenommenen Aussagekonstanz nicht möglich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 StR 300/19 = StV 2020, 446; 30.01.2018 - 4 StR 284/17 = NStZ-RR 2018, 188, 04.04.2017 - 2 StR 409/16 = StraFo 2017, 234 = NStZ 2017, 551 = StV 2018, 193).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Die Wiederlegung einer bestreitenden Einlassung eines Angeklagten ergibt zwar noch keinen Beweis für die Tatbegehung, da auch ein Unschuldiger ein Motiv zur Lüge haben kann (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 StR 300/19, juris Rn. 19; BGH, Beschl. v. 11.12.2018 - 2 StR 487/18, StV 2019, 519, juris Rn. 12; BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118, juris Rn. 3; BGH, Urt. v. 21.01.2004 - 1 StR 364/03, BGHSt 49, 56 = NStZ 2004, 392, juris Rn. 17; Löwe-Rosenberg/ Sander , a.a.O., § 261 Rn. 74).
  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

    Jedenfalls aber ist das Landgericht den Anforderungen gerecht geworden, die für "Aussage gegen Aussage"-Konstellationen zu stellen sind, denn es hat alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen, die die Entscheidung beeinflussen können (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 26.11.2019, Az. 2 StR 300/19, Rn. 9 bei juris).
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