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   BGH, 11.01.1990 - 2 StR 311/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3149
BGH, 11.01.1990 - 2 StR 311/90 (https://dejure.org/1990,3149)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1990 - 2 StR 311/90 (https://dejure.org/1990,3149)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - 2 StR 311/90 (https://dejure.org/1990,3149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Verlesung - Urkundenverlesung - Verwertung - Gegenstand der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung

    Auszug aus BGH, 11.01.1990 - 2 StR 311/90
    Denn Tatsachen, die sowohl für Prozeßentscheidungen als auch für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage von Bedeutung sind, müssen im Strengbeweis festgestellt werden (BGH StV 1982, 101; Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. StPO § 244 Rdn. 8; Herdegen in KK 2. Aufl. StPO § 244 Rdn. 8; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO § 244 Rdn. 6; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 131 f).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Auch die vom Landgericht vorgenommene Verlesung der Stellungnahmen der Brüder B. nach § 251 Abs. 3 StPO führte nicht dazu, dass sich die beantragte Beweiserhebung im Urkundsbeweis erübrigt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 2 StR 311/90, StV 1991, 148, 149; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 65. Aufl., § 251 Rn. 37; LR-Cirener/Sander, 27. Aufl., § 251 Rn. 73).
  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Die Rüge des Angeklagten Kr., dass mehrere im Rahmen der Überwachung der Telekommunikation erhobene SMS-Mitteilungen nicht im Streng-, sondern lediglich im Freibeweisverfahren in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, im Urteil aber gleichwohl Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 2 StR 311/90, StV 1991, 148, 149), ist nicht zulässig erhoben.
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 538/91

    Verlesung von bei der Beweiswürdigung verwerteten Strafanträgen im Rahmen der

    Zutreffend ist allerdings ihr Ausgangspunkt, daß Tatsachen, die sowohl für eine Verfahrensvoraussetzung als auch für die Schuldfrage von Bedeutung sind, im Strengbeweis festgestellt werden müssen, für den die Vorschrift des § 261 StPO gilt (BGH StV 1982, 101; 1991, 148, 149).
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