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   BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21   

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https://dejure.org/2022,42363
BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21 (https://dejure.org/2022,42363)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2022 - 2 StR 438/21 (https://dejure.org/2022,42363)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 2 StR 438/21 (https://dejure.org/2022,42363)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Strafzumessungsrechtlicher Wert eines Geständnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bedeutung des Geständnisses für die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 226
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21
    Das Landgericht reduziert damit den Wert eines Geständnisses auf seine Bedeutung als Beitrag zur Sachaufklärung und Verfahrenskürzung (vgl. BGHSt 43, 195, 209) sowie zur Abwendung von Nachteilen für das Tatopfer durch Vermeidung einer Aussage vor Gericht (vgl. dazu Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 46, Rn. 41b mwN).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21
    Maßgeblich für die Bedeutung eines Geständnisses aber ist es, inwieweit darin ein Bekenntnis des Angeklagten zu seiner Tat liegt, in ihm Schuldeinsicht und Reue zum Ausdruck kommen und durch seine Ablegung das Prozessziel der Erreichung von Rechtsfrieden gefördert wird (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 105, 106).
  • BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der

    Auszug aus BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die im Rahmen der Gesamtstrafenbildung getroffene Feststellung, der Angeklagte stelle seine eigenen sexuellen Interessen über die Interessen der Geschädigten und setze sich über deren Interessen rücksichtslos hinweg, nicht unbedenklich ist (§ 46 Abs. 3 StGB), ebenso auch die Erwägung, eine Veränderungsmotivation mit einem entsprechenden Leidensdruck ob seiner begangenen erheblichen Straftaten habe die Kammer im Zuge der Hauptverhandlung nicht erkennen können, weswegen die Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe erforderlich sei, um angemessen auf das Unrecht zu reagieren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2022 - 5 StR 110/22, BeckRS 2022, 23173).
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