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BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (Strafrahmenwahl; Geständnis; Doppelverwertungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einschränkung des Gewichts des vom Angeklagten abgegebenen Geständnisses
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Einschränkung des Gewichts des vom Angeklagten abgegebenen Geständnisses
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Strafzumessungsrechtlicher Wert eines Geständnisses
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bedeutung des Geständnisses für die Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 12.05.2021 - KLs 140 Js 60505/20
- BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 226
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21
Das Landgericht reduziert damit den Wert eines Geständnisses auf seine Bedeutung als Beitrag zur Sachaufklärung und Verfahrenskürzung (vgl. BGHSt 43, 195, 209) sowie zur Abwendung von Nachteilen für das Tatopfer durch Vermeidung einer Aussage vor Gericht (…vgl. dazu Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 46, Rn. 41b mwN). - BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses; …
Auszug aus BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21
Maßgeblich für die Bedeutung eines Geständnisses aber ist es, inwieweit darin ein Bekenntnis des Angeklagten zu seiner Tat liegt, in ihm Schuldeinsicht und Reue zum Ausdruck kommen und durch seine Ablegung das Prozessziel der Erreichung von Rechtsfrieden gefördert wird (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 105, 106). - BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der …
Auszug aus BGH, 27.10.2022 - 2 StR 438/21
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die im Rahmen der Gesamtstrafenbildung getroffene Feststellung, der Angeklagte stelle seine eigenen sexuellen Interessen über die Interessen der Geschädigten und setze sich über deren Interessen rücksichtslos hinweg, nicht unbedenklich ist (§ 46 Abs. 3 StGB), ebenso auch die Erwägung, eine Veränderungsmotivation mit einem entsprechenden Leidensdruck ob seiner begangenen erheblichen Straftaten habe die Kammer im Zuge der Hauptverhandlung nicht erkennen können, weswegen die Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe erforderlich sei, um angemessen auf das Unrecht zu reagieren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2022 - 5 StR 110/22, BeckRS 2022, 23173).
- BayObLG, 05.07.2023 - 202 StRR 49/23
Prüfungsanforderungen für das Vorliegen besonderer Umstände bei Aussetzung einer …
bb) Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass das straffreie Vorleben (vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.06.2023 - 4 StR 133/23 bei juris; 17.01.2023 - 4 StR 229/22 = StV 2023, 384; 21.09.2022 - 1 StR 479/21 bei juris), der Zeitabstand zwischen Tatbegehung und Aburteilung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - 2 StR 158/22 bei juris; 01.06.2022 - 6 StR 191/22 bei juris; 02.03.2022 - 2 StR 541/21 = StV 2022, 572), die lange Verfahrensdauer (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - 2 StR 61/23 bei juris; 17.08.2022 - 4 StR 472/21 bei juris;… vom 05.07.2022 - 2 StR 158/22 a.a.O.) und ein Geständnis (…vgl. nur BGH, Urt. v. 20.07.2022 - 5 StR 29/22 bei juris; Beschluss vom 27.10.2022 - 2 StR 438/21 = NStZ 2023, 22624.05.2022 - 4 StR 72/22 = NStZ 2023, 95) sehr wohl gewichtige Milderungsgründe darstellen, denen damit auch im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB Bedeutung zukommt.