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   BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18   

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https://dejure.org/2018,48806
BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18 (https://dejure.org/2018,48806)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 2 StR 451/18 (https://dejure.org/2018,48806)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 451/18 (https://dejure.org/2018,48806)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    §§ 29 ff. BtMG; § 261 StPO
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine Grundsätze); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von rund 50 Kilogramm Morphinbase-Zubereitung zur Weiterverarbeitung und zum Verkauf durch Hinzugabe von Essigsäureanhydrid zu mindestens 100 Kilogramm Heroin; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme auch im Betäubungsmittelrecht hinsichtlich Beschränkung der ...

  • rewis.io

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Einfuhr von rund 50 Kilogramm Morphinbase-Zubereitung zur Weiterverarbeitung und zum Verkauf durch Hinzugabe von Essigsäureanhydrid zu mindestens 100 Kilogramm Heroin; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme auch im Betäubungsmittelrecht hinsichtlich Beschränkung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drogen (Verstoß gegen BtMG) - Wer ist Täter oder Teilnehmer ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 317
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17

    Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18
    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16

    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18
    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bedingt die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zum Maßstab für täterschaftliche Einfuhr BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen) bei beiden Angeklagten sowie der hieran anknüpfenden Einziehungsentscheidung über 49, 98 kg Morphinbase-Zubereitung.
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18
    Danach ist in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfangs der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft zu beurteilen, ob ein Beteiligter, der einen nicht ganz untergeordneten, die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tat als eigene oder ob er lediglich fremdes Tun fördern wollte (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2017 - 3 StR 166/17, juris Rn. 7; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18
    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bedingt die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zum Maßstab für täterschaftliche Einfuhr BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen) bei beiden Angeklagten sowie der hieran anknüpfenden Einziehungsentscheidung über 49, 98 kg Morphinbase-Zubereitung.
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 385/16

    Versuchter Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz; Rücktritt);

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist, namentlich dann, wenn sie nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in ihre Überlegungen einbezogen und wesentliche Feststellungen in der vorzunehmenden umfassenden Gesamtwürdigung nicht berücksichtigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 StR 385/16, juris Rn. 15).
  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18
    Danach ist in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfangs der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft zu beurteilen, ob ein Beteiligter, der einen nicht ganz untergeordneten, die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tat als eigene oder ob er lediglich fremdes Tun fördern wollte (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2017 - 3 StR 166/17, juris Rn. 7; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 09.10.2014 - 4 StR 201/14

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nichtbefassung mit naheliegendem alternativen

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - 4 StR 201/14, NStZ-RR 2014, 380).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18

    Voraussetzungen einer mittäterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18
    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bedingt die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zum Maßstab für täterschaftliche Einfuhr BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen) bei beiden Angeklagten sowie der hieran anknüpfenden Einziehungsentscheidung über 49, 98 kg Morphinbase-Zubereitung.
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 451/18 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist, namentlich dann, wenn sie nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in ihre Überlegungen einbezogen und wesentliche Feststellungen in der vorzunehmenden umfassenden Gesamtwürdigung nicht berücksichtigt hat (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 451/18, StV 2019, 317, 318; BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 StR 385/16, juris Rn. 15; Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2017, 538, 539; jeweils mwN).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei

    a) Die Voraussetzungen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) bemessen sich auch im Betäubungsmittelrecht nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 451/18, BeckRS 2018, 38500 Rn. 12).
  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 378/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Darlegungs- und

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist, namentlich dann, wenn sie nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in ihre Überlegungen einbezogen und wesentliche Feststellungen in der vorzunehmenden umfassenden Gesamtwürdigung nicht berücksichtigt hat (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 juris Rn. 8; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 451/18, StV 2019, 317, 318; BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 StR 385/16, juris Rn. 15; Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2017, 538, 539; jeweils mwN).
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