Rechtsprechung
BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 54 StGB
Pflicht zur eingehenden Begründung des Gesamtstrafausspruches, wenn sich eine hohe Gesamtstrafe auffallend von der Einsatzstrafe entfernt - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines Gesamtstrafausspruchs
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer festgesetzen Einzelstrafe auf eine Revision hin
- Judicialis
StGB § 54 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Aufhebung einer festgesetzen Einzelstrafe auf eine Revision hin - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 347
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei …
Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08
In einem solchen Fall, in dem der gesamte angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und nur eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht (…BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; BGH NStZ-RR 2008, 316). - BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02
Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und …
Auszug aus BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08
In einem solchen Fall, in dem der gesamte angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und nur eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14; BGH NStZ-RR 2008, 316).
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Der Schuldspruch ist daher entsprechend abzuändern, ein Teilfreispruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).Ein Teilfreispruch hinsichtlich der Verurteilung im Fall W 1 (Gewerbesteuerhinterziehung bei der P. GbR für das Jahr 2001) kommt nicht in Betracht, weil der Senat sicher ausschließen kann, dass es insoweit insgesamt an einer Tatbestandsverwirklichung fehlen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).
- BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne …
Eines Freispruchs bedarf es insoweit - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - allerdings nicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 347). - BGH, 13.01.2016 - 4 StR 283/15
Verwerfung der Revision als unbegründet
In Fällen, in denen der angeklagte Sachverhalt erwiesen ist und lediglich eine andere konkurrenzrechtliche Bewertung erfährt, kommt indes ein Teilfreispruch nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 596/08, NStZ 2009, 347;… Ott in 1 KK-StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN).
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