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   BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92   

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BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92 (https://dejure.org/1993,988)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1993 - 2 StR 645/92 (https://dejure.org/1993,988)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92 (https://dejure.org/1993,988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Anforderungen an den Vorsatz des Täters bei einer fortgesetzten Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 52, 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 434
  • StV 1993, 414
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (53)

  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92

    Steuerhinterziehung - Fortsetzungstat - Institutionalisierung

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    Hier ist entscheidend, daß der Angeklagte mit den für den ganzen Tatzeitraum im wesentlichen unverändert gebliebenen Vorgaben gegenüber den Arzthelferinnen, die die Kostenberechnung für richtig hielten und von denen er deshalb keine Widerstände zu erwarten hatte, den Tatablauf für Dauer organisiert (vgl. BGH NStZ 1991, 541; Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92) und bei Berücksichtigung der bei der jeweiligen Abrechnung in kurzer Zeit zu bewältigenden rein mechanischen Arbeit sich selbst eine Prüfung und Korrektur der Falschangaben unmöglich gemacht hatte.

    Bei der hier gegebenen Regelmäßigkeit des gesamten Tatgeschehens sind auch insoweit die zu fordernden Voraussetzungen nach der Auffassung des Senats erfüllt (vgl. auch BGH NStZ 1991, 541; BGH wistra 1993, 104; BGH, Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92).

    v. 12. Mai 1989 - 3 StR 24/89 = BGHR vor § 1/fortgesetzte Handlung* Gesamtvorsatz, erweiterter 9 Urt. v. 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 = BGHSt 38, 165 Urt v. 16. Juli 1991 - 5 StR 113/91 = NJW 1991, 3225 Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

    v. 9. November 1990 - 1 StR 538/89 = Gesamtvorsatz 28 Urt. v. 2. Dezember 1992 - 2 StR 327/92 = wistra 1993, 104 Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    Das Landgericht hat sich mit seiner Beurteilung im Rahmen der Entscheidungen BGHSt 12, 148, 155; 26, 4 gehalten.

    Daß ein auf einen Gesamterfolg gerichteter Vorsatz "nicht nur dann (vorliegt), wenn das Ergebnis der Gesamttat im wesentlichen von vornherein ins Auge gefaßt wird", hat der Bundesgerichtshof erstmals in der Entscheidung BGHSt 12, 148, 155 f zur Beteiligung an einem Verdingungskartell ausgesprochen: "Ein Gesamtvorsatz kommt auch in Betracht, wenn der Täter, wie hier, zusammen mit anderen Unternehmern an einem organisierten Apparat teilnimmt, der von vornherein dazu bestimmt ist, die Wettbewerbswirkung künftiger jährlicher Bauausschreibungen eines bestimmten Bereichs für gewisse, zeitlich noch nicht begrenzte Dauer in bestimmter Weise auszuschalten ... Daß die Gesamttat von vornherein zeitlich einigermaßen bestimmt ist, trifft häufig zu, es gehört aber bei dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht notwendig zum Gesamtvorsatz" (siehe auch BGHSt 16, 124, 129).

    Das gilt zum Beispiel für die den genannten Entscheidungen RGSt 50, 83, 84 und BGHSt 12, 148, 155 f zugrundeliegenden Sachverhalte; desgleichen ist hier der mit Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 entschiedene Fall zu erwähnen, in dem ein Betriebsangehöriger fortlaufend große Mengen eines kleinformatigen Produkts - in eineinhalb Jahren bis zu seiner Festnahme 30.000 Einheiten im Gesamtwert von 60.000 DM - in der Aktentasche mitgenommen und verkauft hatte.

  • RG, 05.05.1941 - 2 D 97/41

    Zur Frage des Gesamtvorsatzes beim fortgesetzten Vergehen der Erregung

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    Schließlich wurde im Urteil RGSt 75, 207 zu einem Fall der Erregung geschlechtlichen Ärgernisses zwar erneut ausgesprochen, "daß die Annahme des Fortsetzungszusammenhanges nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Vorsatz des Täters von vornherein den Gesamterfolg umfaßt".

    Er besteht immer auch darin, daß der von vornherein auf den Gesamterfolg gerichtet ist, RGSt 75, 207".

    Der Sinn der Ausführungen erschließt sich aus den nachfolgenden Hinweisen, daß im angefochtenen Urteil die gleichen, gegen einen Gesamtvorsatz sprechenden zeitlichen Abstände der Einzelhandlungen festgestellt seien wie in RGSt 75, 207, 209 und vor allem zu beachten sei, "daß eine auf eigener Sinnenlust beruhende unzüchtige Handlung ... regelmäßig nicht einem früheren, auf künftige Begehung gleichartiger Taten gerichteten Entschluß entspringt (Gesamtvorsatz), sondern weit eher ... einer Augenblicksregung ...".

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    Hier ist entscheidend, daß der Angeklagte mit den für den ganzen Tatzeitraum im wesentlichen unverändert gebliebenen Vorgaben gegenüber den Arzthelferinnen, die die Kostenberechnung für richtig hielten und von denen er deshalb keine Widerstände zu erwarten hatte, den Tatablauf für Dauer organisiert (vgl. BGH NStZ 1991, 541; Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92) und bei Berücksichtigung der bei der jeweiligen Abrechnung in kurzer Zeit zu bewältigenden rein mechanischen Arbeit sich selbst eine Prüfung und Korrektur der Falschangaben unmöglich gemacht hatte.

    Bei der hier gegebenen Regelmäßigkeit des gesamten Tatgeschehens sind auch insoweit die zu fordernden Voraussetzungen nach der Auffassung des Senats erfüllt (vgl. auch BGH NStZ 1991, 541; BGH wistra 1993, 104; BGH, Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92).

    v. 12. Mai 1989 - 3 StR 24/89 = BGHR vor § 1/fortgesetzte Handlung* Gesamtvorsatz, erweiterter 9 Urt. v. 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 = BGHSt 38, 165 Urt v. 16. Juli 1991 - 5 StR 113/91 = NJW 1991, 3225 Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    v. 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 = BGHSt 33, 122 Urt. v. 22. Mai 1987 - 2 StR 208/87 = Gesamtvorsatz 4 Urt. v. 7. April 1993 - 2 StR 517/92.

    Dasselbe gilt für Betäubungsmitteldelikte, wobei das "eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem", für das ein die Gesamttat umfassender Vorsatz nicht erforderlich ist, keine unübertragbare Sondererscheinung, sondern lediglich die typisierende Umschreibung der Umstände ist, die auch sonst für die Annahme einer fortgesetzten Handlung vorausgesetzt werden (BGH, Urt. v. 7. April 1993 - 2 StR 517/92 S. 8 f).

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    v. 12. Mai 1989 - 3 StR 24/89 = BGHR vor § 1/fortgesetzte Handlung* Gesamtvorsatz, erweiterter 9 Urt. v. 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 = BGHSt 38, 165 Urt v. 16. Juli 1991 - 5 StR 113/91 = NJW 1991, 3225 Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

    Demgegenüber hat der 3. Strafsenat im Beschluß vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92 (= StV 1992, 510 = wistra 1992, 212 = BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 42 = (nur Auszug) NStZ 1992, 381) in Abkehr von seiner im Urteil vom 12. Mai 1989 - 3 StR 24/89 (= BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz, erweiterter 9) vertretenen Auffassung in einem Fall von Betrug mit Kreditkarten in nicht tragenden Erwägungen ausgeführt:.

  • BGH, 31.10.1986 - 2 StR 33/86

    Zur Umweltschädigung geeignete Menge von Hausmüll

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    v. 31. Oktober 1986 - 2 StR 33/86 = NStZ 1987, 323 Urt. v. 17. Juli 1991 - 2 StR 627/90 = wistra 1991, 339.

    Als Beispiele seien etwa die Straftaten gegen die Umwelt (siehe die Sachverhalte in BGHSt 34, 211; 37, 21; BGH NStZ 1987, 323; BGH wistra 1991, 339) oder die Entziehung elektrischer Energie erwähnt.

  • BGH, 17.07.1991 - 2 StR 627/90

    Annahme einer Fortsetzungshandlung umweltgefährdender Abfallbeseitigung bei zwei

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    v. 31. Oktober 1986 - 2 StR 33/86 = NStZ 1987, 323 Urt. v. 17. Juli 1991 - 2 StR 627/90 = wistra 1991, 339.

    Als Beispiele seien etwa die Straftaten gegen die Umwelt (siehe die Sachverhalte in BGHSt 34, 211; 37, 21; BGH NStZ 1987, 323; BGH wistra 1991, 339) oder die Entziehung elektrischer Energie erwähnt.

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetztem sexuellen

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    v. 24. März 1992 - 1 StR 323/91 = Gesamtvorsatz 37 Beschl. v. 25. März 1992 - 1 StR 57/92 = Gesamtvorsatz 38 Urt. v. 16. März 1993 - 1 StR 42/93 Beschl. v. 6. November 1992 - 2 StR 519/92 = Gesamtvorsatz 47 Beschl. v. 19. November 1992 - 4 StR 522/92 = Gesamtvorsatz 48 Beschl. v. 16. März 1993- - 4 StR 81/93 Beschl. v. 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = Gesamtvorsatz 50 Beschl. v. 10. November 1992 - 5 StR 545/92 = Gesamtvorsatz 51 Beschl. v. 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93.

    Für diesen Bereich finden sich auch in der Rechtsprechung des 3. und des 4. Strafsenats Einschränkungen, indem zum Beispiel im Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 die dahingehende Forderung abgeschwächt und im Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 insoweit aufgegeben wird.

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
    v. 12. Mai 1989 - 3 StR 24/89 = BGHR vor § 1/fortgesetzte Handlung* Gesamtvorsatz, erweiterter 9 Urt. v. 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 = BGHSt 38, 165 Urt v. 16. Juli 1991 - 5 StR 113/91 = NJW 1991, 3225 Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

    "Soweit aus Formulierungen im Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 (NStZ 1992, 189, 190 ...) der Eindruck gewonnen werden sollte, ein Gesamtvorsatz bedürfe keiner "Begrenzung" der Tatdauer, könne also auch ein sog. 'open-end-Vorsatz' sein, würde das nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang stehen ... Genau wie in den vom 5. Strafsenat genannten Entscheidungen des 4. Strafsenats sieht auch der 3. Strafsenat in dem Gesamtvorsatz, der auf einen Gesamterfolg mit einem für einen konkreten Zeitraum der Höhe nach wenigstens bestimmbaren Schaden gerichtet ist, ein entscheidendes Kriterium zur inneren Tatseite einer fortgesetzten Handlung ... Das für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als ausreichend angesehene 'eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem' ... ist nicht auf andere Straftatbestände zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. April 1992 - 3 StR 74/92), so daß der Umstand des hehlerischen Erwerbs der Kreditkarten von nur einem Dieb zur Annahme einer fortgesetzten Handlung noch nichts besagt.".

  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77

    Anforderungen an den Gesamtvorsatz in Hinblick auf die Einzelakte einer

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 02.12.1992 - 2 StR 327/92

    Anforderungen an das Vorliegen einer fortgesetzten Tat in Fällen der

  • RG, 12.05.1916 - V 163/16

    1. Können mehrere aufeinander folgende Branntweinsteuerhinterziehungen rechtlich

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 818/92

    Zeitraum in dem der Gesamtvorsatz auf weitere Taten ausgedehnt werden kann -

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 196/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 688/76

    Anforderungen an einen Gesamtvorsatz bei Untreue

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

  • BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92

    Anforderungen an den Vorsatz bei sexuellem Mißbrauch im häuslichen Bereich

  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Nichtbescheidung eines

  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 42/93

    Annahme einer fortgesetzten Tat des Beischlafs zwischen Verwandten -

  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 173/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetzter

  • BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80

    Annahme eines für eine Fortsetzungstat erforderlichen Gesamtvorsatzes

  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 522/92

    Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes - Anforderungen an

  • BGH, 24.03.1992 - 1 StR 323/91

    Tateinheitliche Begehung der fortgesetzten Handlungen bei Ausführung von

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

  • BGH, 07.08.1981 - 2 StR 341/81

    Annahme eines Gesamtvorsatzes - Feststellung einer fortgesetzten Handlung

  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 519/92

    Sexueller Mißbrauch - Zeitraum - Langzeitdelikt - Vorsatz - Gesamtumfang der Tat

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

  • BGH, 22.05.1987 - 2 StR 208/87

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Voraussetzung des

  • RG, 11.07.1936 - 2/36

    Ein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verbrechen nach dem § 176 Abs. 1

  • RG, 21.12.1920 - II 1214/20

    1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
  • RG, 02.11.1899 - 2905/99

    Wird die Annahme, daß die mehrere Jahre hindurch verübten Defraudationen der

  • RG, 04.12.1917 - IV 622/17

    1. Kann unbefugter Ankauf und späterer Weiterverkauf beschlagnahmter Vorräte, je

  • RG, 12.07.1917 - I 119/17

    1. Nach welchen Grundsätzen ist der Betrag der Höchstpreisüberschreitung zu

  • RG, 27.11.1923 - IV 398/23

    Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Vielmehr hat er dem Großen Senat für Strafsachen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung folgende, als grundsätzlich beurteilte Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt (NStZ 1993, 434):.
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Doch sind auch hier die Auffassungen, welche Anforderungen an einen Gesamtvorsatz, der sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt, zu stellen sind, nicht einhellig, wie die Vorlagesache des 2. Strafsenats (Beschluß vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92 = NStZ 1993, 434) zeigt.
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Sie begründet auch die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfragen bei den auf § 132 Abs. 4 GVG gestützten Vorlagebeschlüssen des 2. Strafsenats vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92 - (wistra 1993, 258, 259) und des 3. Strafsenats vom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 - (StV 1993, 585, 586; vgl. auch S. 590, 591).
  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat daher in einem Verfahren, das einen derartigen Betrugsfall betrifft, dem Großen Senat für Strafsachen die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Annahme einer fortgesetzten Handlung ausgeschlossen ist, wenn der Vorsatz des Täters nicht von vornherein nach Tatdauer, Zahl der Einzelakte und Umfang des erstrebten Erfolges begrenzt ist(Beschl. vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92).
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 258/93

    Betrug eines Arztes durch unrichtige Abrechnungen - Täuschung über die Kosten der

    Die Kosten des Praxispersonals und der Praxiseinrichtung waren und blieben Bestandteil der allgemeinen in den Gebühren enthaltenen Praxisunkosten (vgl. Wezel/Liebold, Handbuch zum BMA, 5. Aufl. 1987 zu O II A; BGH a.a.O. S. 97; vgl. auch Urteil des Landgerichts Mainz vom 22. September 1992 - 105 Js (Wi) 21845/88 - 5 KLs - UA S. 43 ff, das dem Vorlagebeschluß des Senats vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92 - StV 1993, 414 f - zugrundeliegt).
  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

    Die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind nicht dargetan (vgl. zur bisherigen Rechtsprechung: BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165; BGH, wistra 1993, 298; sowie die Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG, NStZ 1993, 434, 585; ferner Beschluß des Senats vom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93

    Verwirklichung der Untreue durch Erlangung von Beihilfezahlungen ohne Anspruch

    Der Vorlagebeschluß des 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes vom 19. Mai 1993 (2 StR 645/92), in dem im übrigen die objektiven Voraussetzungen der fortgesetzten Handlung nicht in Frage gestellt werden, betrifft einen anders gelagerten, nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 726/93

    Sexueller Mißbrauch - Beziehungsgeflecht - Häusliche Verhältnisse - Familiäre

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat einstweilen fest (Beschluß des Senatsvom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; vgl. aber Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92 -, wistra 1993, 258 = NStZ 1993, 434; sowievom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 -, NStZ 1993, 585).
  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 385/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Handlung bei meheren

    Eine fortgesetzte Handlung liegt aber nicht vor (BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/93 -, Vorlegung an den Großen Senat für Strafsachen = StV 1993, 414; BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 660/93

    Abschluss von Kreditvermittlungsverträgen trotz mangelnder Fähigkeit der

    Auf die derzeit dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vorgelegte Frage, ob zu den Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch die Vorstellung des Täters von einem Gesamterfolg erforderlich ist (Vorlagebeschluß vom 19. Mai 1993 - NStZ 1993, 434), kommt es daher nicht an.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1994 - 2 StR 645/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5037
BGH, 20.07.1994 - 2 StR 645/92 (https://dejure.org/1994,5037)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1994 - 2 StR 645/92 (https://dejure.org/1994,5037)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 2 StR 645/92 (https://dejure.org/1994,5037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 645/92
    Jedoch ist nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGH StV 1994, 306) die Annahme von Fortsetzungszusammenhang für Fälle des Betrugs ausgeschlossen.
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 645/92
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß verjährte Betrugstaten, soweit sie wiederum festgestellt werden, entsprechend ihrer Bedeutung, strafschärfend verwertet werden können (st. Rspr. vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19 mit Nachw.; BGH, Urt. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 650/93; vgl. aber auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH, Beschl. v. 22. März 1994 - 4 StR 117/94 mit Nachw.).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 650/93

    Fortgesetzte Handlung - Betrug - Einzelakte - Selbständige Straftaten

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 645/92
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß verjährte Betrugstaten, soweit sie wiederum festgestellt werden, entsprechend ihrer Bedeutung, strafschärfend verwertet werden können (st. Rspr. vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19 mit Nachw.; BGH, Urt. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 650/93; vgl. aber auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH, Beschl. v. 22. März 1994 - 4 StR 117/94 mit Nachw.).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 645/92
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß verjährte Betrugstaten, soweit sie wiederum festgestellt werden, entsprechend ihrer Bedeutung, strafschärfend verwertet werden können (st. Rspr. vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19 mit Nachw.; BGH, Urt. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 650/93; vgl. aber auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH, Beschl. v. 22. März 1994 - 4 StR 117/94 mit Nachw.).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 2 StR 645/92
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß verjährte Betrugstaten, soweit sie wiederum festgestellt werden, entsprechend ihrer Bedeutung, strafschärfend verwertet werden können (st. Rspr. vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19 mit Nachw.; BGH, Urt. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 650/93; vgl. aber auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH, Beschl. v. 22. März 1994 - 4 StR 117/94 mit Nachw.).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Verfahren mit Urteil vom 20. Juli 1994 - 2 StR 645/92 - teilweise nach § 260 Abs. 3 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte wegen vor dem 4. August 1983 beendeter Betrugstaten verurteilt wurde.

    Soweit der Senat in seinen Urteilen vom 20. Juli und 29. Juni 1994 - 2 StR 645/92 und 650/93 [richtig: 2 StR 650/93 - d. Red.] - in Hinweisen an den neuen Tatrichter in Übereinstimmung mit einem Hinweis des 5. Strafsenats in seinem Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 - davon ausging, verjährte Taten dürften nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, "sofern sie wiederum festgestellt werden," hält der Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 21.02.1997 - 2 StR 664/96

    Verwerfen einer unbegründeten Revision - Entfallen eines Schuldspruchs wegen

    Es ist sicher auszuschließen, daß der Angeklagte milder bestraft worden wäre, wenn der Tatrichter die Verfolgungsverjährung erkannt hätte, zumal auch verjährte Taten bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden können (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11 und 19; BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - 2 StR 650/93 - und 20. Juli 1994 - 2 StR 645/92; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 24 jew. m.w.N.).
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