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   BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99   

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https://dejure.org/1999,4322
BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,4322)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1999 - 2 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,4322)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 2 StR 90/99 (https://dejure.org/1999,4322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB
    Überprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht, beamtenrechtliche Folgen einer Straftat als Anlaß zur Strafmilderung und zur Vorteilsannahme

  • Wolters Kluwer

    Vorteilsannahme - Gesamtfreiheitsstrafe - Bewährung - Revision der Staatsanwaltschaft - Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz - Bundesinnenministerium - Konzeption - Umfassende Hilfe bei der Aufklärung der Tat - Strafzumessungsgründe - Motivation des Angeklagten - ...

  • Judicialis

    BBG § 48; ; StGB § 331

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Beamtenrechtliche Folgen als Strafzumessungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    In Zweifelsfällen muß das Revisionsgericht die Bewertung des Tatrichters hinnehmen, auch wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nahegelegen hätte (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    In Zweifelsfällen muß das Revisionsgericht die Bewertung des Tatrichters hinnehmen, auch wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nahegelegen hätte (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    Beamtenrechtliche Folgen einer Verurteilung können Anlaß zur Strafmilderung sein, wenn die an sich verwirkte Strafe in Verbindung mit den beamtenrechtlichen Sanktionen ein nicht mehr angemessenes Gesamtübel darstellen würde (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 und 18).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    In Zweifelsfällen muß das Revisionsgericht die Bewertung des Tatrichters hinnehmen, auch wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nahegelegen hätte (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    Beamtenrechtliche Folgen einer Verurteilung können Anlaß zur Strafmilderung sein, wenn die an sich verwirkte Strafe in Verbindung mit den beamtenrechtlichen Sanktionen ein nicht mehr angemessenes Gesamtübel darstellen würde (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 und 18).
  • BGH, 29.11.1995 - 2 StR 364/95

    Betäubungsmittel - Rauschgift - Strafzumessung - Rauschgiftkuriere -

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    Eine Strafe darf sich zwar auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen, sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen und muß sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9, 10 und 12 jeweils m.w.N,).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    Beamtenrechtliche Folgen einer Verurteilung können Anlaß zur Strafmilderung sein, wenn die an sich verwirkte Strafe in Verbindung mit den beamtenrechtlichen Sanktionen ein nicht mehr angemessenes Gesamtübel darstellen würde (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 und 18).
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 644/93

    Strafe - Gerechter Strafausgleich - Angemessenheit - Gefährlichkeit - Schuld -

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    Eine Strafe darf sich zwar auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen, sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen und muß sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9, 10 und 12 jeweils m.w.N,).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 158/97

    Strafzumessung als Aufgabe des Tatrichters - Grobe Unrechtsurteile gegen

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 90/99
    Eine Strafe darf sich zwar auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen, sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen und muß sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9, 10 und 12 jeweils m.w.N,).
  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 42/06

    Strafzumessung (Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle; Berücksichtigung

    Die außerordentliche Höhe der von der Angeklagten vereinnahmten Gelder wird somit durch die Besonderheiten des Falles in einem solchen Maße relativiert, dass die verhängte Freiheitsstrafe vom Revisionsgericht nicht als rechtsfehlerhaft angesehen werden kann (vgl. BGH wistra 1999, 417).
  • VG Düsseldorf, 08.03.2006 - 38 K 3451/05

    Streit über die Einbehaltung von Dienstbezügen eines Ruhestandsbeamten;

    Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1999 (Az.: 2 StR 90/99) verworfen.
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