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   LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07   

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https://dejure.org/2007,4669
LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,4669)
LAG Saarland, Entscheidung vom 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,4669)
LAG Saarland, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 2 TaBV 2/07 (https://dejure.org/2007,4669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auseinandersetzungen um Beschwerdestelle nach AGG - Betriebsrat darf die Einrichtung einer Einigungsstelle verlangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle für Beschwerden betreffend das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98 Abs. 1 Satz 2; ; AGG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zur Mitbestimmung bei Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem Gleichbehandlungsgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Auszug aus LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
    Gibt es noch keine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung und haben sich auch die Landesarbeitsgerichte noch nicht mit der Rechtsfrage befasst, so kommt es für die Beurteilung, ob die Rechtsfrage offensichtlich in einem bestimmten Sinne zu beantworten ist, zwar auch auf die bislang ergangene Rechtsprechung von Arbeitsgerichten an, besonders wenn diese einheitlich ist, daneben aber auch darauf, ob sich in der arbeitsrechtlichen Literatur zu dieser Rechtsfrage bereits eine einheitliche Auffassung herausgebildet hat (insbesondere zu letzterem etwa Hessisches LAG, Beschluss vom 1. August 2006, 4 Ta BV 111/06, NZA-RR 2007, 199, und LAG Köln, Beschluss vom 16. Dezember 2005, 11 TaBV 48/05, abrufbar bei juris, sowie LAG Köln, Beschluss vom 13. Januar 1998, 13 TaBV 60/97, NZA 1998, 1018, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG München, 20.10.2005 - 4 TaBV 61/05

    Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle nur dann, wenn ihre Zuständigkeit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründet ist; das muss bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar sein (dazu beispielsweise LAG München, Beschluss vom 20. Oktober 2005, 4 TaBV 61/05, abrufbar bei juris, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; dazu außerdem der Beschluss der Kammer vom 14. Mai 2003, 2 TaBV 7/03).
  • LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03

    Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines

    Auszug aus LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle nur dann, wenn ihre Zuständigkeit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründet ist; das muss bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar sein (dazu beispielsweise LAG München, Beschluss vom 20. Oktober 2005, 4 TaBV 61/05, abrufbar bei juris, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; dazu außerdem der Beschluss der Kammer vom 14. Mai 2003, 2 TaBV 7/03).
  • ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07

    Antrag auf gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur

    Auszug aus LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
    Diese Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2007, 9 BV 3/07, abrufbar bei juris; Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2007, 17 BV 115/07; Arbeitsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2007, 8 BV 2/07; Arbeitsgericht Siegburg, Beschluss vom 5. April 2007, 1 BV 58/07; Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2007, 12 BV 46/07) verneinen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG in Bezug auf die Einrichtung der Beschwerdestelle nach § 13 Absatz 1 AGG - insbesondere unter Hinweis auf den Vorrang einer vorhandenen gesetzlichen Regelung (§ 87 Absatz 1 Satz 1 BetrVG) - und sind darüber hinaus der Auffassung, es sei offensichtlich im Sinne von § 98 Absatz 1 Satz 2 ArbGG, dass ein solches Mitbestimmungsrecht nicht bestehe.
  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
    Gibt es noch keine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung und haben sich auch die Landesarbeitsgerichte noch nicht mit der Rechtsfrage befasst, so kommt es für die Beurteilung, ob die Rechtsfrage offensichtlich in einem bestimmten Sinne zu beantworten ist, zwar auch auf die bislang ergangene Rechtsprechung von Arbeitsgerichten an, besonders wenn diese einheitlich ist, daneben aber auch darauf, ob sich in der arbeitsrechtlichen Literatur zu dieser Rechtsfrage bereits eine einheitliche Auffassung herausgebildet hat (insbesondere zu letzterem etwa Hessisches LAG, Beschluss vom 1. August 2006, 4 Ta BV 111/06, NZA-RR 2007, 199, und LAG Köln, Beschluss vom 16. Dezember 2005, 11 TaBV 48/05, abrufbar bei juris, sowie LAG Köln, Beschluss vom 13. Januar 1998, 13 TaBV 60/97, NZA 1998, 1018, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 21 BV 690/06

    Einsetzung einer Einigungsstelle nach AGG

    Auszug aus LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
    Zum anderen werde ein etwaiges Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Regelung des Beschwerdeverfahrens - jedenfalls ein solches Mitbestimmungsrecht hatte auch das Arbeitsgericht Frankfurt in einer Entscheidung vom 23. Oktober 2006 (21 BV 690/06, abrufbar bei juris) bejaht - nicht selten leer laufen, wenn der Arbeitgeber die Beschwerdestelle einseitig mitbestimmungsfrei personell besetzen könne.
  • LAG Köln, 16.12.2005 - 11 TaBV 48/05

    Einigungsstelle, Altersteilzeit, Blockmodell, Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
    Gibt es noch keine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung und haben sich auch die Landesarbeitsgerichte noch nicht mit der Rechtsfrage befasst, so kommt es für die Beurteilung, ob die Rechtsfrage offensichtlich in einem bestimmten Sinne zu beantworten ist, zwar auch auf die bislang ergangene Rechtsprechung von Arbeitsgerichten an, besonders wenn diese einheitlich ist, daneben aber auch darauf, ob sich in der arbeitsrechtlichen Literatur zu dieser Rechtsfrage bereits eine einheitliche Auffassung herausgebildet hat (insbesondere zu letzterem etwa Hessisches LAG, Beschluss vom 1. August 2006, 4 Ta BV 111/06, NZA-RR 2007, 199, und LAG Köln, Beschluss vom 16. Dezember 2005, 11 TaBV 48/05, abrufbar bei juris, sowie LAG Köln, Beschluss vom 13. Januar 1998, 13 TaBV 60/97, NZA 1998, 1018, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 TaBV 9/08

    Beschwerdestelle nach § 13 AGG - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Arbeitgeberin zum Landesarbeitsgericht Saarland hat dieses mit Beschluss vom 06.06.2007, Az.: 2 TaBV 2/07 (Bl. 146 ff. d. A.) zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 TaBV 80/07

    Beschwerdestelle - AGG - Betriebsrat - Mitbestimmung - Verfahrensregeln -

    Soweit andere Auffassungen, wie sie insbesondere im Beschluss des LAG Saarland vom 06.06.2007 (2 TaBV 2/07, zitiert nach juris) aufgeführt sind, vertreten werden, verkennen diese den Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 5 TaBV 2476/07

    Einrichtung der Beschwerdestelle, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Im Hinblick darauf haben mehrere Landesarbeitsgerichte die Auffassung vertreten, dass eine diesbezüglich angerufene Einigungsstelle jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig ist (vgl. Beschlüsse des LAG Hamburg vom 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, S. 1417 ff., des Hessischen LAG vom 08.05.2007 - 4 TaBV 70/07 - NZA-RR 2007, S. 637 f. und des LAG Saarland vom 06.06.2007, 2 TaBV 2/07, AiB 2007, S. 660 ff.).
  • ArbG Freiburg, 23.05.2008 - 11 BV 9/08

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13

    Das kommt etwa dann in Betracht, wenn dem Betriebsrat, der die Bildung einer Einigungsstelle erstrebt, in Bezug auf die Thematik, mit der sich die Einigungsstelle beschäftigen soll, offensichtlich kein Mitbestimmungsrecht zusteht (nach LAG Saarland, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07, Rdnr. 12 mit Nachweisen).
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