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   BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B   

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BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B (https://dejure.org/2000,11866)
BSG, Entscheidung vom 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B (https://dejure.org/2000,11866)
BSG, Entscheidung vom 18. April 2000 - B 2 U 201/99 B (https://dejure.org/2000,11866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung einer Anosmie als Berufskrankheit - Pflichtwidrige Ablehnung einer Terminsverlegung - Heilung des Verfahrensmangels - Verlust des Rügerechts - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Nachweis der Beeinträchtigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des Rügerechts sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B
    Die Entscheidung des LSG weiche auch von den Entscheidungen des BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - (= SozR 3-2200 § 551 Nr. 9) und vom 21. Januar 1997 (HVBG-Info 1997, 1105, 1109) ab.

    Zwar zitiert er mehrere Entscheidungen des BSG (vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 und vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - = HVBG-Info 1997, 1105, 1109), denen die Rechtsanwendung des LSG nicht entsprechen soll, bezeichnet indes keinen abstrakten Rechtssatz aus dem berufungsgerichtlichen Urteil, den das LSG im oben dargelegten Sinne aufgestellt hätte.

  • BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86

    ZPO - Anwendung - Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Übergangener

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B
    Die Vorschriften der ZPO über die Rüge von Verfahrensmängeln der Berufungsinstanz im Revisionsverfahren und die Heilung von Verfahrensmängeln (§§ 295, 558 ZPO) sind über § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61 mwN).

    Der Kläger hätte mithin in der Beschwerdebegründung aufzeigen müssen, wann und wie er die von ihm angenommenen Mängel des Berufungsverfahrens bei der mündlichen Verhandlung gerügt hat oder weshalb Vorschriften iS des § 295 Abs. 2 ZPO verletzt worden seien, auf deren Befolgung wirksam nicht verzichtet werden kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61).

  • LSG Sachsen, 07.02.2002 - L 2 U 105/99

    Voraussetzungen für die Feststellung einer Berufskrankheit; Beruflicher Kontakt

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B
    Ohne hinreichenden Grund bedeutet hier, daß die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den Sachverhalt weiter aufzuklären und den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie ua Beschluß vom 10. August 1999 - B 2 U 105/99 B).

    Zu einer weiteren Aufklärung hätte nur dann zwingend Veranlassung bestanden, wenn nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln, insbesondere dem im Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten hier Fragen zum medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben wären (st Rspr des Senats, s ua Beschluß vom 10. August 1999 aaO).

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B
    Ohne hinreichenden Grund bedeutet hier, daß die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den Sachverhalt weiter aufzuklären und den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie ua Beschluß vom 10. August 1999 - B 2 U 105/99 B).
  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 7/96

    Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teerwerker und Bitumenwerker

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B
    Zwar zitiert er mehrere Entscheidungen des BSG (vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 und vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - = HVBG-Info 1997, 1105, 1109), denen die Rechtsanwendung des LSG nicht entsprechen soll, bezeichnet indes keinen abstrakten Rechtssatz aus dem berufungsgerichtlichen Urteil, den das LSG im oben dargelegten Sinne aufgestellt hätte.
  • BSG, 28.09.1998 - B 4 RA 200/97 B

    Darlegung der Divergenz bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B
    Die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall rechtfertigt dagegen nicht die Zulassung der Revision wegen Abweichung (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29; BSG Beschluß vom 28. September 1998 - B 4 RA 200/97 B - = HVBG-Info 1999, 3008).
  • BSG, 04.10.1996 - 11 BAr 47/96

    Kostenübernahme für die Durchführung einer beruflichen Bildungsmaßnahme -

    Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B
    Dies gilt selbst dann, wenn der Betreffende den Ablehnungsgrund erst nach Erlaß der Endentscheidung des Gerichts erfahren hat (vgl BSG Beschluß vom 4. Oktober 1996 - 11 BAr 47/96 - mwN).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Das gilt selbst dann, wenn sich die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben (BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 f.; BFH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - IX B 216/07 - BFH/NV 2008, 1510 ; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653; BSG, Beschluss vom 18. April 2000 - B 2 U 201/99 B - HVBG-INFO 2000, 1978; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 100).
  • BSG, 13.07.2022 - B 7 AS 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Voraussetzung für die erfolgreiche Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ist in diesem Fall, dass der Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erscheint; dann läge zugleich ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor (BVerwG vom 7.3.2017 - 6 B 53.16 - unter Verweis auf BVerwG vom 21.3.2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 RdNr 18 und vom 16.4.1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S 186; BFH vom 30.5.2008 - IX B 216/07 - BFH/NV 2008, 1510 ; BGH vom 11.7.2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653; BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 201/99 B - HVBG-INFO 2000, 1978) .
  • LSG Niedersachsen, 01.06.1999 - L 3 U 145/98

    Ausfall des Geruchssinns (Anosmie) bei einem Tischler nicht Folge einer BK -

    HVBG HVBG-Info 21/2000 vom 07.07.2000, S. 1971 - 1981, DOK 376.6:182.16 Ausfall des Geruchssinns (Anosmie) bei einem Tischler nicht Folge einer BK - Rechtliches Gehör - Verlust des Rügerechts - Urteil des LSG Niedersachsen vom 01.06.1999 - L 3 U 145/98 ZVW - mit Folgeentscheidung in Form des BSG-Beschlusses vom 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B Ausfall des Geruchssinns (Anosmie) bei einem Tischler nicht Folge einer BK (§ 551 Abs. 2 RVO) - rechtliches Gehör - Verlust des Rügerechts; hier:.

    ------------------------------------------------------------------ Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im o.g. LSG-Urteil hat das BSG mit Beschluss vom 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B - als unbegründet abgewiesen.

  • BSG, 11.07.2022 - B 5 R 54/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Da er die Ablehnung seines Antrags dort nicht mehr gerügt und auch keinen Vertagungsantrag gestellt hat, kommt eine Verfahrensrüge insofern nach § 202 SGG iVm § 295 Abs. 1 ZPO nicht mehr in Betracht (vgl BSG Beschluss vom 18.4.2000 - B 2 U 201/99 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 07.04.2009 - B 2 U 322/08 B
    Der Kläger hat nicht aufgezeigt, dass er sein Ablehnungsrecht gegen den Sachverständigen durch die Antragstellung vor dem LSG nicht verloren hat (§ 202 SGG iVm § 295 ZPO; vgl hierzu BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 201/99 B - Juris-Dokument RdNr 14).
  • BSG, 28.07.2022 - B 12 R 34/21 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Da die Beteiligten auf ihre Teilnahme an der mündlichen Verhandlung (vgl § 126 SGG ) sowie ihre eigenen Rede- und Fragerechte auch verzichten können, geht ihr Rügerecht verloren, wenn sie einen ihnen insoweit bekannten Verfahrensmangel nicht rechtzeitig in der mündlichen Verhandlung geltend machen (vgl § 202 Satz 1 SGG iVm § 295 ZPO ; vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 18.4.2000 - B 2 U 201/99 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 9.7.2015 - B 9 SB 19/15 B - juris RdNr 8) .
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2021 - L 10 R 2707/19
    Nur rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass ein - hier erstmals in der Berufungsinstanz angebrachtes - Ablehnungsgesuch gegen den vom SG ernannten Sachverständigen W vorliegend auch offensichtlich unzulässig wäre, sei es, weil ein entsprechendes Gesuch beim Berufungsgericht nach Beendigung der ersten Instanz - in der der Sachverständige ernannt worden ist - schon nicht zulässig angebracht werden kann (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 18.04.2000, B 2 U 201/99 B), sei es, weil es jedenfalls verspätet wäre.
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   OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99   

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OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99 (https://dejure.org/2001,33679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.2001 - 2 U 201/99 (https://dejure.org/2001,33679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2001 - 2 U 201/99 (https://dejure.org/2001,33679)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99
    Solange Art und Höhe der Vergütung nicht durch eine Vereinbarung festgestellt (§ 12 Abs. 1 ArbEG) oder vom Arbeitgeber einseitig festgesetzt sind (§ 12 Abs. 3 ArbEG), unterliegt der Anspruch auf Erfindervergütung der regelmäßigen Verjährungsfrist von dreißig Jahren (§ 195 BGB), wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Blitzlicht-geräte" (GRUR 1977, 784, 786) ausgeführt hat.

    In einem solchen Fall verstößt nach BGH GRUR 1977, 784, 785 ("Blitzlichtgeräte") die verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf Erfindervergütung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99
    Beruft der Arbeitgeber sich auf mangelnde Zumutbarkeit und/oder das Geheimhaltungsinteresse, muß er die erforderlichen Tatsachen vortragen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vgl. BGH GRUR 1994, 898 = BGHZ 126, 109 ff - Copolyester I; die oben zitierte Entscheidung des BGH "Copolyester II" und BGH GRUR 1998, 684 = Mitt. 1998, 111 - Spulkopf).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96

    "Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99
    Beruft der Arbeitgeber sich auf mangelnde Zumutbarkeit und/oder das Geheimhaltungsinteresse, muß er die erforderlichen Tatsachen vortragen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vgl. BGH GRUR 1994, 898 = BGHZ 126, 109 ff - Copolyester I; die oben zitierte Entscheidung des BGH "Copolyester II" und BGH GRUR 1998, 684 = Mitt. 1998, 111 - Spulkopf).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99
    Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat diese seine Rechtsprechung zur Verwirkung von Ansprüchen unlängst dem Grunde nach bestätigt, wobei die jüngere Entscheidung allerdings die Verwirkung von Ansprüchen wegen Patentverletzung betrifft (vgl. BGH GRUR 01, 323 ff - Temperaturwächter).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99
    Der Rechnungslegungs- und Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders ist aus § 242 (mit § 259) BGB in Verbindung mit der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und daraus herzuleiten, daß dem Arbeitnehmererfinder die freie Verfügung über seine Erfindung nicht zusteht, sondern er diese seinem Arbeitgeber gemäß §§ 5, 6 ArbEG zur Verwertung anbieten muß (vgl. zweiten amtlichen Leitsatz der Entscheidung "Copolyester II" des Bundesgerichtshofes/Urteil vom 13. November 1997; Aktenzeichen: X ZR 132/95) = GRUR 1998, 689).
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61

    Cromegal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99
    Soweit die Beklagte hinsichtlich der Verwirklichung des sogenannten Zeitmoments darauf verweist, daß die Erfindungen mit Kenntnis des Klägers bereits in den Jahren 1988 bzw. 1989 von ihr in Benutzung genommen worden seien und der Kläger schon damals hätte Vergütungsansprüche geltend machen können, so verkennt sie, daß derartige Ansprüche eines Arbeitnehmererfinders, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH GRUR 1963, 135 - Cromegal) bereits vor der Erteilung von Schutzrechten auf die Diensterfindungen geltend gemacht werden können, nur einen "minderen, vorläufigen" Charakter haben.
  • OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07

    Schadensersatzanspruch gegen einen Anwalt wegen Schlechterfüllung eines

    Sie sollte dort im Auftrag ihres damaligen Arbeitgebers gemeinsam mit einer Kollegin - der in dem vor dem Landgericht Frankfurt/Oder (Aktenzeichen 11 O 117/97, später: 2 U 201/99 Oberlandesgericht Brandenburg) zwischen dem Unfallversicherer der Klägerin, der VGB Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (im Folgenden: VBG), und der Bundesrepublik Deutschland geführten Verfahren (im Folgenden: Beiaktenverfahren I oder BA I) als Zeugin vernommenen S. K.P. - eine Altlastenerkundung vornehmen.
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