Rechtsprechung
KG, 03.03.2009 - 2 U 258/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwerterhöhung infolge einer erklärten Hilfsaufrechnung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 422; GKG § 45 Abs. 3
Streitwert bei Hilfsaufrechnung durch einen von mehreren Beklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.06.2002 - 26 O 518/01
- KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
- BGH, 09.12.2008 - VIII ZR 212/06
- KG, 03.03.2009 - 2 U 258/02
Papierfundstellen
- MDR 2009, 586
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65
Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung
Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 U 258/02
Die von den Antragstellern angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 1. Juni 1967 (BGHZ 48, 212), die in dem hier interessierenden Punkt nicht begründet wurde, überzeugt den Senat nicht von der Richtigkeit der gegenteiligen Auffassung.
- LG Saarbrücken, 01.06.2018 - 13 S 151/17
Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten; …
Allerdings wird zu Recht darauf hingewiesen, dass beide Methoden dazu führen, dass sich der Wert des Kostenerstattungsanspruchs, der sich auf einen feststehenden, weil "erledigten" Teil bezieht, nach diesen Meinungen im Laufe eines Verfahrens ändern kann, wenn es etwa zu Klageerweiterungen oder Klagerücknahmen kommt (vgl. Schneider, NJW-Spezial 2009, 381).Die Kammer hält es deshalb für vorzugswürdig, den Streitwert dieser Forderung nach dem Wert der Gebühren aus dem (vorgerichtlich) erledigten Wert zu bestimmen (ebenso Schneider, DAR 2008, 432, 433; NJW-Spezial 2009, 381;… ders. in: Schneider/Volpert/Fölsch aaO Rn. 31 ff).
- LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15 Denn die Hilfsaufrechnung eines von mehreren gesamtschuldnerisch in Anspruch genommenen Beklagten führt zu einer Streitwerterhöhung gemäß § 45 Abs. 3 GKG i. V. mit § 422 BGB (auch) im Verhältnis zwischen dem Kläger und demjenigen Beklagten, der die Hilfsaufrechnung nicht erklärt hat (KG, BeckRS 2009, 9324).
Rechtsprechung
LSG Bayern, 15.01.2003 - L 2 U 258/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Verletztenrente; Prellung der linken Schulter infolge eines Sturzes; Diagnose einer Ruptur der Supraspinatussehne in der Folgezeit; Vorliegen einschlägiger Vorschäden; Ursachenzusammenhang zwischen schädigenden Ereignis und Gesundheitsschädigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 02.07.2002 - S 4 U 44/02
- LSG Bayern, 15.01.2003 - L 2 U 258/02
Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 23.07.2003 - L 2 U 258/02 |
Verfahrensgang
- SG Mainz, 08.04.2002 - S 5 U 45/99
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.07.2003 - L 2 U 258/02
- BSG, 11.11.2003 - B 2 U 293/03 B
Rechtsprechung
KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zahlung einer Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung einer anlässlich des Erwerbs einer GmbH übernommenen Arbeitsplatzgarantie; Wirksamkeit verschuldensunabhängiger Vertragsstrafen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1, 2 Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB) bei ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.06.2002 - 26 O 518/01
- KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
- BGH, 09.12.2008 - VIII ZR 212/06
- KG, 03.03.2009 - 2 U 258/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98
Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs- …
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Insbesondere enthält er auch entgegen zum Teil anderer Vertragsgestaltungen der Klägerin keinerlei Regelung zu einem Ausschluss der Haftung, z.B. infolge der gesamtwirtschaftlichen Situation der erworbenen Unternehmen ( vgl. hierzu die vertragliche Regelung im Verfahren BGH NJW 1998, 2600 ff. ) oder eines Vertrags-strafenverzichts durch die Klägerin ( vgl. hierzu die vertragliche Regelung im Verfahren BGH NJW 1999, 2662 ff. [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 102/98] ).Sinn und Zweck der Abreden war es, die von der Treuhandanstalt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verfolgten sogenannten "weichen" Ziele volkswirtschaftlicher, sozial- und strukturpolitischer Art bei der Veräußerung ehemaliger staatlicher Unternehmen möglichst sicherzustellen ( vgl. BGH NJW 1999, 2662 [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 102/98] [ 2664 ] ).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Ihre Zulassung fördert die endgültige Beilegung des Streits und hilft einen neuen Prozess vermeiden ( vgl. BGH NJW 2000, 800 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 219/98] [ 803 ] ). - BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92
Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Die Zeitverzögerung, die infolge der Notwendigkeit einer Stellungnahme auf den Hinweisbeschluss eingetreten ist, hat die Klägerin hinzunehmen ( vgl. allg. BGH NJW-RR 1994, 1143 [BGH 13.04.1994 - XII ZR 168/92] [ 1143 f. ] ).
- BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem …
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Insbesondere enthält er auch entgegen zum Teil anderer Vertragsgestaltungen der Klägerin keinerlei Regelung zu einem Ausschluss der Haftung, z.B. infolge der gesamtwirtschaftlichen Situation der erworbenen Unternehmen ( vgl. hierzu die vertragliche Regelung im Verfahren BGH NJW 1998, 2600 ff. ) oder eines Vertrags-strafenverzichts durch die Klägerin ( vgl. hierzu die vertragliche Regelung im Verfahren BGH NJW 1999, 2662 ff. [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 102/98] ). - BGH, 06.12.2002 - V ZR 184/02
Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Veräußerung von Institutsvermögen durch die …
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Ausschlaggebend ist, dass die Verkäuferin ebenfalls die für die Klägerin charakteristischen "weichen Ziele" auf volkswirtschaftlichem sowie sozial- und strukturpolitischem Gebiet, die für die entwickelte Rechtsprechung maßgeblich waren, verfolgt ( vgl. BGH MDR 2003, 320 [ 321 ] ). - BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 335/89
Charaktereigenschaften eines maßgeblichen Mitarbeiters eines verkauften …
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Eine Offenbarungspflicht im Rahmen der c.i.c. besteht dann, wenn das Verschweigen von Tatsachen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte ( vgl. BGH NJW 1991, 1223 [BGH 16.01.1991 - VIII ZR 335/89] [ 1224 ] ). - BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89
Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von …
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Ebenso sind zugesicherte Eigenschaften nur solche Merkmale, die der Kaufsache für eine gewisse Dauer anhaften und die für den Käufer erheblich sind, so dass insbesondere bilanzielle Kennzahlen keine Eigenschaften sind ( vgl. BGH NJW 1990, 1658 [BGH 30.03.1990 - V ZR 13/89] [ 1659 ] ). - OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92
Culpa in contrahendo (c.i.c.) bei Unternehmenskauf; Auskunftsverpflichtung des …
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Dabei gibt es keinen einheitlichen und allgemeingültigen Maßstab für eine Unternehmenseinschätzung, vielmehr sind unterschiedliche Käuferinteressen ( z.B. Umsatz, Ertrag, Beteiligungen, Einfügen in vorhandene eigene Unternehmensstrukturen, eigene Markterweiterung oder Verdrängung eines Mitbewerbers) denkbar ( vgl. hierzu allg. OLG Hamburg WM 1994, 1378 [OLG Hamburg 03.06.1994 - 11 U 90/92] [ 1386 ff. ] ). - OLG Düsseldorf, 08.11.1991 - 16 U 112/90
Zugesicherte Eigenschaften beim Unternehmenskauf
Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
Augenblicksbeschaffenheiten eines Unternehmens, wie Ertrag oder Verlust sind jedoch keine dem Unternehmen auf bestimmte Zeit anhaftende Umstände und können somit nicht als Fehler bezeichnet werden ( vgl. BGH NJW-RR 1993, 377 [ 378 ] ).