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   OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06   

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OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06 (https://dejure.org/2008,11830)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2008 - 2 U 30/06 (https://dejure.org/2008,11830)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 2 U 30/06 (https://dejure.org/2008,11830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt der Allgemeinen Grundsätze einer Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume; Verletzung der Überwachungspflicht hinsichtlich Straßenbäumen bei Sichtüberwachung trotz eines auf gesteigerte Gefahrfaktoren hinweisenden Privatgutachtens; Feststellbarer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 296; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 34 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung aus Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Die in dem Unterlassen weitergehender Untersuchungen liegende Verletzung der auch den Anlieger schützenden Amtspflicht (vgl. BGH NJW 1993, 2612 f.) war auch (mit-) ursächlich für das Umstürzen des Baumes auf das klägerische Grundstück (2.).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 2 U 58/99

    Kontrolle von Straßenbäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - 18 U 93/06

    Amtspflichtverletzung aufgrund durchgeführter Baumaßnahmen in der Nähe eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Auch wenn insoweit Anhaltspunkte für eine Haftung wegen Verletzung einer eigenen Überwachungspflicht dieser Arbeiten nicht bestehen (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, S. 970ff.), mussten diese bekannten Umstände in die Beurteilung des Zustandes der Bäume eingestellt und bei der Prüfung, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind, berücksichtigt werden.
  • OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01

    Erfordernis der regelmäßigen Sichtkontrolle von Bäumen zur Erfüllung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • OLG Brandenburg, 12.01.1999 - 2 U 40/98

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume in einem Waldstück an einer Bundesstraße -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 99/00

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Umfang der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • OLG Köln, 11.06.1992 - 7 U 44/92

    Amtshaftung Verkehrssicherungspflicht Kontrollpflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • OLG Frankfurt, 29.01.1999 - 2 U 125/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06
    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 1 U 310/20

    Verkehrssicherungspflicht: Zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume zu

    Diese Grundsätze sind in oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung dahin konkretisiert worden, dass - unabhängig von besonderen Umständen - eine zweimalige jährliche Kontrolle in belaubtem und unbelaubtem Zustand erfolgen soll (OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; 1997, 463; OLG Hamm NJW-RR 2003, 968; OLG Brandenburg OLGR 2002, 411; U. v. 1.7.2008 - 2 U 30/06; OLG München, U. v. 7.8.2008 - 1 U 5171/07).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2019 - 2 U 49/17

    Amtshaftung in Brandenburg: Beschädigung eines Kfz durch herabstürzenden Ast

    Straßenbäume sind grundsätzlich ein (OLG Köln, Urteil vom 29.7.2010 - I-7 U 31/10, 7 U 31/10 -, Rn. 14, juris) bis zwei Mal im Jahr - einmal in unbelaubtem und einmal in belaubtem Zustand - einer Sichtkontrolle vom Boden aus zu unterziehen (Senat, Urteil vom 1.7.2008 - 2 U 30/06; OLG München, Urteil vom 7.8.2008 - 1 U 5171/07, zitiert nach juris Rn. 37; offengelassen in BGH, NJW 2004, 1381), wenn nicht besondere Umstände im Einzelfall eine häufigere oder andersartige Kontrolle gebieten.
  • OLG Brandenburg, 08.01.2024 - 2 U 10/23
    Die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers umfasst auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (Senat, Urteil vom 1. Juli 2008 - 2 U 30/06 -).

    Dies wurde auch der Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt (Senat, Urteil vom 12. Februar 2002 - 2 U 37/01 -, NVwZ-RR 2002, 746 = OLGR Brandenburg 2002, 201; Urteil vom 16. April 2002 - 2 U 17/01 -, OLGR Brandenburg 2002, 411 = NJ 2002, 546; Urteil vom 1. Juli 2008 - 2 U 30/06 -, NJ 2008, 466).

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   OLG Naumburg, 22.06.2006 - 2 U 30/06   

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OLG Naumburg, 22.06.2006 - 2 U 30/06 (https://dejure.org/2006,38021)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.06.2006 - 2 U 30/06 (https://dejure.org/2006,38021)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 2 U 30/06 (https://dejure.org/2006,38021)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 385/98

    Rechtsstellung eines Zweckverbands im Gründungsstadium und seiner Mitglieder

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.06.2006 - 2 U 30/06
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass auch ein nicht wirksam gegründeter Abwasserzweckverband aus einem von ihm abgeschlossenen Darlehensvertrag vertraglich haftet (vgl. BGH, NJW 2001, 748 F).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 K 431/04

    Zum Anspruch eines Kunden, die Satzung einer Sparkasse in einem

    Denn selbst wenn der Senat zu der Feststellung käme, dass die Satzung der Sparkasse W. unwirksam ist, hätte dies keine Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Antragsteller und der Sparkasse W., da eine juristische Person des öffentlichen Rechts - wie die Sparkasse - auch dann, wenn sie nicht wirksam gegründet worden ist, bei Teilnahme am Privatrechtsverkehr Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten, insbesondere Partei eines privatrechtlichen Vertrages sein kann mit der Folge, dass ihr Handeln einschließlich der Vertretung der juristischen Person nach den für fehlerhafte Gesellschaftsverhältnisse maßgebenden Grundsätzen als wirksam zu behandeln ist (vgl. im Einzelnen die auch im Verhandlungstermin des Senats angesprochene Entscheidung des OLG Naumburg, Urt. v. 22. Juni 2006 - 2 U 30/06 -, m. w. N.).
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