Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Handeln für eine Erbengemeinschaft aufgrund eines Auftragsverhältnisses bzw. eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags; Geltendmachung von Ansprüchen in Großbritannien; Anspruch auf Herausgabe des aus der unentgeltlichen Geschäftsbesorgung Erlangten; Berechtigung ...
- Judicialis
BGB § 667
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242; BGB § 667; BGB § 670
Umfang des Aufwendungsersatzes eines Beauftragten bei weisungswidrigem Abschluss einer Honorarvereinbarung und eines Prozessfinanzierungsvertrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des nach § 667 BGB Erlangten bei weisungswidriger Beauftragung eines Rechtsanwalts gegen Honorarvereinbarung zur Durchsetzung der Interessen des Auftraggebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Prozessfinanzierungsvertrag, Rechtliche Einordnung des Prozessfinanzierungsvertrags
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.04.2006 - 10 O 477/05
- OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
- OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Papierfundstellen
- VersR 2009, 405
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03
Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
Der Senat ist der Auffassung, dass der weitergehende Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGHZ 110, 201; 111, 133; 126, 219; NJW 1995, 2107 u. 2557; 2001, 225; NJW-RR 2005, 1008; Zöller/Vollkommer, ZPO;… 26. Aufl., § 304 Rn. 6). - BGH, 04.02.1980 - II ZR 119/79
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
Der Kläger verstößt als Auftraggeber jedoch gegen Treu und Glauben, wenn er die weisungswidrige Ausführung des Auftrages nicht gegen sich gelten lassen will, obwohl die Abweichung sein Interesse nicht verletzt (BGH WM 1980, 587), insbesondere der von ihm angestrebte Rechtserfolg im Ergebnis voll eingetreten ist (BGH ZIP 1983, 781 = WM 1983, 837). - BGH, 09.05.1983 - II ZR 284/81
Abweichen von Weisungen des Auftragsschreibens - Schadensersatzanspruch wegen der …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
Der Kläger verstößt als Auftraggeber jedoch gegen Treu und Glauben, wenn er die weisungswidrige Ausführung des Auftrages nicht gegen sich gelten lassen will, obwohl die Abweichung sein Interesse nicht verletzt (BGH WM 1980, 587), insbesondere der von ihm angestrebte Rechtserfolg im Ergebnis voll eingetreten ist (BGH ZIP 1983, 781 = WM 1983, 837).
- FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 509/16
Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten als …
Der Kläger hat mithin einen zum Nachlass gehörenden Anspruch (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Oktober 1994 III ZR 165/93, NJW-RR 1995, 130; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2007 2 U 664/06, VersR 2009, 405) durchsetzen wollen. - OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Angemessenheit einer Vereinbarung über die Höhe des Anwaltshonorars hinsichtlich …
Zur Frage der Angemessenheit eines Anwaltshonorars bei einem komplexen und schwierigen Fall mit Auslandsberührung (Durchsetzung von Erbansprüchen aufgrund Vermögens in der NS-Zeit vor britischen Behörden) (anknüpfend an rechtskräftiges Teil-, Grund- und Endurteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18.01.2007 - 2 U 664/06 - Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH hatte keinen Erfolg - OLGR 2007, 521).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Angemessenheit einer Vereinbarung über die Höhe des Anwaltshonorars hinsichtlich der Durchsetzung von Erbansprüchen betreffend in der NS-Zeit erworbenes Vermögen vor britischen Behörden
- Judicialis
BRAGO § 3 Abs. 3; ; BRAGO § 11; ; BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de
Angemessenheit einer Vereinbarung über die Höhe des Anwaltshonorars hinsichtlich der Durchsetzung von Erbansprüchen betreffend in der NS-Zeit erworbenes Vermögen vor britischen Behörden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.04.2006 - 10 O 477/05
- OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
- OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06 (1)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99
Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Vielmehr müsse zwischen der Vergütung und der Tätigkeit des Rechtsanwalts ein auffälliges Missverhältnis, d.h. ein nicht zu überbrückender Zwiespalt bestehen (BGH NJW 2000, 2669, 2671).Daneben seien auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers für die Frage der Unangemessenheit von Bedeutung (BGH NJW 2000, 2669, 2671).
- BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01
Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Auch nach der Rechtsprechung des BGH deckten die gesetzlichen Gebühren nicht immer den mit der anwaltlichen Tätigkeit verbundenen Aufwand angemessen ab (BGH NJW 2002, 2774, 2775). - BGH, 24.07.2003 - IX ZR 131/00
Sittenwidrigkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Eine vereinbarte Vergütung sei auch nicht ohne weiteres deshalb unangemessen, weil sie die gesetzlichen Gebühren um ein Vielfaches übersteige (BGH NJW 1980, 1960, 1962; BGH vom 03.04.2003 - IX ZR 113/02 sowie 24.03.2003 - IX ZR 131/00).
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02
Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Eine vereinbarte Vergütung sei auch nicht ohne weiteres deshalb unangemessen, weil sie die gesetzlichen Gebühren um ein Vielfaches übersteige (BGH NJW 1980, 1960, 1962; BGH vom 03.04.2003 - IX ZR 113/02 sowie 24.03.2003 - IX ZR 131/00). - BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 62/79
Rechtsanwaltshonorar für Vergleichsantrag
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Die Anwaltskammer verwies dabei auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1980, 1962, 1963), wonach ein vereinbartes Honorar nicht schon deshalb als unangemessen hoch anzusehen sei, weil es das Zehnfache des gesetzlichen Gebührensatzes erreiche. - OLG Koblenz, 18.01.2007 - 2 U 664/06
Auftrag: Herausgabe des Erlangten bei weisungswidriger Einschaltung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.2008 - 2 U 664/06
Zur Frage der Angemessenheit eines Anwaltshonorars bei einem komplexen und schwierigen Fall mit Auslandsberührung (Durchsetzung von Erbansprüchen aufgrund Vermögens in der NS-Zeit vor britischen Behörden) (anknüpfend an rechtskräftiges Teil-, Grund- und Endurteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18.01.2007 - 2 U 664/06 - Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH hatte keinen Erfolg - OLGR 2007, 521).