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   OLG Zweibrücken, 08.01.2016 - 2 UF 103/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25133
OLG Zweibrücken, 08.01.2016 - 2 UF 103/15 (https://dejure.org/2016,25133)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.01.2016 - 2 UF 103/15 (https://dejure.org/2016,25133)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 2 UF 103/15 (https://dejure.org/2016,25133)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 2014
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.08.2012 - XII ZR 80/11

    Familiensache in Übergangsfall nach Gesetzesänderung: Verfahrensfehlerhafte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.01.2016 - 2 UF 103/15
    Zwar erfasst der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB auch Auskünfte über den Verbleib von Beträgen, die dem Endvermögen gemäß § 1375 Abs. 2 Nrn. 1 - 3 BGB wegen illoyaler Vermögensverfügungen zuzurechnen sind (BGH Urteil vom 15. August 2012 - XII ZR 80/11 Rz. 35 ff; hier und nachfolgend zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 29.08.2014 - 2 UF 45/14

    Umfang der Auskunftspflicht über illoyale Vermögensverfügungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.01.2016 - 2 UF 103/15
    Er hat Umstände zu benennen, aus denen sich ein nicht fern liegender Verdacht von benachteiligenden Handlungen des Auskunftspflichtigen im Sinne der genannten Vorschrift ergibt, also der Verdacht einer unentgeltlichen illoyalen Zuwendung (Nr. 1), einer Vermögensverschwendung (Nr. 2) oder einer Vermögensminderung in Benachteiligungsabsicht (Nr. 3) - BGH a.a.O. Rz. 37; Senat Beschluss vom 29. August 2014 - 2 UF 45/14.
  • OLG Hamm, 07.07.2017 - 2 WF 44/17

    Umfang der Verfahrenskostenhilfe für die Folgesache Zugewinnausgleich;

    Sofern der Antragsgegner die Richtigkeit der erteilten Auskunft anzweifelt, sind diese Zweifel an der Richtigkeit der erteilten Auskunft nicht in der Auskunftsstufe zu klären; der Antragsgegner mag die Antragsstellerin auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in Anspruch nehmen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08. Januar 2016 - 2 UF 103/15 - zitiert nach juris) oder im Verfahren über die Ausgleichsforderung selbst klären (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06. Januar 1997 - 26 WF 157/96 - FamRZ 1997, 1336).
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