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   OLG Zweibrücken, 04.07.2003 - 2 UF 2/03   

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https://dejure.org/2003,6071
OLG Zweibrücken, 04.07.2003 - 2 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,6071)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.07.2003 - 2 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,6071)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 2 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,6071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenverantwortliche Pflicht eines Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Wiedervorlegung von Akten am Tag des Fristablaufs; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Einer Partei zuzurechnendes Verschulden ihres ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 522 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes hinsichtlich der termingerechten Wiedervorlage von Akten, die ihm auf Vorfrist vorgelegt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 419
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.07.2003 - 2 UF 2/03
    Dabei muss er allerdings - wegen der Warnfunktion der Vorfrist -eigenverantwortlich sicherstellen, dass ihm die Akten am Tage des Fristablaufes auch wieder vorgelegt werden, indem er entweder nachprüft, ob die Ablauffrist im Fristenkalender eingetragen ist oder in der Handakte deren Vorlage am Ablauftag verfügt (BGH NJW 1999, 2680; 1997, 3243; BRAK Mitt. 1998, 269).
  • BGH, 12.08.1997 - VI ZB 13/97

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach unbearbeiteter Rückgabe der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.07.2003 - 2 UF 2/03
    Dabei muss er allerdings - wegen der Warnfunktion der Vorfrist -eigenverantwortlich sicherstellen, dass ihm die Akten am Tage des Fristablaufes auch wieder vorgelegt werden, indem er entweder nachprüft, ob die Ablauffrist im Fristenkalender eingetragen ist oder in der Handakte deren Vorlage am Ablauftag verfügt (BGH NJW 1999, 2680; 1997, 3243; BRAK Mitt. 1998, 269).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 4 U 109/05

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist:

    Ein zurechenbares Eigenverschulden des Rechtsanwalts kann sich jedoch aus mangelhafter Büroorganisation ergeben (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2004, 419-420), z.B. müssen für die Bearbeitung von Fristensachen geeignete, ausreichend informierte und kontrollierte Mitarbeiter eingesetzt werden (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 25. Auflage, § 233 Rn 23 Stichwort "Büropersonal und -organisation"; Kummer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2003, Rn 331).
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