Rechtsprechung
OLG Bamberg, 14.03.2022 - 2 UF 29/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1686
Auskunftsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils - rewis.io
- familienrechtsiegen.de
Auskunftsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RPflG § 11 Abs. 1 ; FamFG §§ 58 ff.
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse von Kindern; Berechtigtes Interesse zur Erlangung von Auskünften (vorliegend verneint); Schwerwiegende Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern oder ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kontaktverbot eines Elternteils und das Auskunftsrecht des nicht sorgeberechtigten ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Auskunftsrecht des Elternteils bei entgegenstehendem Willen der Kinder - Wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Kindesvater erhält keine Fotos und Schulzeugnisse seiner Kinder
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 966
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 28.06.2016 - 10 UF 21/15
Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs des nicht sorgeberechtigten Elternteils …
Auszug aus OLG Bamberg, 14.03.2022 - 2 UF 29/22
Ein berechtigtes Interesse zur Erlangung von Auskünften über die persönlichen Verhältnisse des Kindes im Sinne des § 1686 BGB besteht in der Regel dann, wenn ein Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Belange des Kindes zu unterrichten (vgl. BGH, 26.07.2017, XII ZB 85/17, Juris Rn 10; OLG Köln, 28.06.2016, 10 UF 21/15, Juris Leitsatz 1 und Rn10;… Götz in Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 1686 Rn 4).Das von den Kindern in Anspruch genommene Selbstbestimmungsrecht, keine persönlichen Informationen an den Antragsteller zu übermitteln, ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung zu respektieren (vgl. OLG Köln, 28.06.2016, a. a. O., Juris Rn 20 und OLG Düsseldorf, 09.08.2019, 8 WF 170/18, Juris Leitsatz und Rn 22, welches ein Auskunftsrecht bezüglich eines Kindes, das vom Anspruchsteller im Säuglingsalter schwer misshandelt worden ist, solange als nicht gegeben ansieht, bis das betroffene Kind die verstandesmäßige Reife besitzt, um über die Weitergabe persönlicher Informationen selbst entscheiden zu können).
- BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18
Rechtfertigung der Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts …
Auszug aus OLG Bamberg, 14.03.2022 - 2 UF 29/22
Dieser erlangt unter dem Aspekt der Selbstbestimmung bei Kindern im Alter von Jugendlichen besondere Bedeutung (vgl. etwa BGH, 27.11.2019, XII ZB 511/18, NJW 2020, 1065, beckonline Rn 19 mit weiteren Fundstellen), was vorliegend auf beide betroffene Kinder zutrifft, da A mittlerweile 17 Jahre alt ist und B 14 Jahre. - BGH, 26.07.2017 - XII ZB 85/17
Elterliche Sorge: Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen …
Auszug aus OLG Bamberg, 14.03.2022 - 2 UF 29/22
Ein berechtigtes Interesse zur Erlangung von Auskünften über die persönlichen Verhältnisse des Kindes im Sinne des § 1686 BGB besteht in der Regel dann, wenn ein Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Belange des Kindes zu unterrichten (vgl. BGH, 26.07.2017, XII ZB 85/17, Juris Rn 10; OLG Köln, 28.06.2016, 10 UF 21/15, Juris Leitsatz 1 und Rn10;… Götz in Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 1686 Rn 4). - OLG Düsseldorf, 09.08.2019 - 8 WF 170/18
Zur Frage des Auskunftsanspruchs des Kindesvaters über den Entwicklungsstand des …
Auszug aus OLG Bamberg, 14.03.2022 - 2 UF 29/22
Das von den Kindern in Anspruch genommene Selbstbestimmungsrecht, keine persönlichen Informationen an den Antragsteller zu übermitteln, ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung zu respektieren (vgl. OLG Köln, 28.06.2016, a. a. O., Juris Rn 20 und OLG Düsseldorf, 09.08.2019, 8 WF 170/18, Juris Leitsatz und Rn 22, welches ein Auskunftsrecht bezüglich eines Kindes, das vom Anspruchsteller im Säuglingsalter schwer misshandelt worden ist, solange als nicht gegeben ansieht, bis das betroffene Kind die verstandesmäßige Reife besitzt, um über die Weitergabe persönlicher Informationen selbst entscheiden zu können).