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   OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04   

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https://dejure.org/2005,5047
OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04 (https://dejure.org/2005,5047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2005 - 2 UF 509/04 (https://dejure.org/2005,5047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 2 UF 509/04 (https://dejure.org/2005,5047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe des Trennungsunterhalts; Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse im Anspruchszeitraum; Geltendmachung eines einkommensmindernden krankheitsbedingten Mehrbedarfs; Ermittlung des Eigenbedarfs eines im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen; Kürzung ...

  • Judicialis

    BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 1 § 1361 Abs. 1
    Darlegung einer Einkommensminderung wegen krankheitsbedingtem Mehrbedarf - Ermittlung des Eigenbedarfs eines im Ausland lebenden Unterhaltsverpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03

    Anerkennung der Vaterschaft eines in Russland lebenden Kindes und Berechnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Welcher Methode der Vorzug zu geben ist oder ob beide Methoden kumulativ anzuwenden sind (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1531; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 556; 1995, 37, 38; OLG Hamburg FamRZ 1990, 794, 795; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084, 1086; Wendl/Staudigl, a.a.O., § 7 Rz. 22 f.) kann dahingestellt sein, denn im Verhältnis zur Türkei führen beide Berechnungsmethoden nicht zu einem verwertbaren, in sich nachvollziehbaren Ergebnis.
  • OLG München, 19.02.2001 - 26 UF 1456/00

    Abschlag beim Kindesunterhalt, wenn das Kind in der Türkei lebt

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Der Senat hält es daher für angemessen, einen vermittelnden Wert mit einer geschätzten Ersparnis von rund 1/3 des in Deutschland zu berücksichtigenden Selbstbehalts anzusetzen, der die stetig steigenden Lebenshaltungskosten in der Türkei berücksichtigt (so auch OLG München FamRZ 2002, 55, 56).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.1994 - 1 UF 188/93

    Türkische Ehefrau; Anwendung deutschen Unterhaltsrechts; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Welcher Methode der Vorzug zu geben ist oder ob beide Methoden kumulativ anzuwenden sind (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1531; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 556; 1995, 37, 38; OLG Hamburg FamRZ 1990, 794, 795; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084, 1086; Wendl/Staudigl, a.a.O., § 7 Rz. 22 f.) kann dahingestellt sein, denn im Verhältnis zur Türkei führen beide Berechnungsmethoden nicht zu einem verwertbaren, in sich nachvollziehbaren Ergebnis.
  • OLG Hamburg, 19.12.1989 - 2 WF 139/89

    Kind in Polen; Vater in BRD; Unterhaltsanspruch; Kaufkraft; Gesetzlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Welcher Methode der Vorzug zu geben ist oder ob beide Methoden kumulativ anzuwenden sind (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1531; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 556; 1995, 37, 38; OLG Hamburg FamRZ 1990, 794, 795; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084, 1086; Wendl/Staudigl, a.a.O., § 7 Rz. 22 f.) kann dahingestellt sein, denn im Verhältnis zur Türkei führen beide Berechnungsmethoden nicht zu einem verwertbaren, in sich nachvollziehbaren Ergebnis.
  • OLG Karlsruhe, 05.09.1997 - 2 UF 260/96

    Kindesunterhalt, Bedarf, Verbrauchergeldparität

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Welcher Methode der Vorzug zu geben ist oder ob beide Methoden kumulativ anzuwenden sind (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1531; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 556; 1995, 37, 38; OLG Hamburg FamRZ 1990, 794, 795; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084, 1086; Wendl/Staudigl, a.a.O., § 7 Rz. 22 f.) kann dahingestellt sein, denn im Verhältnis zur Türkei führen beide Berechnungsmethoden nicht zu einem verwertbaren, in sich nachvollziehbaren Ergebnis.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1989 - 4 UF 78/89
    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Welcher Methode der Vorzug zu geben ist oder ob beide Methoden kumulativ anzuwenden sind (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1531; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 556; 1995, 37, 38; OLG Hamburg FamRZ 1990, 794, 795; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084, 1086; Wendl/Staudigl, a.a.O., § 7 Rz. 22 f.) kann dahingestellt sein, denn im Verhältnis zur Türkei führen beide Berechnungsmethoden nicht zu einem verwertbaren, in sich nachvollziehbaren Ergebnis.
  • OLG Hamm, 13.01.1989 - 12 UF 250/88
    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Welcher Methode der Vorzug zu geben ist oder ob beide Methoden kumulativ anzuwenden sind (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1531; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 556; 1995, 37, 38; OLG Hamburg FamRZ 1990, 794, 795; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084, 1086; Wendl/Staudigl, a.a.O., § 7 Rz. 22 f.) kann dahingestellt sein, denn im Verhältnis zur Türkei führen beide Berechnungsmethoden nicht zu einem verwertbaren, in sich nachvollziehbaren Ergebnis.
  • BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97

    Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte tatsächlich mietfrei im Hause ihres Sohnes wohnt, denn selbst wenn dies der Fall ist (wofür den Kläger die Darlegungs- und Beweislast im Abänderungsverfahren trifft) handelt es sich bei der Gewährung mietfreien Wohnens um eine freiwillige Leistung Dritter, die nur dann unterhaltsrechtlich Berücksichtigung finden kann, wenn der Wille des freiwillig Zuwendenden - zumindest auch - darauf gerichtet ist, den Unterhaltsschuldner von seiner Verpflichtung zur Unterhaltsleistung zu entlasten (BGH FamRZ 2000, 153, 154 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1997 - 18 UF 44/97

    Mehrbedarfs wegen diätetischer Ernährung bei nachehelichem Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04
    Hierzu muss er konkrete Tatsachen vortragen, aus denen sich sowohl die Notwendigkeit als auch die Höhe der krankheitsbedingten Mehraufwendungen ergeben (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1435, 1436; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. A., § 1 Rn. 441, 608 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 -

    Die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle können daher grundsätzlich nicht unbesehen übernommen werden (Senat FamRZ 2006, 124, 125).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 5 UF 79/10
    22 f. Hierzu weist das OLG Hamm zutreffend darauf hin, dass sich je nach Methodenwahl erhebliche Unterschiede ergeben, FamRZ 2006, Seite 124, 125. Bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung, welche die Durchschnittslöhne in der verarbeitenden Industrie nach steuerlichen Gesichtspunkten miteinander vergleicht, wäre der Bedarf der in der Türkei lebenden Beklagten zu 2) mit ½ des hiesigen Bedarfs anzusetzen, vgl. zuletzt Ländergruppeneinteilung für 2010 abgedruckt in FamRB int.

    Angesichts der je nach Methodenwahl erheblichen Differenzen erachtet es der Senat mit dem OLG Hamm, FamRZ 2006, Seite 124, 125 und OLG München, FamRZ 2002, Seite 55, 56 als angemessen die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle für ein in der Türkei lebendes Kind um 1/3 zu reduzieren.

  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 8 UF 193/05

    Unterhaltshöhe: Selbstbehaltskürzung bei geringerem Wohnbedarf des

    Der Unterhaltsschuldner hat somit im Einzelnen - zumindest für einen abgegrenzten Zeitraum - darzulegen, welche weiteren Aufwendungen des täglichen Lebens ihm infolge der Krankheit entstehen, die nicht schon durch den ihm zu belassenden Selbstbehalt gedeckt werden können (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2006, 195).
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