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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99   

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https://dejure.org/1999,6966
OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,6966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,6966)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,6966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Namensänderung ; Ersetzung der Zustimmung; Eheschließung; Sorgerecht; Anhörungung eines Elternteils; Zustimmung des Kindes

  • Judicialis

    BGB § 1618 S. 4; ; BGB § 1617 c Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 S. 4, § 1617 c Abs. 1 S. 3
    Namensänderung; Ersetzung der Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Friedberg (Hessen), 16.03.1999 - F 16/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99
    2 UF 74/99 III F 16/99.

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 22.03.1999 - III F 16/99 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht -, zurückzuweisen.

  • OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99

    Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99
    Aus diesem Grunde ist eine umfängliche Prüfung der persönlichen Entwicklung sowie der sozialen Beziehungen des einzubenennenden Kindes im Hinblick auf die Bedeutung des von ihm geführten und gegebenenfalls künftig zu führen den Namens einerseits, und des Interesses des Vaters an der Beibehaltung des bisherigen Namens andererseits erforderlich (vgl. OLG Braunschweig, MDR 1999, 873, 874; OLG Köln NJWE-FER 1999, 232; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298).
  • OLG Braunschweig, 25.11.1998 - 1 UF 178/98

    Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur Namenserteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 74/99
    Aus diesem Grunde ist eine umfängliche Prüfung der persönlichen Entwicklung sowie der sozialen Beziehungen des einzubenennenden Kindes im Hinblick auf die Bedeutung des von ihm geführten und gegebenenfalls künftig zu führen den Namens einerseits, und des Interesses des Vaters an der Beibehaltung des bisherigen Namens andererseits erforderlich (vgl. OLG Braunschweig, MDR 1999, 873, 874; OLG Köln NJWE-FER 1999, 232; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5033
OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,5033)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.05.1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,5033)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 2 UF 74/99 (https://dejure.org/1999,5033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Namensänderung eines Kindes bei Wiederverheiratung des Sorgeberechtigten; Zulässigkeit der Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils; Rechtsmittelbestimmung bei einem Antrag auf Namensänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1451
  • FamRZ 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15

    Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater

    zur Außenwelt angesichts der heutigen vielfältigen Namenskonstellationen innerhalb der Familien nicht mehr vermutet werden können, sondern im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (OLG Brandenburg BeckRS 2009, 18751; OLG Bamberg NJW-RR 1999, 1451; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 692, 693; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1249, 1250; OLG Saarbrücken ZfJ 2000, 437, 438).
  • OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01

    Einbenennung des Kindes - Ersetzung der Einwilligung - Kindeswohl

    Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Begriff der ,Erforderlichkeit" in § 1818 Satz 4 BGB zum Ausdruck gebracht hat, dass über die berechtigten Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht zu leicht hinweggegangen werden darf (OLG Bamberg in NJW-RR 99, 1451) und die Eingriffsschwelle damit hoch angesetzt ist (Wagenitz in FamRZ 98, 1545 f) führt dies nicht dazu, dass eine Ersetzung der Einwilligung nur in Betracht kommt, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (so aber OLG Bamberg aaO).

    Bei dem Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Zöller- Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a.M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735: einfache Beschwerde nach § 19 FGG).

    Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" in § 1618 Satz 4 BGB zum Ausdruck gebracht hat, dass über die berechtigten Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht zu leicht hinweggegangen werden darf (OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451) und die Eingriffsschwelle damit hoch angesetzt ist (Wagenitz, FamRZ 1998, 1545f., 1551), führt dies nicht dazu, dass eine Ersetzung der Einwilligung nur in Betracht kommt, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (so aber OLG Bamberg, a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04

    Sachentscheidung des Oberlandesgerichts über Einbenennung nach

    Bei dem eingelegten Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., 2004, § 621 Rdnr. 27; a. M.: OLG Köln, FamRZ 1999, 735, einfache Beschwerde nach § 19 FGG).
  • OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06

    Anforderungen an die Einbenennung eines Kindes

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." ( vgl. BGH FamRZ 2002, 94).
  • OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06

    Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." (vgl. BGH a.a.O) .
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Sollte sich bei dem gemeinsamen Anhörungstermin eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lassen, wird das Amtsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 1618 Satz 4 BGB aufgrund des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 1.7.1998 die Anforderungen an die Ersetzung der Zustimmung des anderen Elternteiles erheblich verschärft hat (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 690 Nr. 472; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692; FamRZ 2000, 693, OLG Rostock, FamRZ 2000, 695, 696; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 243; Oelkers/Kreutzfeldt, a.a.O., 648).
  • OLG Naumburg, 15.05.2001 - 14 UF 12/01

    Freiwillige Gerichtsbarkeit - Rechtsmittelfrist - Zustellung an

    Bei dem eingelegten Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a. M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735, einfache Beschwerde nach § 19 FGG).
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