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   OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97   

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https://dejure.org/1997,5088
OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97 (https://dejure.org/1997,5088)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.1997 - 2 VAs 41/97 (https://dejure.org/1997,5088)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 1997 - 2 VAs 41/97 (https://dejure.org/1997,5088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff.; StPO § 140

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 315
  • StV 1998, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen, da diese Vorschrift nicht einen sofortigen, sondern nur einen Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt (vgl. dazu BVerfG NJW 1994, 3219 = NStZ 1994, 551 = StV 1994, 465 ; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner a.a.O. § 23 EGGVG Rdn 9 sowie im Senatsbeschluß vom 31.07.1996 [NStZ 1997, 49 = NJW 1997, 267 = Die Justiz 1997, 173]; - jeweils zur versagten Akteneinsicht) Dieser Rechtsschutz wird dem Beschuldigten dadurch zur Verfügung gestellt.

    Zwar könnte eine willkürliche Weigerung der Staatsanwaltschaft, der Anregung des Beschuldigten nachzukommen, möglicherweise zu der Notwendigkeit der gerichtlichen Überprüfung ihres Verhaltens führen (Eisenberg NJW 1991, 1257 [1262]; Lüderssen a.a.O. Rdn. 25; zur Verweigerung der Akteneinsicht insoweit vgl. nur BVerfG NJW 1985, 1019 . Senat NStZ 1997, 49, 50 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen, da diese Vorschrift nicht einen sofortigen, sondern nur einen Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt (vgl. dazu BVerfG NJW 1994, 3219 = NStZ 1994, 551 = StV 1994, 465 ; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner a.a.O. § 23 EGGVG Rdn 9 sowie im Senatsbeschluß vom 31.07.1996 [NStZ 1997, 49 = NJW 1997, 267 = Die Justiz 1997, 173]; - jeweils zur versagten Akteneinsicht) Dieser Rechtsschutz wird dem Beschuldigten dadurch zur Verfügung gestellt.
  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Der Gegenauffassung (Stern in AK- StPO § 141 Rdn. 32; Schlothauer/Weider Untersuchungshaft 2. Aufl. Rdn. 44; Weider StV 1987, 317, 319 f.), die sich in erster Linie auf die angestrebte Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren stützt, folgt der Senat im Hinblick auf die geltende Gesetzeslage nicht, die auch bei notwendiger Verteidigung im späteren gerichtlichen Verfahren nicht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren zwingt (BGHSt 29, 1 [5]).
  • BVerfG, 28.12.1984 - 2 BvR 1541/84

    Ablehnung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar könnte eine willkürliche Weigerung der Staatsanwaltschaft, der Anregung des Beschuldigten nachzukommen, möglicherweise zu der Notwendigkeit der gerichtlichen Überprüfung ihres Verhaltens führen (Eisenberg NJW 1991, 1257 [1262]; Lüderssen a.a.O. Rdn. 25; zur Verweigerung der Akteneinsicht insoweit vgl. nur BVerfG NJW 1985, 1019 . Senat NStZ 1997, 49, 50 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • OLG Oldenburg, 12.11.1992 - 1 VAs 4/92

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Vorverfahren; Entscheidung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Mit der Rechtsprechung (OLG Oldenburg StV 1993, 511 [Anm. Köster S. 512 f.]) und der überwiegenden Literaturmeinung (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. Rdn. 5; KK-Laufhütte StPO 3. Aufl. Rdn. 6; jew. zu § 141 ; im Grundsatz auch LR-Lüderssen StPO 24. Aufl. Rdn. 24 m. Fußn. 41 a [Überprüfung nur bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten]; Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 2. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 14; Köster a.a.O. 5.513; Burhoff Hdbch f d strafr Ermittlungsverfahren Rdn 652) vertritt auch der Senat die Auffassung, daß es im Hinblick auf die Möglichkeit einer Antragstellung der Staatsanwaltschaft nach dem Abschluß der Ermittlungen (§§ 169 a, 141 Abs. 3 Satz 3 StPO ) sowie im Hinblick auf die im Zeitpunkt der Anklageerhebung (§§ 141 Abs. 1, 201 Abs. 1 StPO ) zwingend vorgeschriebene Pflichtverteidigerbestellung einem Beschuldigten grundsätzlich zugemutet werden kann, das Abwarten der Staatsanwaltschaft bis zum Ermittlungsabschluß hinzunehmen.
  • OLG München, 06.03.1992 - 1 Ws 161/92

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Verurteilung des Abgeklagten; Erste

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1985 - 1 Ws 1010/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • BGH, 10.09.1980 - 2 StR 275/80

    Wirksamkeit der Urteilszustellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • OLG Frankfurt, 20.07.1983 - 3 Ws 477/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
    Zwar kann in der Anregung, die Akten zur Pflichtverteidigerbestellung an den Vorsitzenden des zuständigen Gerichts vorzulegen, bereits die Erklärung des Wahlverteidigers enthalten sein, daß die ursprünglich angezeigte Wahlverteidigung mit der angestrebten Bestellung zum Pflichtverteidiger enden soll (BGH StV 1981, 12 ; NStZ 1991, 94 [95]; OLG Düsseldorf StV 1986, 143; OLG Frankfurt StV 1983, 408; OLG Köln NStZ 1991, 248 [249]; OLG München wistra 1992, 237 ; zum ganzen Meyer-Goßner a.a.O. § 142 Rdn 7) Bis zum Eintritt dieser auflösenden Bedingung, die sich auch auf den Fall einer Ablehnung der Beiordnung durch den Vorsitzenden bezieht (Wasserburg NStZ 1991, 250 [251] {Anm. zu OLG Köln a.a.O.}), besteht das Wahlmandat aber weiterhin fort.
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15

    Pflichtverteidigerbestellung (Antragsrecht des Beschuldigten; Bestellung durch

    (3) Ein Antragsrecht des Beschuldigten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Weigerung der Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, als Prozesshandlung grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 23 EGGVG unterliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1997 2 VAs 41/97, NStZ 1998, 315f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 1992 1 VAs 4/92).
  • LG Limburg, 27.11.2012 - 5 AR 33/12

    Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    14 Mit der überwiegenden Rechtsprechung (vergl. OLG Oldenburg StV 1993, 511; OLG Karlsruhe StV 1998, 123; LG Cottbus StV 2002, 414; a. A. LG Bremen StV 1999, 532 - zitiert jeweils nach iuris; Übersicht zur Rechtsprechung Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 141 Rz. 24) ist im Ermittlungsverfahren - von Sonderregelungen im Recht der Untersuchungshaft abgesehen - grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für eine Beiordnung erforderlich.

    Die ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft wird zudem überwiegend auch nicht im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG als überprüfbar angesehen (verg. OLG Karlsruhe StV 1998, 123 mit weiteren Nachweisen).

    Unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens kann für die Verteidigerbestellung eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommen (vergl. Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 141 Rz. 7; offen gelassen OLG Karlsruhe StV 1998, 123 - iuris).

  • OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12

    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung

    Dies gilt nach der Konzeption des Gesetzgebers und der für das Ermittlungsverfahrenen geschaffenen Sonderregelung in § 141 Abs. 3 StPO auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vorverfahren (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2009, 3044; OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 315; LG Cottbus, Beschluss vom 13.05.2005, 22 Qs 15/05, zitiert nach juris; KK-Laufhütte, StPO, 6 Auflage, Rdnr. 6 zu § 141; Reinhardt in Radtke/Hohmann, StPO, Rdnr. 10 zu § 141; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage, Rdnr. 5 zu § 141; a.A. LG Bremen, Beschluss vom 25.06.1998, 27 AR 55/98, zitiert nach juris; LK-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, Rdnr. 24 zu § 141; Wohlers in SK-StPO, 4. Auflage, Rdnr. 5 ff. zu § 141).
  • AG Kleve, 18.09.2018 - 10 Gs 1358/18

    Rechtsmittel Entscheidung Staatsanwaltschaft, nahcträgliche Bestellung

    (3) Ein Antragsrecht des Beschuldigten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Weigerung der Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, als Prozesshandlung grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 23 EGGVG unterliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1997 2 VAs 41/97, NStZ 1998, 315f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 1992 1 VAs 4/92).
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