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   OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01   

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https://dejure.org/2002,2726
OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01 (https://dejure.org/2002,2726)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.01.2002 - 2 W 135/01 (https://dejure.org/2002,2726)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 2 W 135/01 (https://dejure.org/2002,2726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verbraucherinsolvenz: Erzwingungshaft bei Auskunftsverweigerung über Vermögensverbleib; Zuständigkeit für Rechtsbeschwerde nach der Gesetzesänderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 InsO ; § 98 InsO ; §§ 304 ff. InsO
    Insolvenzverfahren ; Erzwingungshaft; Verhältnismäßigkeit ; Auskunftserteilung; Vorführungsversuch; Obstruktiver Schuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzverfahren ; Erzwingungshaft; Verhältnismäßigkeit ; Auskunftserteilung; Vorführungsversuch; Obstruktiver Schuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 17.12.2001 - 2 W 133/01

    Insolvenzverfahren; Postsperre; Interessenabwägung; Beschwerde ;

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01
    Zur Sicherung der Insolvenzmasse ist inzwischen auch eine Postsperre gegen den Schuldner ergangen, deren Anordnung durch einen Beschluss des Senats vom 17.12.2001 (2 W 133/01) rechtskräftig geworden ist (auf diesen Beschluss wird zur Ergänzung des Sachstandes Bezug genommen).
  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01
    Vielmehr handelt es sich aufgrund des Erlasses der Entscheidung des Landgerichts im Dezember 2001 noch um eine Altverfahren, in dem gemäß § 26 Nr. 10 EGZPO noch die ursprüngliche Fassung des § 7 InsO anzuwenden ist (dazu ausführlich Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 W 96/01).
  • OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01

    Gründe für die Versagung der Zulassung sofortige weitere Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01
    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die Anordnung von Haft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldner dann nicht gegeben ist, wenn der Schuldner bei seiner persönlichen Anhörung Auskünfte verweigert hat und auch im schriftlichen Verfahren nicht bereit gewesen ist, vorbehaltlos und umfassend über den Verbleib seines Vermögens Auskunft zu geben (s. OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2001 - 1 W 1/01-, ZInsO 2001, 322 = NZI 2001, 149).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Besondere Voraussetzungen der Zulassung des

    (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Senat, ZIP 2000, 760 [762]; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2001 [2 W 111/01]; Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 [2 W 135/01]; Senat, Beschluß vom 24. Oktober 2001 [2 W 202/01]; vgl. auch OLG Dresden, NZI 2000, 436 = ZIP 2000, 1303 [1304]; Braun in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: Nov. 2000, § 253, Rdn. 4; Kirchhof, a.a.O., § 7, Rdn. 14).
  • OLG Köln, 14.01.2002 - 2 W 266/01

    Zulassung einer Beschwerde zur Einhaltung der Rechtsprechung

    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats: z.B. Beschluß vom 4. Juli 2001, 2 W 135/01 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senates; vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 14.12.2001 - 2 W 146/01

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Forderung im

    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (Ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 (2 W 202/01), vom 4. Juli 2001 (2 W 135/01) und vom 13. Juni 2001 (2 W 111/01); vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 2 Aufl. 2001, § 7, Rdn. 14).
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 218/01

    Vergütung des vorläufigen Verwalters

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  • OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01

    Vergütung des Treuhänders als Festbetrag

    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats: z.B. Beschluss vom 4. Juli 2001, 2 W 135/01 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senates; vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 13.02.2002 - 2 W 33/02

    Insolvenzrechtliche Ausgestaltung der Zulassungsvoraussetzungen einer sofortigen

    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats: z.B. Beschluß vom 4. Juli 2001, 2 W 135/01 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senates; vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 24.10.2001 - 2 W 202/01
    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats: z.B. Beschluß vom 4. Juli 2001, 2 W 135/01 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senates; vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 14.09.2001 - 2 W 175/01
    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats: z.B. Beschluss vom 4. Juli 2001, 2 W 135/01 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senates; vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 05.12.2001 - 2 W 162/01

    Berechnung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und

    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats: z.B. Beschluss vom 4. Juli 2001, 2 W 135/01 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senates; vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 28.11.2001 - 2 W 221/01
    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (Ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 (2 W 202/01), vom 4. Juli 2001 (2 W 135/01) und vom 13. Juni 2001 (2 W 111/01); vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 2 Aufl. 2001, § 7, Rdn. 14).
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