Rechtsprechung
OLG Celle, 07.12.2006 - 2 W 137/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kostenfestsetzungsverfahren gegen den unterlegenen Konkursverwalter: Begründetheit einer Gehörsrüge; Rechtsschutzbedürfnis für einen Kostenfestsetzungsantrag im Falle der Masseunzulänglichkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 103a EGInsO; § 208 Abs. 1 InsO; § 209 Abs. 1 InsO; § 210 InsO; § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO; § 60 Abs. 1 Nr. 1 KO
Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses für Kostenfestsetzungsanträge im Falle einer Masseunzulänglichkeit ; Abgrenzung von Masseunzulänglichkeiten nach der Insolvenzorndung (InsO) von solchen nach der Konkursordnung (KO); Begründetheit einer Gehörsrüge bei Kausalität der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses für Kostenfestsetzungsanträge im Falle einer Masseunzulänglichkeit ; Abgrenzung von Masseunzulänglichkeiten nach der Insolvenzorndung (InsO) von solchen nach der Konkursordnung (KO); Begründetheit einer Gehörsrüge bei Kausalität der ...
- Judicialis
InsO §§ 208 ff.; ; InsO § 208 Abs. 1; ; InsO § 208; ; InsO § 209; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 210; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 1; ; KO § 60; ; KO § 60 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 209 § 210; ZPO §§ 321a
Begründetheit einer Gehörsrüge; Masseunzulänglichkeit als Hinderungsgrund für die gegen eine Partei gerichtete Kostenfestsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03
Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 2 W 137/05
b) Der Beklagte zu 2. beruft sich für seine Auffassung, gegen ihn könnten keine Kosten festgesetzt werden, auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2005 - IX ZB 247/03 -. - BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05
Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nach …
Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 2 W 137/05
Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 91/05 - auf die Fälle der Neumasseverbindlichkeit erweitert. - OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90
Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 2 W 137/05
Die grundlegende Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Erstattungsanspruch erfolgt deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. März 2004 - 8 W 186/04 - ebenso bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 -, MDR 1991 S. 357).