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   OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 2 W 292/03 - 61   

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https://dejure.org/2004,10702
OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 2 W 292/03 - 61 (https://dejure.org/2004,10702)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.01.2004 - 2 W 292/03 - 61 (https://dejure.org/2004,10702)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 2 W 292/03 - 61 (https://dejure.org/2004,10702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr für den Beklagtenanwalt nach Klagerücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr bei Erledigung

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; BRAGO § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessgebühr bei Klagerücknahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 21.01.1998 - 8 W 222/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 2 W 292/03
    Diese entsteht, sobald der Prozessbevollmächtigte irgendeine Tätigkeit zur Ausführung des prozessbezogenen Auftrags vorgenommen hat (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 31 BRAGO, Rz. 14), wozu bereits die Entgegennahme des (Prozess-) Auftrages sowie erster Informationen genügt (Hanseatisches Oberlandesgericht, MDR 1998, 561).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08

    Zur Kostenerstattung bei Stellung eines Sachantrags nach Berufungsrücknahme

    Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09).
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