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   OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18   

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https://dejure.org/2018,29105
OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18 (https://dejure.org/2018,29105)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2018 - 2 W 32/18 (https://dejure.org/2018,29105)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 2 W 32/18 (https://dejure.org/2018,29105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 2038 BGB, § 2200 BGB, § 2227 BGB
    Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht: Konkludentes Ersuchen an das Nachlassgericht; Absehen von der Ernennung nach pflichtgemäßem Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2200
    Absehen von der Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 283
  • FamRZ 2019, 1016
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 3 Wx 231/11

    Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
    Fehlt es hingegen an einer Andeutung und lässt sich nur darüber spekulieren, ob das eine oder das andere dem Willen des Erblassers entsprochen hätte, fehlt es an einem feststellbaren Ersuchen an das Nachlassgericht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097, nach juris Tz.20, 25, 26).

    Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).

  • OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08

    Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
    Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).
  • OLG Zweibrücken, 23.10.2012 - 3 W 120/12

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
    Die Testamentsvollstreckung endet dann, wenn zwar der Erblasser das Nachlassgericht mit der Auswahl eines Ersatzvollstreckers beauftragt hat, das Nachlassgericht aber von dem ihm eingeräumten Ermessen in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass es die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ablehnt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2013, 261, nach juris Tz.10).
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
    Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).
  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
    Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).
  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
    Es muss dem Erblasser auf die Bindung des Nachlasses an die Testamentsvollstreckung angekommen sein, ohne die Entscheidung letztlich von einer bestimmten Person, die das Testamentsvollstreckeramt ausübt, abhängig zu machen (vgl. statt aller etwa OLG Schleswig, FamRZ 2016, 667 m.w.N.).
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