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   OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 402/09   

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https://dejure.org/2009,7121
OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 402/09 (https://dejure.org/2009,7121)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.09.2009 - 2 W 402/09 (https://dejure.org/2009,7121)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. September 2009 - 2 W 402/09 (https://dejure.org/2009,7121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufleben eines Ausgleichsanspruchs nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Möglichkeit des Entgelts eines ausziehenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • Judicialis

    BGB § 421; ; BGB § 426; ; BGB § 745 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 421; BGB § 426; BGB § 745 Abs. 2
    Gesamtschuldnerausgleich nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 421; BGB § 426; BGB § 745 Abs. 2
    Ausgleichsansprüche unter den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinsichtlich eines Anwesens im gemeinschaftlichen Eigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Nutzungsentschädigung bei Auszug des Partners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 653
  • NZM 2010, 293
  • FamRZ 2010, 1176
  • VersR 2010, 1086
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 402/09
    Für die eheliche Lebensgemeinschaft hat der BGH ausgesprochen, dass bei einem Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung die nächstliegende Neureglung nach § 745 Abs. 2 BGB diejenige ist, dass die Wohnung nunmehr dem zurückbleibenden Ehegatten gegen Zahlung eines entsprechenden Entgeltes zur alleinigen Benutzung überlassen wird, womit in der Regel ein Mietverhältnis zustande komme (BGH Urteil vom 04.02.1982 - XI ZR 88/80 NJW 1982, 1753 m.w.N.).

    Wird eine bestimmte Nutzung jedoch gar nicht gefordert, so kann sich kein Entgeltanspruch ergeben (BGH NJW 1982, 1753 Rn. 15/16; BGH Urteil vom 04.02.1982 - IX ZR 88/80 - NJW 1982, 1753 Rn. 9).

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 402/09
    Spätestens von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgendeines Handelns des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.03.2008 - 13 U 68/07 - ; OLG Celle NJW 2000, 1425).
  • OLG Hamburg, 10.02.2006 - 10 U 18/05

    Gemeinschaftliches Eigentum an einem Einfamilienhaus: Zur Entstehung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 402/09
    Schließlich ist im Rahmen des billigen Ermessens auch zu berücksichtigen, dass die Alleinnutzung dem Bleibenden nicht gegen seinen Willen aufgedrängt worden sein darf (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.02.2006 - 10 U 18/05 - OLGR Hamburg 2006, 512 Rn. 19).
  • OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen der Kosten eines im Miteigentum

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 402/09
    Spätestens von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgendeines Handelns des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.03.2008 - 13 U 68/07 - ; OLG Celle NJW 2000, 1425).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 68/07

    Gesamtschuldnerausgleich für gemeinsame Verbindlichkeiten von geschiedenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 402/09
    Spätestens von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgendeines Handelns des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.03.2008 - 13 U 68/07 - ; OLG Celle NJW 2000, 1425).
  • OLG Koblenz, 14.11.2011 - 12 U 712/10

    Ehegattendarlehen: Ausschluss der gesamtschuldnerischen Ausgleichspflicht der

    Denn der Grund für die bisherige Handhabung der Schuldentragung ist mit der trennungsbedingten Aufhebung der Lebensgemeinschaft entfallen; für den einen Ehegatten besteht im Allgemeinen kein Grund mehr, dem anderen eine weitere Vermögensmehrung zukommen zu lassen (BGHZ 87, 265, 270; BGH NJW 1983, S. 2449; NJW 1986, S. 1339; NJW 1993, S. 386, 387; NJW 2005, S. 2307; OLG Koblenz NJW-RR 2010, S. 653; Bydlinski, in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 426 Rdn. 17; Wolf, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 426 Rdn. 26; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 70. Aufl., § 426 Rdn. 11).
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