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   OLG Hamm, 11.09.2013 - II-2 WF 145/13   

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https://dejure.org/2013,28738
OLG Hamm, 11.09.2013 - II-2 WF 145/13 (https://dejure.org/2013,28738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2013 - II-2 WF 145/13 (https://dejure.org/2013,28738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2013 - II-2 WF 145/13 (https://dejure.org/2013,28738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    PKW als einzusetzendes Vermögen bei Erkrankung des Antragstellers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    PKW als einzusetzendes Vermögen bei Erkrankung des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Berücksichtigung des Werts eines Pkws i.R.d. Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Werts eines Pkw im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Personenkraftwagen als Vermögen bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Personenkraftwagen als Vermögen bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 409
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Augsburg, 15.09.2011 - S 15 SO 73/11

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Kraftfahrzeug eines behinderten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2013 - 2 WF 145/13
    Eine Härte liegt danach vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles, wie zum Beispiel die Art, Schwere und Dauer der Hilfe, das Alter, der Familienstand oder die sonstigen Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen eine typische Vermögenslage deshalb zu einer besonderen Situation wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (vgl. SG Augsburg, Urteil vom 15. September 2011 - S 15 SO 73/11).

    Es ist also zulässig, zur Beantwortung der Frage, bis zu welcher Ausstattung bzw. Wertgrenze die Haltung eines Kraftfahrzeugs zu sozialhilferechtlich grundsätzlich anerkennungsfähigen Zwecken noch mit den Lebensverhältnissen während des Leistungsbezugs nach dem SGB XII vereinbar ist, den unbestimmten Begriff der Angemessenheit in § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II heranzuziehen (vgl. SG Augsburg, Urteil vom 15. September 2011 - S 15 SO 73/11).

  • OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Verwertung eines Pkw

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2013 - 2 WF 145/13
    Daraus ergibt sich nicht, dass die Beschaffung eines kleineren Ersatzfahrzeugs auch im Wege der Reparatur unwirtschaftlich wäre oder aus anderen Gründen unzumutbar ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. April 2010 - 13 W 17/10 - FamRZ 2010, 1685).
  • SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 34 SO 68/06

    Gewährung einer Blindenhilfe zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2013 - 2 WF 145/13
    Die Veräußerung des Pkws würde - unter Berücksichtigung des Lebensschicksals und der Bedürfnisse der Antragstellerin - nur dann zu einer ungerechtfertigten Verschlechterung ihrer bisherigen Lebensverhältnisse führen, wenn sie aufgrund ihrer geltend gemachten Erkrankungen spezielle Mobilitätsbedürfnisse hätte und sie daher nicht generell auf die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs verwiesen werden könnte (vgl. SG Hildesheim, Urteil vom 07. April 2008 - S 34 SO 68/06).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 2 WF 193/13

    Berücksichtigung nicht mehr vorhandenen Vermögens im Rahmen der

    (vgl. Senat, OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2013 - II-2 WF 145/13 - MDR 2013, 1367; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - II-2 WF 93/11 - FamRZ 2013, 144).

    Der Senat erkennt mithin vor dem Hintergrund der eigenen Erwerbstätigkeit, des Gebrauchs des Fahrzeugs, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, und des wohl heute deutlich unter dem seinerzeitigen Kaufpreis liegenden Wertes des Fahrzeugs (vgl. Senat, OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2013 - II-2 WF 145/13 - MDR 2013, 1367) keine Pflicht der Antragstellerin zum Einsatz dieses Vermögenswertes, auch wenn der Verkauf eines Fahrzeugs grundsätzlich in Betracht kommen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II-2 WF 75/11 - MDR 2011, 1295).

  • VGH Bayern, 08.02.2016 - 11 C 15.2611

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychischer Erkrankung - Einsatz eines

    Zum einzusetzenden Vermögen gehört grundsätzlich auch ein PKW, soweit nicht Anhaltspunkte für dessen Unverwertbarkeit (§ 90 Abs. 2 SGB XII) oder für die Unzumutbarkeit der Verwertung (§ 90 Abs. 3 SGB XII) vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2011 - 5 C 11.254 - juris; OLG Hamm, B. v. 11.9.2013 - II-2 WF 145/13 - juris).
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   OLG Hamm, 09.09.2013 - 2 WF 145/13   

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https://dejure.org/2013,28166
OLG Hamm, 09.09.2013 - 2 WF 145/13 (https://dejure.org/2013,28166)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2013 - 2 WF 145/13 (https://dejure.org/2013,28166)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2013 - 2 WF 145/13 (https://dejure.org/2013,28166)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1367
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments unter Eheleuten: Änderungsbefugnis

    Von einem Vermögenseinsatz kann abgesehen werden, wenn die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (OLG Hamm, MDR 2013, 1367).

    Die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei muss solche Umstände substantiiert darlegen (Fischer in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 115 Rdn. 48; BGH, Beschl. v. 9.6.2010 - XII ZB 120/08 - NJW 2010, 2887; siehe auch OLG Hamm, MDR 2013, 1367).

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 2 WF 193/13

    Berücksichtigung nicht mehr vorhandenen Vermögens im Rahmen der

    (vgl. Senat, OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2013 - II-2 WF 145/13 - MDR 2013, 1367; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - II-2 WF 93/11 - FamRZ 2013, 144).

    Der Senat erkennt mithin vor dem Hintergrund der eigenen Erwerbstätigkeit, des Gebrauchs des Fahrzeugs, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, und des wohl heute deutlich unter dem seinerzeitigen Kaufpreis liegenden Wertes des Fahrzeugs (vgl. Senat, OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2013 - II-2 WF 145/13 - MDR 2013, 1367) keine Pflicht der Antragstellerin zum Einsatz dieses Vermögenswertes, auch wenn der Verkauf eines Fahrzeugs grundsätzlich in Betracht kommen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II-2 WF 75/11 - MDR 2011, 1295).

  • LAG Köln, 10.04.2015 - 11 Ta 118/15

    Pflicht einer Partei zum Einsatz eine Zweitwagens mit Motorschaden für die

    Ein im Eigentum des Antragstellers stehender Personenkraftwagen ist als einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO anzusehen, soweit nicht Anhaltspunkte für dessen Unverwertbarkeit nach 90 Abs. 2, 3 SGB XII vorliegen oder eine Verwertung aus anderen Gründen unzumutbar ist (OLG Hamm, Beschl. v. 09.09.2013 - II-2 WF 145/13).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 12 W 12/21

    Pflicht eines Beteiligten zum Einsatz eines Pkw zur Bestreitung der

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass ein im Eigentum des Antragstellers stehendes Kraftfahrzeug grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO anzusehen ist (vgl. KG MDR 2006, 946 m.w.N.; Brandenburgisches OLG, MDR 2006, 1174; OLG Bremen OLGR 2007, 619; OLG Hamm MDR 2013, 1367; OLG Stuttgart, MDR 2010, 1014).
  • OLG München, 28.06.2021 - 12 WF 627/21

    Keine Verfahrenskostenhilfe - Einsatz eines PKW der Mittel- und Oberklasse Audi

    Der Antragstellerin ist daher der Einsatz des PKW zumutbar - gegebenenfalls im Austausch mit einem günstigeren Fahrzeug (OLG Hamm, Beschluss vom 9.9.2013 - 2 WF 145/13, BeckRS 2013, 18001; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2020 - 13 UF 134/20 - juris).
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Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,142408
OLG Hamm - 2 WF 145/13 (https://dejure.org/9999,142408)
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