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   OLG Hamburg, 21.07.2006 - 2 Ws 157/06   

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https://dejure.org/2006,44834
OLG Hamburg, 21.07.2006 - 2 Ws 157/06 (https://dejure.org/2006,44834)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.07.2006 - 2 Ws 157/06 (https://dejure.org/2006,44834)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 2 Ws 157/06 (https://dejure.org/2006,44834)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.07.2006 - 2 Ws 157/06
    Die gesetzliche Umgangspflicht der Eltern soll darauf hinweisen, dass der Umgang mit ihnen, auch und gerade wenn das Kind nicht bei ihnen lebt, für die Entwicklung und das Wohl des Kindes eine herausragende Bedeutung hat (BVerfG, FamRZ 2006, 187 ff. m.w.N.).

    Bei dieser die Beschwerdeführer im übrigen nicht etwa gänzlich kontaktlos stellenden Sachlage tatsächlich - wenngleich in geringerem Umfange als begehrt - praktizierten Besuchsverkehrs (siehe dagegen die der Entscheidung BVerfG FamRZ 2006, 187 ff. zu Grunde liegende Fallkonstellation drohenden gänzlichen Kontaktverlustes wegen Abschiebung nach dem Ausländergesetz) muss daher in der Gesamtabwägung im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Anstaltsbetriebs der seitens der Vollzugsanstalt geltend gemachten Rücksichtnahme auf die Kapazitätsprobleme in der Anstalt hier der Vorrang zukommen.

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.07.2006 - 2 Ws 157/06
    Daraus folgt, dass die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfange Besuche von Ehegatten und (hier in Rede stehend:) Kindern von Untersuchungsgefangenen zu ermöglichen (BVerfGE 42, 95, 100 ff.).
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.07.2006 - 2 Ws 157/06
    So sind jedenfalls wöchentliche Besuche von mindestens 30 Minuten dann zuzulassen, wenn die Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt dies ohne Weiteres zulassen (BVerfG NStE Nr. 20 zu § 119 StPO; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 52; BVerfG NStZ 1994, 604 - 606; Münchhalff/Gatzweiler, Das Recht der Untersuchungshaft, 2. Aufl., Rdn. 505 - 507; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl., Rdn. 450; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.07.2006 - 2 Ws 157/06
    So sind jedenfalls wöchentliche Besuche von mindestens 30 Minuten dann zuzulassen, wenn die Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt dies ohne Weiteres zulassen (BVerfG NStE Nr. 20 zu § 119 StPO; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 52; BVerfG NStZ 1994, 604 - 606; Münchhalff/Gatzweiler, Das Recht der Untersuchungshaft, 2. Aufl., Rdn. 505 - 507; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl., Rdn. 450; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

    Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2006 - 2 Ws 157/06 - verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und den Beschwerdeführer zu 1. darüber hinaus in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
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