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   OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02   

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OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02 (https://dejure.org/2002,8782)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.09.2002 - 2 Ws 178/02 (https://dejure.org/2002,8782)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. September 2002 - 2 Ws 178/02 (https://dejure.org/2002,8782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Betrug durch Unterlassen eines Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung des Arbeitgebers über andere erbrachte Berufstätigkeiten; Gefahr einer Pflichtenkollision; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; Garantenpflicht zur Aufklärung; ...

  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02
    In Betracht kommen könnte hier allein die Verletzung von Aufklärungspflichten aus Vertrag bzw. aus Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. BGHSt 39, 392 ff.).

    Während die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Begründung von derartigen Aufklärungspflichten zunächst weit ging, ist der Bundesgerichtshof hiervon indessen weitgehend abgerückt (BGHSt 39, 392, 399 ff.; BGH wistra 1988, 262, 263; Naucke NJW 1994, 2809 ff.).

    Gefordert werden "besondere Umstände im zwischenmenschlichen Bereich" (BGHSt 39, 392, 401).

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02
    Im Rahmen allgemeiner Vertragsverhältnisse mit gegenseitigen Leistungspflichten setzt eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht nunmehr voraus, dass besondere Umstände, wie etwa ein durch das Vertragsverhältnis vermitteltes besonderes Vertrauensverhältnis, zwischen den Beteiligten bestehen (BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 46, 196, 202 f.).

    Dagegen begründet die Höhe eines etwa drohenden Schadens für sich genommen keine Offenbarungspflicht (BGHSt 46, 196, 202).

  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02
    Während die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Begründung von derartigen Aufklärungspflichten zunächst weit ging, ist der Bundesgerichtshof hiervon indessen weitgehend abgerückt (BGHSt 39, 392, 399 ff.; BGH wistra 1988, 262, 263; Naucke NJW 1994, 2809 ff.).

    Die bloße Anstößigkeit ihres Schweigens genügt für die Annahme eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht (vgl. BGH wistra 1988, 262, 263).

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02
    Schließlich gehört es nicht zum vom Betrugstatbestand geschützten Rechtsgut, sorglose Menschen gegen die Folgen ihrer eigenen Sorglosigkeit zu schützen (BGH NJW 2001, 2187, 2188).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02
    Von der sich geradezu aufdrängenden, der Rechtssicherheit dienenden Möglichkeit, einzelne Personen der B GbR zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben konkret zu verpflichten bzw. zu Amtsträgern zu bestellen (vgl. insoweit BGHSt 43, 96 ff.), hat die Stadt G. keinen Gebrauch gemacht.
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02
    Im Rahmen allgemeiner Vertragsverhältnisse mit gegenseitigen Leistungspflichten setzt eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht nunmehr voraus, dass besondere Umstände, wie etwa ein durch das Vertragsverhältnis vermitteltes besonderes Vertrauensverhältnis, zwischen den Beteiligten bestehen (BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 46, 196, 202 f.).
  • OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09

    Garantenpflicht des Arbeitnehmers zur Offenbarung ungerechtfertigter

    Die Annahme einer Garanten- und Aufklärungspflicht kommt nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung nur in Betracht, wenn durch das Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten ein besonderes Vertrauensverhältnis mit besonderen Umständen im zwischenmenschlichen Bereich vermittelt wird (vgl. BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 39, 392, 401; 46, 196, 202; wistra 1988, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2002, 2 Ws 178/02, juris).
  • OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03

    Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf

    Die bloße Anstößigkeit eines Schweigens bei solchen allgemeinen Vertragsverhältnissen mit gewöhnlichen gegenseitigen Leistungsaustauschverhältnissen reicht hierzu noch nicht aus ( BGHSt 46, 196; 39, 392; wistra 1988, 262; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. September 2002 - 2 Ws 178/02).

    Auch die Höhe eines drohenden Schadens für sich genommen begründet noch keine Garantenstellung mit einer daraus resultierenden Offenbarungspflicht (BGHSt 46, 196; 39, 392; OLG Stuttgart Beschluss vom 11. September 2002 - 2 Ws 178/02 -).

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