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KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08, 1 AR 489/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Auskunftserteilung über Telekommunikationsdaten nach § 100g Strafprozessordnung (StPO) zur Vollstreckung einer Reststrafe von 145 Tagen
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.03.2008 - 13 VRs IR 55/01
- KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08, 1 AR 489/08
Papierfundstellen
- StV 2008, 345
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
Der Datenabruf stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG dar, weil er neben der Zielperson des Auskunftsersuchens notwendigerweise auch die Kommunikationspartner erfaßt, also vielfach Personen, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlaßt haben (vgl. BVerfGE 107, 299, 318). - BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
Deshalb ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren wegen einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen der Vorratsdatenspeicherung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 - juris = WM 2008, 706) eine Einschränkung geboten. - OLG Zweibrücken, 21.11.2000 - 1 Ws 570/00
Anordnung der Telefonüberwachung im Vollstreckungsverfahren
Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
Vielmehr ist auch die Dauer der noch zu vollstreckenden Strafe zu berücksichtigen; die Maßnahme ist dann unverhältnismäßig, wenn die Reststrafe deutlich unter der für die Katalogtat angedrohten Mindeststrafe liegt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. November 2000 - 1 Ws 570/00 -). - KG, 11.07.2001 - 5 Ws 370/01
Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
Das Kammergericht ist vielmehr als Beschwerdegericht sowohl zur Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer als auch über Beschwerden gegen Beschlüsse der allgemeinen Strafkammern zuständig (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. April 2008 - 2 Ws 146/08 - und vom 11. Juli 2001 - 5 Ws 370/01 -). - KG, 30.04.2008 - 1 AR 489/08
Auszug aus KG, 30.04.2008 - 2 Ws 181/08
1 AR 489/08.