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   OLG Naumburg, 04.01.2013 - 2 Ws 225/12   

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https://dejure.org/2013,52711
OLG Naumburg, 04.01.2013 - 2 Ws 225/12 (https://dejure.org/2013,52711)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.01.2013 - 2 Ws 225/12 (https://dejure.org/2013,52711)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Januar 2013 - 2 Ws 225/12 (https://dejure.org/2013,52711)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 19.02.1992 - 2 Ws 23/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.2013 - 2 Ws 225/12
    Die Unterscheidung von Wünschen und Anliegen einerseits und Beschwerden anderseits findet weder im Wortlaut des § 108 Abs. 1 StVollzG noch im Sinn und Zweck dieser Gesetzesbestimmung eine Stütze, vielmehr stehen Wünsche, Anregungen und Beschwerden ohne Differenzierung gleichrangig nebeneinander (OLG Koblenz, ZfStrVO 1992, 263 f.; Arloth, StVollzG, 4. Aufl., § 108, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20

    Einklagbarer Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben im Vollzug der

    a) Das Landgericht Hamburg hat im angegriffenen Beschluss vom 6. Mai 2020 Bedeutung und Tragweite der grundrechtlichen Gewährleistungen aus Art. 17 und Art. 19 Abs. 4 GG verkannt, indem es sich mit dem in § 86 Abs. 1 HmbSVVollzG begründeten Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Verbescheidung seiner Anregungen und Beschwerden gegenüber der Justizvollzugsanstalt, der das Recht auf eine abschließende Entscheidung in angemessener Frist einschließt, nicht befasst hat (vgl. insoweit zur inhaltsgleichen bundesrechtlichen Regelung des § 108 StVollzG: OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 2 Ws 225/12 -, juris, Rn. 6 ff.; Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl. 2020, § 108 Rn. 1, Rn. 14; Euler, in: Graf, BeckOK Strafvollzugsrecht Bund, § 108 Rn. 3 ).
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