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   OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03   

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OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03 (https://dejure.org/2003,3994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2003 - 2 Ws 279/03 (https://dejure.org/2003,3994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2003 - 2 Ws 279/03 (https://dejure.org/2003,3994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO); Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Berücksichtigung der insgesamt drohenden Dauer der Strafvollstreckung

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 142 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 142 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 142 Abs. 1 S. 3; ; StPO § 304 Abs. 1; ; JGG § 68

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 51 Ns 69/03
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03

Papierfundstellen

  • StV 2004, 586
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02

    Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03
    Er weist ergänzend unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 22. April 2002 in 2 Ws 88/02 (= VRS 103, 122 = StraFo 2002, 293) auf Folgendes hin:.
  • OLG Hamm, 31.07.2003 - 2 Ws 179/03

    Pflichtverteidiger; Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03
    Daneben sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit und sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung zu erwarten hat, von Bedeutung (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 31.07.2003 - 2 Ws 179/03 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO ist stets zu berücksichtigen, ob gegen den Beschuldigten auch weitere Verfahren anhängig sind, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt (OLG Hamm, StV 2004, Seite 586; KK-Laufhütte, 6. Auflage, Rdnr. 21 zu § 140).
  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Neben der dem Angeklagten hier drohenden Strafe sind wegen der bei § 140 Abs. 2 StPO stets erforderlichen Gesamtbewertung aber auch sonstige schwerwiegenden Nachteile zu berücksichtigen, die er infolge der drohenden Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Hamm StV 2004, 586).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; KG StraFo 2013, 425 Rdn. 6 nach juris; NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521, sowie Beschlüsse vom 09.01.2006 - 1 Ss 109/05, Rdn. 10 nach juris; vom 24.01.2011 - (1) 53 Ss 187/10, Rdn. 8 nach juris, und vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Rdn. 5 nach juris; OLG Hamm StV 2002, 237 Rdn. 6 nach juris; StV 2004, 586 Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 15.04.2008 - 4 Ss 127/08, Rdn. 10 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 7 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; OLG Jena StraFo 2005, 200, Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09, Rdn. 13 nach juris; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 27; wohl auch OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 11 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 285 Rdn. 8 nach juris; so auch - ohne abschließende Entscheidung - OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505 Rdn. 9 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher

    Nach verbreiteter Auffassung gehören hierzu auch weitere gegen den Angeklagten anhängige Strafverfahren, in denen es zu einer Gesamtstrafenbildung kommen kann (OLG Hamm, StV 2004, 586; Wessing in Graf, StPO, § 140 Rn. 15; Laufhütte in KK, StPO, 6. Auflage, § 140 Rn. 21; Lüdersen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 140 Rn. 57 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

    Hat sich für den Angeklagten bereits ein Rechtsanwalt seines Vertrauens gemeldet, so beschränkt sich das Auswahlermessen des Vorsitzenden in der Regel auf die Bestellung dieses Anwalts, auch wenn er nicht beim Gericht dieses Bezirks zugelassen ist, sofern jedenfalls Gerichtsort und Sitz des Rechtsanwalts nicht weit voneinander entfernt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2003 in 2 Ws 279/03; Meyer-Goßner, a. a. O., § 142 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch

    Der Vorsitzende ist nach § 142 Abs. 1 S.2 u. S. 3 StPO gehalten, den von dem Angeklagten gewünschten Verteidiger zu bestellen, wenn nicht gewichtige Gründe entgegenstehen (so der Senat zuletzt am 20. November 2003 -2 Ws 279/03-).
  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ws 257/05

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Interessenkollision; Mehrfachverteidigung;

    Der Vorsitzende ist nach § 142 Abs. 1 S.2 u. S. 3 StPO gehalten, den von dem Angeklagten gewünschten Verteidiger zu bestellen, wenn nicht gewichtige Gründe entgegenstehen (so der Senat zuletzt am 20. November 2003 -2 Ws 279/03-).
  • LG Halle, 23.11.2018 - 10a Qs 132/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Anhängigkeit mehrerer

    (OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 279/03: OLG Naumburg, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13) Drohen dem Angeklagten daher in mehreren Parallelverfahren jeweils Strafen.
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 128/08

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Berufungsverfahren

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn eine längere Freiheitsstrafe droht, wobei eine solche regelmäßig bei einer Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe anzunehmen ist (OLG Hamm, Beschlüsse vom 19.01.2001 - 2 Ss 133/00 - und vom 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02 -), wobei in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen ist, ob gegen den Angeklagten noch weitere Verfahren anhängig sind, hinsichtlich derer ggf. eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt (OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 279/03 -) oder dem Angeklagten wegen eines drohenden Bewährungswiderrufes die Vollstreckung einer weiteren, zunächst zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe droht (Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 25).
  • KG, 26.10.2016 - 161 Ss 162/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Der Senat teilt die vom OLG Hamm vertretene Ansicht, dass bei der Beurteilung der Schwere der Tat i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO auch weitere anhängige Verfahren zu berücksichtigen sind, die im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten gesamtstrafenfähig sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 Ws 279/03 - ebenso OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13 - beide in juris).
  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 Ss 171/05

    Beurteilung der Schwere der Tat nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung;

  • LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 435 Js 50270/10

    Notwendige Verteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • LG Bad Kreuznach, 31.08.2023 - 5 Qs 9/23

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, mehrere Verfahren, Gesamtstrafübel

  • LG Braunschweig, 08.01.2016 - 13 Qs 258/15

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere der Tat

  • LG München I, 17.06.2008 - 18 Qs 38/08

    Pflichtverteidigung: Beurteilung der Schwere der Tat

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