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   OLG Hamm, 31.10.1996 - III-2 Ws 364/96   

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https://dejure.org/1996,7325
OLG Hamm, 31.10.1996 - III-2 Ws 364/96 (https://dejure.org/1996,7325)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.10.1996 - III-2 Ws 364/96 (https://dejure.org/1996,7325)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - III-2 Ws 364/96 (https://dejure.org/1996,7325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96
    Soweit die Staatsanwaltschaft Münster als auch der Generalstaatsanwalt unter Hinweis auf BGHSt 31, 76, 77 die Auffassung vertreten, der Beschuldigte habe die Antragstellerin mit dem Griff an ihre Brust derartig überrascht, daß sie ein sexuelles Ansinnen des Beschuldigten nicht habe erkennen und einen entsprechenden Abwehrwillen nicht habe bilden können, läßt sich dies mit dem von der Antragstellerin konstant vorgetragenen Sachverhalt, den der Beschuldigte im übrigen, worauf das vorgenannte Schreiben seines Verteidigers vom 23. Januar 1996 schließen läßt, offenbar nicht bestreiten will, nicht in Einklang bringen.
  • OLG Hamm, 14.01.1993 - 1 Ws 727/92

    Einstellungsbeschluss; Sperrwirkung für neue Anklage; Verbrechen;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96
    Im Falle einer Einstellung gemäß § 153 a StPO ist das Klageerzwingungsverfahren jedoch zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft, wie hier, beim Zusammentreffen eines Verbrechens- und eines Vergehensverdachtes den hinreichenden Tatverdacht des Verbrechenstatbestandes verneint und das Ermittlungsverfahren wegen des Vergehens gemäß § 153 a StPO einstellt (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rdnr. 4; KK-Wache/Schmid, StPO, 3. Aufl., § 172 Rdnr. 42; OLG Karlsruhe, Die Justiz, 1990, 28; OLG Hamm, MDR 1993, 460).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51

    Unzüchtige Handlungen eines Polizeibeamten mit Schutzbefohlenem - Merkmal der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96
    Auf der Grundlage dessen ist der von dem Beschuldigten vorgenommene feste, nicht nur ganz kurzfristige Griff an die weibliche Brust seines - wenn auch bekleideten - Opfers in der durch die Äußerung "Mir wächst was zwischen den Beinen" eindeutig belegten sexuellen Absicht als sexuelle Handlung i.S. des § 184 c StGB anzusehen (vgl. BGHSt 1, 170; 2, 93, 167; 33, 343; BGH MDR 74, 366; 91, 702).
  • OLG Koblenz, 08.06.1982 - 1 Ws 126/82
    Auszug aus OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96
    Die Auswahl des Gerichts nach den §§ 24 ff. GVG, 200 Abs. 1 S. 2 StPO obliegt der Staatsanwaltschaft (vgl. OLG Koblenz, VRS 63, 359; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 175 Rdnr. 3).
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