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   OLG Koblenz, 07.10.2003 - 2 Ws 431/03   

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https://dejure.org/2003,18009
OLG Koblenz, 07.10.2003 - 2 Ws 431/03 (https://dejure.org/2003,18009)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.10.2003 - 2 Ws 431/03 (https://dejure.org/2003,18009)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 2 Ws 431/03 (https://dejure.org/2003,18009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Klageerzwingungsverfahrens; Ausschluss des Verfahrens bei Privatklagedelikten; Erfordernis der Feststellbarkeit eines Vorsatzes bzw. Tatentschlusses hinsichtlich der Offizialdelikte

  • Judicialis

    StGB § 13; ; StGB § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13; StGB § 15
    Vorsatz bei Unterlassungsdelikten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2003 - 2 Ws 431/03
    Vorsatz hinsichtlich einer gefährlichen Körperverletzung als inneres Tatmerkmal würde voraussetzen, dass die Beschuldigten nach den ersten von der Verurteilten P. A., begangenen Kindesmisshandlungen subjektiv den Eintritt weiterer Fälle als möglich und nicht ganz fern liegend erkannt hätten und damit in einer Weise einverstanden gewesen wären, dass sie die Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale, d.h. einschließlich der Qualifizierungsmerkmale i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, zumindest billigend in Kauf genommen oder sich um eines erstrebten Zieles wegen wenigstens mit ihnen abgefunden hätten (vgl. BGHSt 36, 1, 9).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 280/02

    Akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen; Konkrete

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2003 - 2 Ws 431/03
    Ihm vorausgegangen war seinerzeit ein ebenfalls in dieser Sache von Rechtsanwalt B. gestellter Klageerzwingungsantrag der Eheleute S. und W. W., J. und Dr. B. M. sowie der Antragstellerin J. H. vom 25. März 2002, der sich gegen den früheren Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Trier vom 28. Juni 2001 und den dazu ergangenen Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 28. Februar 2002 gerichtet und den der Senat mit Beschluss vom 8. Juli 2002 (2 Ws 280/02) als unzulässig verworfen hatte.
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