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   OLG Dresden, 06.11.2020 - 2 Ws 456/20   

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https://dejure.org/2020,45553
OLG Dresden, 06.11.2020 - 2 Ws 456/20 (https://dejure.org/2020,45553)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.11.2020 - 2 Ws 456/20 (https://dejure.org/2020,45553)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. November 2020 - 2 Ws 456/20 (https://dejure.org/2020,45553)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Urteilsverkündung, Sinneswandel, Neubeginn

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • strafrechtsiegen.de

    Urteilsverkündung - Sinneswandel hinsichtlich Strafzumessung - Abbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung; Verfahren des Gerichts bei Änderung des Strafmaßes während der mündlichen Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sinneswandel bei der Urteilsverkündung: Dann muss man zurück auf Null

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 16.01.2017 - 5 Ws 2/17

    Annahmeberufung bei Freispruch auf Antrag der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2020 - 2 Ws 456/20
    Hat das Landgericht jedoch zu Unrecht die Voraussetzungen dieser Vorschrift Seite 2 angenommen oder besteht Streit über diese Frage, so ist § 322a Satz 2 StPO unanwendbar und gegen den Nichtannahmebeschluss die sofortige Beschwerde entsprechend § 322 Abs. 2 StPO zulässig (std. Rspr. der Oberlandesgerichte; vgl. Senat, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 2 Ws 347/10 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. April 2013 - 1 Ws 56/13 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 5 Ws 2/17 - 161 AR 197/16 -, juris; HansOLG Hamburg JR 1999, 479; OLG Stuttgart Justiz 2000, 425; KG Berlin, Beschluss vom 16. August 2016 - 5 Ws 120/16 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 322a Rdnr. 8).
  • OLG Dresden, 08.12.2010 - 2 Ws 347/10

    Strafprozessrecht; Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2020 - 2 Ws 456/20
    Hat das Landgericht jedoch zu Unrecht die Voraussetzungen dieser Vorschrift Seite 2 angenommen oder besteht Streit über diese Frage, so ist § 322a Satz 2 StPO unanwendbar und gegen den Nichtannahmebeschluss die sofortige Beschwerde entsprechend § 322 Abs. 2 StPO zulässig (std. Rspr. der Oberlandesgerichte; vgl. Senat, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 2 Ws 347/10 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. April 2013 - 1 Ws 56/13 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 5 Ws 2/17 - 161 AR 197/16 -, juris; HansOLG Hamburg JR 1999, 479; OLG Stuttgart Justiz 2000, 425; KG Berlin, Beschluss vom 16. August 2016 - 5 Ws 120/16 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 322a Rdnr. 8).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2020 - 2 Ws 456/20
    Denn es handelt sich - abweichend von der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft und durch die dienstliche Stellungnahme des betroffenen Richters glaubhaft gemacht und bestätigt - nicht um ein in geheimer Beratung gefundenes - "eigentlich gewolltes" - Urteil (lautend auf 15 Tagessätze), dessen Urteilsformel lediglich sodann infolge eines Fassungsversehens bei ihrer schriftlichen Abfassung fehlerhaft in der Hauptverhandlung verkündet wurde (so der Fall BGHSt 5, 5ff.).
  • OLG Hamburg, 17.09.1998 - 2 Ws 246/98

    Strafprozeßrecht: Kein Annahmeerfordernis der Berufung bei Einziehung neben

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2020 - 2 Ws 456/20
    Hat das Landgericht jedoch zu Unrecht die Voraussetzungen dieser Vorschrift Seite 2 angenommen oder besteht Streit über diese Frage, so ist § 322a Satz 2 StPO unanwendbar und gegen den Nichtannahmebeschluss die sofortige Beschwerde entsprechend § 322 Abs. 2 StPO zulässig (std. Rspr. der Oberlandesgerichte; vgl. Senat, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 2 Ws 347/10 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. April 2013 - 1 Ws 56/13 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 5 Ws 2/17 - 161 AR 197/16 -, juris; HansOLG Hamburg JR 1999, 479; OLG Stuttgart Justiz 2000, 425; KG Berlin, Beschluss vom 16. August 2016 - 5 Ws 120/16 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 322a Rdnr. 8).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2013 - 1 Ws 56/13

    Berufung: Annahmeberufung bei Antrag der Staatsanwaltschaft auf Freispruch in der

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2020 - 2 Ws 456/20
    Hat das Landgericht jedoch zu Unrecht die Voraussetzungen dieser Vorschrift Seite 2 angenommen oder besteht Streit über diese Frage, so ist § 322a Satz 2 StPO unanwendbar und gegen den Nichtannahmebeschluss die sofortige Beschwerde entsprechend § 322 Abs. 2 StPO zulässig (std. Rspr. der Oberlandesgerichte; vgl. Senat, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 2 Ws 347/10 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. April 2013 - 1 Ws 56/13 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 5 Ws 2/17 - 161 AR 197/16 -, juris; HansOLG Hamburg JR 1999, 479; OLG Stuttgart Justiz 2000, 425; KG Berlin, Beschluss vom 16. August 2016 - 5 Ws 120/16 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 322a Rdnr. 8).
  • BGH, 29.01.1975 - 2 StR 634/74

    Vollständige neue Urteilsbegründung nachdem die zunächst begonnene mündliche

    Auszug aus OLG Dresden, 06.11.2020 - 2 Ws 456/20
    Hier hätte es des Abbruchs der begonnenen und des Eintritts in eine neue Urteilsverkündung durch Verlesung der geänderten Urteilsformel und der vollständigen mündlichen Urteilsbegründung bedurft (vgl. auch BGH Urteil vom 29. Januar 1975 - Az.: 2 StR 634/74); solches ist nach dem Vortrag des Beschwerdeführers in Übereinstimmung mit der dienstlichen Stellungnahme des Amtsrichters nicht geschehen.
  • KG, 29.02.2024 - 4 Ws 7/24

    Keine Annahmeberufung bei Absehen von Strafe

    Der Gesetzgeber wollte mit § 322a Satz 2 StPO lediglich die sachliche Prüfung nach § 313 Abs. 2 StPO einer weiteren gerichtlichen Kontrolle entziehen (vgl. BR-Drs. 12/1217, Seite 40); eine Auslegung des § 322a Satz 2 StPO dahingehend, auch die vorgelagerte, nach formalen Erwägungen zu treffende Entscheidung darüber, dass ein Bagatellfall im Sinne des § 313 Abs. 1 StPO vorliege, vom Anwendungsbereich des § 322 Abs. 2 StPO auszunehmen, wäre mit dieser Intention, dem Charakter der Norm als rechtswegbeschränkende Ausnahmevorschrift (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 4 Ws 18/2006 -, juris Rn. 5) und ihrem Wortlaut unvereinbar, der nicht auf "den Beschluss nach § 313 Abs. 2", sondern auf die Entscheidung über die Annahme der Berufung abstellt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, aaO; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 1 Ws 451/00 -, juris Rn. 3; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 2 Ws 246/98 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 4 Ws 311/98 -, juris Rn. 7; OLG Köln, NStZ 1996, 150, 151; OLG Koblenz, NStZ 1994, 601; Gössel aaO Rn. 10; für eine analoge Anwendung des § 322 Abs. 2 StPO: OLG Dresden, Beschluss vom 6. November 2020 - 2 Ws 456/20 -, juris Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 2 Ws 7/06 -, juris Rn. 18 f.; KG, aaO; ohne Festlegung auf ein bestimmtes Rechtsmittel: OLG Jena, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - 1 Ws 371/99 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 1996 - 3 Ws 42/96 -, juris Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Juni 1994 - 1 Ws 280-281/94 -, juris).
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