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   OLG Köln, 07.10.2009 - 2 Ws 468/09   

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https://dejure.org/2009,20488
OLG Köln, 07.10.2009 - 2 Ws 468/09 (https://dejure.org/2009,20488)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.2009 - 2 Ws 468/09 (https://dejure.org/2009,20488)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 2 Ws 468/09 (https://dejure.org/2009,20488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Entscheidung über eine Auferlegung von Verfahrenskosten gem. § 74 Jugendgerichtsgesetz (JGG) i.R.e. Beschwerde; Auferlegung von Verfahrenskosten zu Lasten eines nicht über eigenes Einkommen verfügenden Schülers; Erzieherische Wirkung ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 74; StPO § 309 Abs. 2
    Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung, im Verfahren gegen einen Heranwachsenden nicht gem. § 74 JGG von der Auferlegung der Verfahrenskosten abzusehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 424/06

    Kostenentscheidung bei Verurteilung eines Jugendlichen oder Heranwachsenden:

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2009 - 2 Ws 468/09
    Die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitete gegenteilige Rechtsmeinung, wonach in Fällen wie dem vorliegenden die angefochtene Entscheidung lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen sei (vgl. KG, NStZ-RR 2008, 2921; KG, NStZ-RR 2007, 64; KG, NStZ-RR 1999, 121; OLG Hamm, ZJJ 2008, 193; OLG Jena, NStZ 1998, 153), teilt der Senat nicht.

    Zweck der Regelung ist es, den Jugendlichen vor einer oftmals schädlichen zusätzlichen Belastung zu schützen (Eisenberg, aaO), wobei die Auferlegung von Kosten bei Heranwachsenden eher in Betracht zu ziehen sein wird (SenE v. 21.09.2009 - 2 Ws 420 - 428/09; KG, NStZ-RR 2007, 64).

  • OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 Ws 384/07

    Jugendgerichtsverfahren; Kostenentscheidung; Ermessentsentscheidung;

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2009 - 2 Ws 468/09
    Die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitete gegenteilige Rechtsmeinung, wonach in Fällen wie dem vorliegenden die angefochtene Entscheidung lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen sei (vgl. KG, NStZ-RR 2008, 2921; KG, NStZ-RR 2007, 64; KG, NStZ-RR 1999, 121; OLG Hamm, ZJJ 2008, 193; OLG Jena, NStZ 1998, 153), teilt der Senat nicht.

    Der Senat sieht es allerdings als erzieherisch notwendig an, den Angeklagten mit den Kosten und Auslagen zu belasten, soweit diese durch die Nebenklage veranlasst worden sind (vgl. OLG Hamm, ZJJ 2008, 193; Ostendorf, aaO, § 74 Rz. 12).

  • KG, 13.01.1999 - 5 Ws 720/98
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2009 - 2 Ws 468/09
    Die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitete gegenteilige Rechtsmeinung, wonach in Fällen wie dem vorliegenden die angefochtene Entscheidung lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen sei (vgl. KG, NStZ-RR 2008, 2921; KG, NStZ-RR 2007, 64; KG, NStZ-RR 1999, 121; OLG Hamm, ZJJ 2008, 193; OLG Jena, NStZ 1998, 153), teilt der Senat nicht.
  • KG, 22.02.1995 - 1 AR 188/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2009 - 2 Ws 468/09
    Maßgeblich für die gemäß § 74 JGG zu treffende Ermessensentscheidung, die eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Kostentragungspflicht bei Verurteilung darstellt, ist der Präventionszweck des Jugendstrafrechts, mithin erzieherische Gründe (Eisenberg, JGG, 13. Auflage 2009, § 74 Rz. 8; Ostendorf, JGG, 4. Auflage 1997, § 74 Rz. 6; KG, JR 1996, 216 [217]).
  • KG, 08.05.2019 - 5 Ws 34/19

    Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Berliner Strafvollzug: Beobachtung

    Wiedereinsetzung">112 Abs. 1 StVollzG genannten Zweiwochenfrist bei Gericht eingeht, und dass diese Regelung den Antragsteller auch nicht in seinem aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Recht auf wirksame gerichtliche Kontrolle einschränkt (vgl. KG, Beschluss vom 14. Oktober 2009, 2 Ws 468/09 Vollz).
  • KG, 22.07.2013 - 2 Ws 363/13

    Fürsorgepflicht des Gerichts bei Anträgen forensisch nicht erfahrener Gefangener

    Dem Gericht muss es möglich sein, den zugrunde liegenden Sachverhalt ohne Zuhilfenahme weiterer - erst zu ermittelnder - Erklärungen oder Unterlagen zu erfassen und nicht nur zu erkennen, durch welche Maßnahme sich der Gefangene beschwert sieht (Streitgegenstand), sondern inwiefern und wodurch er seine Rechte als verletzt erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 368; OLG Frankfurt ZfStrVO 1981, 317, 318; Senat, Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 - 2 Ws 468/09 Vollz -, 21. Juli 2009 - 2 Ws 316/09 Vollz - und 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz -).
  • KG, 12.03.2013 - 2 Ws 42/13

    Strafvollzug: Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Gefangenenpersonalakte

    Dem Gericht muss es möglich sein, den zugrundeliegenden Sachverhalt ohne Zuhilfenahme weiterer - erst zu ermittelnder - Erklärungen oder Unterlagen zu erfassen und nicht nur zu erkennen, durch welche Maßnahme sich der Gefangene beschwert sieht (Streitgegenstand), sondern inwiefern und wodurch er seine Rechte als verletzt erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 368; OLG Frankfurt ZfStrVO 1981, 317, 318; Senat, Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 - 2 Ws 468/09 Vollz -, 21. Juli 2009 - 2 Ws 316/09 Vollz - und 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz -).
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