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   OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02   

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https://dejure.org/2002,8000
OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02 (https://dejure.org/2002,8000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2002 - 2 Ws 79/02 (https://dejure.org/2002,8000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2002 - 2 Ws 79/02 (https://dejure.org/2002,8000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom Amts wegen; Anbringung eines Rechtsmittels; Gefährlicher Eingriffs in den Straßenverkehr; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Fahrlässige Körperverletzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hätte sich ein etwaiges Verschulden des Angeklagten oder seines Bevollmächtigten an der Fristversäumung zwar nicht mehr ausgewirkt, wenn der fristgebundene Schriftsatz so rechtzeitig bei dem Oberlandesgericht eingegangen wäre, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre (BVerfG NJW 1995, 3173; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01 - und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00 - OLG Düsseldorf (1. Senat) NStZ 1999, 147).
  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hätte sich ein etwaiges Verschulden des Angeklagten oder seines Bevollmächtigten an der Fristversäumung zwar nicht mehr ausgewirkt, wenn der fristgebundene Schriftsatz so rechtzeitig bei dem Oberlandesgericht eingegangen wäre, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre (BVerfG NJW 1995, 3173; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01 - und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00 - OLG Düsseldorf (1. Senat) NStZ 1999, 147).
  • OLG Naumburg, 03.08.2000 - 1 Ws 289/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hätte sich ein etwaiges Verschulden des Angeklagten oder seines Bevollmächtigten an der Fristversäumung zwar nicht mehr ausgewirkt, wenn der fristgebundene Schriftsatz so rechtzeitig bei dem Oberlandesgericht eingegangen wäre, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre (BVerfG NJW 1995, 3173; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01 - und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00 - OLG Düsseldorf (1. Senat) NStZ 1999, 147).
  • KG, 16.02.2000 - 5 Ws 112/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hätte sich ein etwaiges Verschulden des Angeklagten oder seines Bevollmächtigten an der Fristversäumung zwar nicht mehr ausgewirkt, wenn der fristgebundene Schriftsatz so rechtzeitig bei dem Oberlandesgericht eingegangen wäre, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre (BVerfG NJW 1995, 3173; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01 - und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00 - OLG Düsseldorf (1. Senat) NStZ 1999, 147).
  • KG, 25.06.2001 - 5 Ws 320/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hätte sich ein etwaiges Verschulden des Angeklagten oder seines Bevollmächtigten an der Fristversäumung zwar nicht mehr ausgewirkt, wenn der fristgebundene Schriftsatz so rechtzeitig bei dem Oberlandesgericht eingegangen wäre, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre (BVerfG NJW 1995, 3173; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01 - und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00 - OLG Düsseldorf (1. Senat) NStZ 1999, 147).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 2 RBs 155/22

    Keine Messdatenspeicherung bei PoliScan erforderlich; Schuldformumstellung

    Es ist lediglich die Weiterleitung im normalen Geschäftsgang erforderlich (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 216; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 283).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt

    Mit einer Weiterleitung der Revisionseinlegung an das Landgericht Krefeld konnte somit frühestens nach Eingang des Telefaxes auf der Geschäftsstelle der Strafabteilung beim Amtsgericht, der üblicherweise am nächsten Werktag und damit nach Fristablauf erfolgt, gerechnet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2002 - 2 Ws 79/02, NStZ-RR 2002, 216).'.
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