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   OLG Köln, 16.05.1994 - 2 Wx 15/94   

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OLG Köln, 16.05.1994 - 2 Wx 15/94 (https://dejure.org/1994,4909)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.1994 - 2 Wx 15/94 (https://dejure.org/1994,4909)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 2 Wx 15/94 (https://dejure.org/1994,4909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 36
  • Rpfleger 1994, 496
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 280/85

    Anwendung der Präklusionsvorschriften bei Ausbleiben eines erst im zweiten

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.1994 - 2 Wx 15/94
    Die geltende Rechtslage lässt für Praktikabilitätserwägungen keinen Raum; eine Eintr zugunsten der "WohnEigtümer der WohnEigtAnl .." ist nicht zulässig (anders: Röll NJW 1987, 1949, 1051; Böhringer BWNotZ 1988, 1).
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Soweit die Eintragung einer Zwangshypothek nach Titelumschreibung auf die Wohnungseigentümer erfolgen soll, ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Aufnahme zumindest der Namen aller Wohnungseigentümer in den Eintragungsvermerk Wirksamkeitsvoraussetzung gemäß § 1115 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1984, 239, 241 ff; noch weitergehend für die Erfordernisse des § 15 GBVfg: BayObLG, ZWE 2001, 375; OLG Köln, Rpfleger 1994, 496, 497).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    Daran, daß gemäß § 1115 Abs. 1 BGB alle Wohnungseigentümer als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen werden müssen (ebenso OLG Celle Rpfleger 1986, 484; OLG Köln Rpfleger 1994, 496) hält der Senat aber fest.
  • OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/03

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Wohnungseigentum:

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dafür entsprechend der Auffassung des OLG Köln (Rpfleger 1994, 496= MDR 1995, 36) die Angabe der Grundbuchblattnummer, unter der die jeweiligen Gläubiger als Eigentümer eingetragen sind, neben Name und Wohnort ausreichend wäre.
  • OLG Naumburg, 17.08.2017 - 12 Wx 24/17

    Eintragung eines Kaufmanns in Grundbuch mit bürgerlichem Namen

    Denn die GBV hat trotz ihres missverständlichen Namens den Charakter einer Rechtsverordnung, was aus der in § 1 Abs. 4 GBO enthaltenen Ermächtigung folgt, auf dessen Grundlage sie erlassen worden ist, sodass die in ihr enthaltenen Vorschriften zur Bezeichnung der Berechtigten im Grundbuch bindenden Charakter haben und vom Grundbuchamt stets zu beachten sind (z. B. OLG Köln, MDR 1995, 36, m. w. N.).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01

    Eintragung einer Zwangshypothek bei einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft

    b) Das OLG Köln (Rpfleger 1994, 496 ff.) vertritt die Auffassung, daß bei der Eintragung einer Zwangshypothek dem § 15 Abs. 1 Buchst. a GBV Genüge getan werde, wenn neben dem Namen und dem Wohnort des jeweiligen Titelgläubigers die für ihn maßgebliche Grundbuchblattnummer seines Wohnungseigentums in das Grundbuch eingetragen werde.
  • LG Aachen, 28.02.1994 - 3 T 38/94

    Wohnungseigentümergemeinschaft als Vollstreckungsgläubiger

    dazu OLG Köln Rpfleger 1994, 496 (2 Wx 15/94).
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