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   BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88   

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BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88 (https://dejure.org/1988,1795)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88 (https://dejure.org/1988,1795)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 1988 - BReg. 2 Z 46/88 (https://dejure.org/1988,1795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche von Wohnungseigentümern auf Sonderumlagen ; Geltendmachung durch den Verwalter; Ermächtigung des Verwalters im Verwaltervertrag zur Prozeßführung im eigenen Namen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 968
  • BayObLGZ 1988 Nr. 36
  • BayObLGZ 1988, 212
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 28.11.1975 - 1 W 1249/74
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
    2 Z 21/77">1978, 270/277; BayObLG ZMR 1983, 285/287; KG OLGZ 1977, 1/4; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 391/392; Weitnauer WEG 6. Aufl. Anm. 13 j, Augustin WEG Rn. 34, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 99, jeweils zu § 16).

    Das Kammergericht (OLGZ 1977, 1) hat eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Zahlung von "Wohngeld, Heizkosten und Reparaturrücklagen" für unzulässig erachtet.

  • VGH Bayern, 22.03.1982 - 25 XIV 78

    Bekanntmachung der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Erforderlicher Abstand

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
    2 Z 21/77">1978, 270/277; BayObLG ZMR 1983, 285/287; KG OLGZ 1977, 1/4; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 391/392; Weitnauer WEG 6. Aufl. Anm. 13 j, Augustin WEG Rn. 34, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 99, jeweils zu § 16).
  • OLG Frankfurt, 08.06.1979 - 20 W 262/79

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers bei Inanspruchnahme auf

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
    2 Z 21/77">1978, 270/277; BayObLG ZMR 1983, 285/287; KG OLGZ 1977, 1/4; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 391/392; Weitnauer WEG 6. Aufl. Anm. 13 j, Augustin WEG Rn. 34, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 99, jeweils zu § 16).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
    Im eigenen Namen, in sogenannter Verfahrensstandschaft, kann der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend machen, wenn die Ermächtigung sich auch hierauf erstreckt (BayObLGZ 1986, 128/129).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
    Gerade wenn sich eine Zahlungspflicht aufgrund der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnungen nicht ergeben sollte, weil die Eigentümerbeschlüsse sich nicht auch auf die Einzelabrechnungen erstrecken (BayObLGZ 1987, 86/89), bliebe die Verpflichtung des Antragsgegners unberührt, aufgrund der Eigentümerbeschlüsse Nr. 162 und 168 die auf ihn entfallenden Beträge zu bezahlen.
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
    Die Auslegung des Verwaltervertrags ist zwar wie die eines Eigentümerbeschlusses (BayObLGZ 1986, 322/325) grundsätzlich Sache der Tatrichter, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler nachgeprüft werden kann (BayObLGZ 1985, 171/175).
  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des

    Auszug aus BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
    Die Auslegung des Verwaltervertrags ist zwar wie die eines Eigentümerbeschlusses (BayObLGZ 1986, 322/325) grundsätzlich Sache der Tatrichter, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler nachgeprüft werden kann (BayObLGZ 1985, 171/175).
  • BayObLG, 02.04.1987 - BReg. 2 Z 23/87
    Auszug aus BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
    Der Verwalter kann Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich nur geltend machen, wenn er hierzu durch Beschluß der Wohnungseigentümer ermächtigt ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG); eine solche Ermächtigung kann auch im Verwaltervertrag enthalten sein (BayObLG NJW-RR 1987, 1039).
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    (1) Die Ermächtigung kann auch im Verwaltervertrag enthalten sein (BayObLGZ 1988, 212/213).
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Ein Zurückbehaltungsrecht bzw. eine Aufrechnungsbefugnis (dazu vgl. BayObLGZ 1988, 212/215) kann daher allenfalls in eng umschriebenen Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. Weitnauer/Gottschalg § 16 Rn. 28; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 145; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 150).
  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

    b) Die Antragstellerin beruft sich auf den Verwaltervertrag, in dem die Ermächtigung grundsätzlich gleichfalls enthalten sein kann (BGHZ 104, 197, 199; BayObLGZ 1988, 212, 213).
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht zwischen Hausverwalter und

    a) Der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass gegen Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümer (§ 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 WEG) nur in eingeschränktem Umfang aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden kann (BayObLGZ 1971, 313/315; 1988, 212/215; BayObLG WE 1995, 254), gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer beschlossenen Jahresabrechnung (Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 422).
  • BayObLG, 15.12.1994 - 2Z BR 115/94

    Verjährungsfrist für Ansprüche aus der genehmigten Jahresabrechnung

    Die Rechtsprechung hat daher selbst bei Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder eine Aufrechnung gegen Ansprüche auf Zahlung von Wohngeld, Heizkosten, Reparaturrücklagen wenn überhaupt (verneinend KG OLGZ 1977, 1 ff.), dann nur mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder mit solchen aus Notgeschäftsführung im Sinn des § 21 Abs. 2 WEG für zulässig erachtet (BayObLGZ 1988, 212, 214 f. m.w.Nachw.; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 391/392).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung;

    a) Die Befugnis des Antragstellers, in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer die Wohngeldansprüche gegen die Antragsgegner im eigenen Namen geltend zu machen, ergibt sich aus der entsprechenden Ermächtigung im Verwaltervertrag (BayObLGZ 1988, 212/213).
  • BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 82/00

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend

    Die rechtsgeschäftliche Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer berechtigt den Verwalter aber auch, die Ansprüche der Wohnungseigentümer als deren gesetzlicher Vertreter in deren Namen gerichtlich geltend zu machen, weil die weitergehende Ermächtigung, im eigenen Namen zu handeln, in der Regel die Befugnis zum Handeln im fremden Namen umfaßt (vgl. BayObLGZ 1988, 212 f.; Staudinger/Bub WEG § 27 Rn. 279; Merle WE 1994, 3/6).
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 138/95

    Aufrechnungsbeschränkung gegenüber Wohngeldforderungen

    Eine Aufrechnung gegenüber Wohngeldforderungen mit Gegenforderungen gegen die Gemeinschaft ist nach ständiger Rechtsprechung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung zulässig (BayObLGZ 1988, 212, 215 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 40/95

    Duldung der Nutzung einer Wohnung durch eine Prostituierte durch die übrigen

    Auch der Gegenantrag wurde von diesem ausschließlich im eigenen Namen, allerdings in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer, gestellt; die Rechtsgrundlage hierfür enthält der Eigentümerbeschluß vom 20.4.1994 (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG ; BayObLGZ 1988, 212/213).
  • BayObLG, 28.09.1998 - 2Z BR 123/98

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch jemanden, der noch nicht Verwalter

    Die erforderliche Ermächtigung hierzu (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG ; BayObLGZ 1988, 212 f.) ergibt sich jedenfalls aus dem Eigentümerbeschluß vom 24.4.1997.
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 20/97

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse -

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 126/96

    Verfahrensstandschaft des Verwalters bei Geltendmachung von Wohngeldansprüchen

  • BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen einen früheren Verwalter ;

  • BayObLG, 10.08.1994 - 2Z BR 46/94

    Bestimmung der Verzinsung rückständiger Wohngelder im Verwaltervertrag

  • BayObLG, 10.07.1992 - 2Z BR 46/92

    Umfang der Prüfung im Rahmen des § 47 WEG nach einseitiger Erledigterklärung

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