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   BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84   

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BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84 (https://dejure.org/1984,3005)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84 (https://dejure.org/1984,3005)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - BReg. 2 Z 71/84 (https://dejure.org/1984,3005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 158, § 883 Abs. 1 S. 2
    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 702 (Ls.)
  • Rpfleger 1985, 55
  • BayObLGZ 1984, 252
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80

    Zur Formbedürftigkeit einer Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    Da die Beteiligte zu 2) die Bewilligung aber nicht selbst, erklärt hat, bedarf die Vollmacht der für sie handelnden Beteiligten zu 1) der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO (vgl. BayObLG MittBayNot 1980, 152 ; HorberGBO 16. Aufl. Anm. 2 B b, Kuntze/ErtilHerrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 20, je zu § 29).

    Ob hiervon im Hinblick auf die Schutz- und Warnfunktion des § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. MünchKomm BGB § 2033 Rdnr. 2) im vorliegenden Fall - im Anschluß an die Rechtsprechung zu § 313 BGB (vgl. MünchKomm. § 167 Rdnrn. 16 ff. m. Nachw.) - deshalb eine Ausnahme zu machen wäre, weil durch die Fassung der Vollmacht, insbesondere durch die Befreiung von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB , bereits eine der Verfügung selbst entsprechende Rechtslage geschaffen worden ist (vgl. hierzu KG JFG 15, 205/206; BayObLGZ 1954, 225/234; MünchKomm Rdnr. 22; Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 9, je zu § 2033; vgl. aber auch BGH Betrieb 1979, 1226 [= DNotZ 1979, 684 ]; BayObLG MittBayNot 1980, 152 f.; jew. m. weit. Nachw.), kann hier auf sich beruhen.

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    Ob hiervon im Hinblick auf die Schutz- und Warnfunktion des § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. MünchKomm BGB § 2033 Rdnr. 2) im vorliegenden Fall - im Anschluß an die Rechtsprechung zu § 313 BGB (vgl. MünchKomm. § 167 Rdnrn. 16 ff. m. Nachw.) - deshalb eine Ausnahme zu machen wäre, weil durch die Fassung der Vollmacht, insbesondere durch die Befreiung von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB , bereits eine der Verfügung selbst entsprechende Rechtslage geschaffen worden ist (vgl. hierzu KG JFG 15, 205/206; BayObLGZ 1954, 225/234; MünchKomm Rdnr. 22; Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 9, je zu § 2033; vgl. aber auch BGH Betrieb 1979, 1226 [= DNotZ 1979, 684 ]; BayObLG MittBayNot 1980, 152 f.; jew. m. weit. Nachw.), kann hier auf sich beruhen.
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    (Zu den Auslegungsgrundsätzen im einzelnen und zu den Grenzen der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vgl. BayObLGZ 1980, 108 /112 f. [= MittBayNot 1980, 67 ] mit weit. Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 28.6.1984, BReg. 2 Z 43/84 [= MittBayNot 1984, 186]).
  • BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79

    Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    (Zu den Auslegungsgrundsätzen im einzelnen und zu den Grenzen der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vgl. BayObLGZ 1980, 108 /112 f. [= MittBayNot 1980, 67 ] mit weit. Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 28.6.1984, BReg. 2 Z 43/84 [= MittBayNot 1984, 186]).
  • RG, 29.03.1911 - V 335/10

    Hypothekenabtretung. ; Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    Zum anderen versteht man darunter die Regelung, daß ein Recht zunächst nach einem Berechtigten allein auflösend bedingt oder befristet durch seinen Tod, durch dasselbe Ereignis aber aufschiebend bedingt oder unter einem Anfangstermin einem weiteren Berechtigten zusteht (vgl. RGZ 76, 89 /90 für die Hypothek; KG JW 1932, 2445 für die beschränkte persönliche Dienstbarkeit; KG DNotZ 1937, 330 für die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; LG Traunstein MittBayNot 1978, 61 für die Hypothek; Horber Anh. zu § 44 Anm. 2 A; Güthe/Triebe/ Vorbem. vor § 13 Rdnr. 23).
  • BGH, 14.10.1968 - III ZR 73/66

    Vorkaufsrecht von Miterben - Verfügungsbefugnis der Miterben - Tätigkeiten als

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    die Rechtswirkung ist mit der Verfügung nach § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB außerhalb des Grundbuchs eingetreten; das Grundbuch ist hinsichtlich der Eintragung der bisherigen Erbengemeinschaft als Grundstückseigentümer unrichtig geworden (vgl. BGH NJW 1969, 92 [= DNotZ 1969, 623 ]; BayObLGZ 1980, 328 /329 [= MittBayNot 1981, 32 ]; BayObLG Rpfleger 1982, 217 f.; Haegele Grundbuchrecht 7. Auf 1. Rdnr. 424; Palandt BGB 43. Aufl. § 2033 Anm. 1 c).
  • BayObLG, 09.04.1981 - BReg. 2 Z 21/81

    Zum Inhalt einer Reallast und zu ihrer Abgrenzung von einem Wohnungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    Eine Zwischenverfügung kann nicht darauf gerichtet sein, das zur Eintragung beantragte Recht inhaltlich zu ändern (BayObLG MittBayNot 1981, 186 ) oder einen Beteiligten zur Stellung eines neuen, anderen Eintragungsantrags zu veranlassen ( BayObLGZ 1977, 81 /83 [= MittBayNot 1977, 120 ] mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    Eine Zwischenverfügung kann nicht darauf gerichtet sein, das zur Eintragung beantragte Recht inhaltlich zu ändern (BayObLG MittBayNot 1981, 186 ) oder einen Beteiligten zur Stellung eines neuen, anderen Eintragungsantrags zu veranlassen ( BayObLGZ 1977, 81 /83 [= MittBayNot 1977, 120 ] mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 20.10.1980 - BReg. 2 Z 18/80

    Zur Übertragung eines Erbteils auf Miterben

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84
    die Rechtswirkung ist mit der Verfügung nach § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB außerhalb des Grundbuchs eingetreten; das Grundbuch ist hinsichtlich der Eintragung der bisherigen Erbengemeinschaft als Grundstückseigentümer unrichtig geworden (vgl. BGH NJW 1969, 92 [= DNotZ 1969, 623 ]; BayObLGZ 1980, 328 /329 [= MittBayNot 1981, 32 ]; BayObLG Rpfleger 1982, 217 f.; Haegele Grundbuchrecht 7. Auf 1. Rdnr. 424; Palandt BGB 43. Aufl. § 2033 Anm. 1 c).
  • OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16

    Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs im Grundbuch bei einer

    Mehrere verschiedene Ansprüche können dagegen nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden, vielmehr sind ebenso viele Vormerkungen erforderlich, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 108).

    Dies steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30.10.1984 (BayObLGZ 1984, 252), in der ein Fall der Alternativberechtigung für den Fall angenommen wurde, dass Veräußerer und Erwerber einen Rückauflassungsanspruch für den Fall vereinbart hatten, dass der Veräußerer den Erwerber überlebt, und dass ein Dritter die Rückauflassung fordern kann, wenn der Veräußerer vor dem Dritten stirbt, der Dritte aber den Erwerber überlebt.

  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

    Dabei wurde - wie in einem weiteren in Betracht gezogenen Fall (BayObLGZ 1984, 252/256) - von einer Sukzessivberechtigung gesprochen.

    Der Anspruch soll zunächst den übergebenden Eltern gemeinsam zustehen und nach dem Tod eines der beiden Berechtigten zum alleinigen Anspruch des Überlebenden werden (BayObLGZ 1984, 252/256, OLG Zweibrücken Rpfleger 1984, 285, jeweils m.w.N.).

    In der Vergangenheit wurde jedenfalls auch ein solcher Fall als Sukzessivberechtigung bezeichnet (vgl. BayObLGZ 1984, 252/256).

  • OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17

    Änderungen der Rechte am Grundstück

    Mehrere verschiedene Ansprüche können dagegen nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden, vielmehr sind ebenso viele Vormerkungen erforderlich, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 108).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2019 - 8 W 272/19

    Grundbuchsache: Sicherung eines aufschiebend bedingt abgetretenen

    Im Fall der Alternativberechtigung liegen also zwei selbständige Rechte vor, sodass auch im Grundbuch je selbständige Rechte einzutragen bzw. vorzumerken sind (OLG Köln MittRhNotK 1997, 84; BayObLGZ 1984, 252; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 261a).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.1985 - 3 W 56/85

    Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte

    beiden Beteiligten zu 1) zunächst gemeinden beiden Beteiligten zu 1) zunächst schaftlich, beim Tod eines der Berechtigten aber dem überlebenden Ehegatten allein zustehen soll (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 22, 23= MittRhNotK 1984, 239; LG Oldenburg Rpfle1985,22,23 = MittRhNotK 1984, 239 ; LG Oldenburg ger 1974, 263; Haegele/Schöner/Stöber, 7. Aufl., Rd.Nr. 692b; Meder, BWNotZ 1982, 36 ).

    Das wäre der Fall, wenn beide die Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, daß jeder die ganze Leistung verlangen darf, der Schuldner diese aber nur einmal zu bewirken verpflichtet ist (BayObLG MittBayNot 1985, 22 = MittRhNotK 1984, 239; BayObLGZ 1963, 128 ; OLG Köln Rpfleger 1975, 19, 20 = 128; OLG Köln Rpfleger 1975, 19, 20 = KEHE. a.a.O., § 47 GBO, Rd.-Nr. 10; MittRhNotK 1974, 255 ; KEHE a.a.O., § 47 GBO , Rd.-Nr. 10; GBO, Anm. 2 A; Palandt/Heinrichs, Horber, 16. Aufl., § 47 GBO , Anm. 2 A; Palandt/Heinrichs, 44. Aufl., § 428 BGB, Anm. 2; Erman/Westermann, 7. Aufl., § 428 BGB, Rd.-Nr. 1).

  • OLG Jena, 31.03.2014 - 3 W 82/14

    Eintragzung einer Rückauflassungsvormerkung

    Sollen Ansprüche wie hier zeitlich gestaffelt mehreren Berechtigten zustehen ist im Wege der Auslegung - maßgeblich sind die für Grundbucherklärungen entwickelten Auslegungsgrundsätze (Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 28 m.w.N.) - zu ergründen, ob es sich jeweils um einen eigenständigen Anspruch der Berechtigten gegen den Verpflichteten (hierfür hat das BayObLG den Begriff der Alternativberechtigung geprägt, BayObLG Rpfleger 1985, 55 f.) oder aber um einen einen einheitlichen Anspruch handelt.
  • OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13

    Grundbuchsache: Sammelbuchung eines an mehreren Grundstücken bestellten

    Das vormals zuständige Bayerische Oberste Landesgericht hatte die Zulässigkeit ursprünglich verneint (BayObLGZ 1953, 64, 71 und Demharter § 44 Rn. 11), sah dies später offenbar weniger streng (vgl. BayObLGZ 1957, 322/329; anders aber BayObLGZ 1984, 252) oder ließ die Frage auf sich beruhen (BayObLGZ 1995, 249/254).
  • OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines eine Vormerkung betreffenden Eintragungsvermerks

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

    Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer

    (1) Die Vorinstanzen gehen zwar zutreffend davon aus, daß eine einzige Vormerkung grundsätzlich nur dann genügen kann, wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; 1995, 149 f.; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 108).
  • BayObLG, 02.07.1992 - 3Z BR 31/92
    Dementsprechend werden im Schrifttum (Korintenberg Rn. 51, 55, Rohs/Wedewer Rn. 20b, je zu § 24 ; Göttlich/Mümmler KostO 10.Aufl. Stichwort Wiederkehrende Leistungen und Nutzungen S.1250 f.) in den Fällen, in denen ein Recht für zwei (oder mehrere) Berechtigte in der Weise begründet wird, dass die Berechtigten nacheinander Inhaber des Rechts werden dergestalt, dass ein Recht zunächst einem Berechtigten allein auflösend bedingt durch seinen Tod, durch dasselbe Ereignis aber aufschiebend bedingt einem weiteren Berechtigten zusteht (sog. Sukzessivberechtigung vgl. BayObLGZ 1984, 252/256), zwei (oder mehrere) Rechte selbständig bewertet.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1959, 428/433, vgl. auch BayObLGZ 1984, 252/256) stellt demgegenüber - im Hinblick auf den Wortlaut des § 24 Abs. 1 und 2 KostO - dann, wenn die Dauer eines Rechts von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängen kann, bei der Bewertung der diese Berechtigung begründenden Willenserklärungen als eines Rechtsgeschäfts auf die Belastung des Verpflichteten mit einer einheitlichen Obliegenheit, nicht auf die Mehrzahl der Berechtigten ab.

  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 5/90

    Ausgestaltung von Rückübertragungsansprüchen in Übergabeverträgen

  • OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 5 Wx 28/11

    Änderungsvollmacht an Notarangestellte

  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

  • LG Landshut, 23.01.1992 - 30 T 1849/91

    Eine Rückauflassungsvormerkung bei Sukzessivberechtigung ausreichend

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