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   OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20   

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https://dejure.org/2020,40710
OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20 (https://dejure.org/2020,40710)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.12.2020 - 2 B 362/20 (https://dejure.org/2020,40710)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 2 B 362/20 (https://dejure.org/2020,40710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VO-CP SL § 4 Abs. 1 S. 1; VwGO § 47 Abs. 6
    Außervollzugsetzung der Zutrittsbeschränkung für Lebensmitteleinzelhandel während Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Quadratmeter-Regelung für Geschäfte im Saarland gekippt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [BVerfG, Beschluss vom 12.1.1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73; juris].
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    Auf Landesebene wurde ein Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257 und Beschluss vom 9.8.1995 - 1 BvR 2263/94 - juris] Auch die grundsätzliche Zulässigkeit unbestimmter Gesetzesbegriffe entbindet den Normgeber nicht davon, eine Vorschrift so zu fassen, dass sie den rechtsstaatlichen Grundsätzen den Normenklarheit und Justitiabilität entspricht.
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257 und Beschluss vom 9.8.1995 - 1 BvR 2263/94 - juris] Auch die grundsätzliche Zulässigkeit unbestimmter Gesetzesbegriffe entbindet den Normgeber nicht davon, eine Vorschrift so zu fassen, dass sie den rechtsstaatlichen Grundsätzen den Normenklarheit und Justitiabilität entspricht.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [vgl. BVerfG, Urteil vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103; juris] Welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, ist von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme abhängig.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20

    Corona-Verordnung: Tattoo-Studios

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris; zuletzt etwa Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - (Tattoo-Studios), veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts] Der Antragsteller ist als unmittelbar betroffener Betreiber eines von der Zutrittsbeschränkung des § 4 Abs. 1 Satz 1 VO-CP erfassten ...-Marktes antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 VwGO.
  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [Vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [Vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11

    Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2

    Auszug aus OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris; zuletzt etwa Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - (Tattoo-Studios), veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts] Der Antragsteller ist als unmittelbar betroffener Betreiber eines von der Zutrittsbeschränkung des § 4 Abs. 1 Satz 1 VO-CP erfassten ...-Marktes antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 VwGO.
  • OVG Saarland, 15.12.2020 - 2 B 369/20

    Corona, Einzelhandel, 800-qm-Regelung außer Vollzug gesetzt

    Eine gleichlautende Betretungsbeschränkung in der Fassung der Vorschrift vom 27.11.2020 [vgl. die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, Artikel 2 der Verordnung zur Änderung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 27.11.2020, Amtsblatt 2020 I, 1190 ff., 1195 vom 28.11.2020] hat der Senat auf Antrag des Antragstellers durch Beschluss vom 11.12.2020 - 2 B 362/20 - vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Insoweit kann auf die Begründung des Beschlusses des Senats am 11.12.2020 - 2 B 362/20 - Bezug genommen werden.

    Die Minderung des Streitwerts im Vergleich zu der im Beschluss vom 11.12.2020 - 2 B 362/20 vorgenommenen Festsetzung erfolgt im Hinblick auf die sehr kurze verbleibende "Restdauer" der angegriffenen Vorschrift.

  • OVG Thüringen, 21.12.2020 - 3 EN 812/20

    Corona-Pandemie ("2. Welle"): Begrenzung der Kundenzahl in Geschäften und

    Jedenfalls bringt die Thüringer Bestimmung - möglichweise abweichend von vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer (vgl. hierzu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 13 MN 552/20 - juris Rn. 13 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 2 B 362/20 - juris Rn. 16 ff.) - hinreichend die Berechnungsgrundlage zum Ausdruck, indem § 8 Abs. 5 Satz 3 3. ThürSARS-CoV SonderEindmaßnVO bestimmt, dass für Einkaufszentren die Summe aller Verkaufsflächen in der Einrichtung zugrunde zu legen sind.
  • OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der 800 qm-Regelung in der

    Das OVG Saarland habe am 11.12.2020 (Az.: 2 B 362/20) in seinem Sinne entschieden.
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