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   OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15   

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https://dejure.org/2016,619
OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15 (https://dejure.org/2016,619)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2016 - 2 Ws 482/15 (https://dejure.org/2016,619)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 2 Ws 482/15 (https://dejure.org/2016,619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens als Nötigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageerzwingungsverfahren; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerflichkeitsprüfung und Zweck-Mittel-Relation; Keine Verwerflichkeit aufgrund der disziplinarrechtlichen Rechtslage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 240 Abs 2 StGB, § 174 Abs 1 StPO
    Klageerzwingungsverfahren in Baden-Württemberg: Nötigung eines Polizeibeamten durch Ankündigung des Dienstvorgesetzten über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit eines Dienstvorgesetzten wegen Nötigung bei Ankündigung eines Disziplinarverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15
    So entfällt die Rechtswidrigkeit, wenn der Täter mit einer der Sachlage entsprechenden Strafanzeige droht (BGHSt 5, 254; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 240 Rn. 50).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 2 B 4.08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund der Verletzung einer Pflicht zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15
    Dies hat zur Folge, dass beim Vorliegen (lediglich) der Voraussetzungen eines Verweises (§ 27 LDG) oder einer Geldbuße (§ 28 LDG) bei einem aktiven Beamten das Verfahren gegen den Ruhestandsbeamten nach § 37 Abs. 1 Nr. 4 LDG einzustellen ist (von Alberti et al., aaO, § 32 Rn. 1; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.01.2009 - 2 B 4/08 -, juris [Rn. 16f], zum Bundesrecht).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1996 - 3 Ss 138/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15
    Maßgeblich ist, ob eine unzulässige Verquickung von Mittel und Zweck erfolgt (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 296).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07

    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15
    Ungeachtet dieser Sach- und Rechtslage konnte der Senat letztlich gleichwohl davon absehen, die Staatsanwaltschaft zur Durchführung der erforderlichen Ermittlungen anzuweisen (vgl. zu dieser Möglichkeit KG Berlin NStZ-RR 2014, 14; OLG München NStZ-RR 2008, 403; OLG Brandenburg VRS 114, 373; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 175 Rn. 17 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 4 S 1811/11

    Kein Beurteilungsanlass bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15
    Diese ausschließlich beamtenrechtliche Maßnahme durfte aus funktionalen dienstlichen Interessen der Verwaltungsorganisation als personalpolitisches Mittel erfolgen (von Alberti et al., aaO, § 25 Rn. 2; vgl. auch VGH Baden-Württemberg DÖD 2012, 167, juris Rn. 22), zumal eine vertrauensvolle weitere Zusammenarbeit ersichtlich ausgeschlossen war.
  • OLG Koblenz, 11.09.1989 - 2 Ws 149/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 2 Ws 482/15
    Eines ausdrücklichen Ausspruchs über die notwendigen Auslagen des Beschuldigten bedarf es nicht, da diese von der getroffenen Kostenentscheidung mitumfasst werden (OLG Koblenz NStZ 1990, 48; KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl., § 177 Rn. 3).
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