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   LG Frankfurt/Main, 28.05.2015 - 2-03 O 452/14   

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https://dejure.org/2015,13941
LG Frankfurt/Main, 28.05.2015 - 2-03 O 452/14 (https://dejure.org/2015,13941)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.05.2015 - 2-03 O 452/14 (https://dejure.org/2015,13941)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 2-03 O 452/14 (https://dejure.org/2015,13941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei unerlaubter Versendung von Bildern über WhatsApp

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Unbefugter Bildversand via WhatsApp verletzt Recht am eigenen Bild

Sonstiges

  • lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild bei Versenden eines Bildnisses über WhatsApp

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 3 O 402/18

    1. Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§

    Hierbei ist vom Vorgang der Verbreitung auch die unkörperliche Übermittlung erfasst (OLG Frankfurt a.M. MMR 2004, 683; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.05.2015 - 2-03 O 452/14, MMR 2016, 482; Dreier/Schulze-Specht, UrhG, 6. Aufl. 2018, § 22 KUG Rn. 9; Wenzel/v.Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 139; a.A. BeckOK-InfoMedienR/Herrmann, 24. Ed. 1.5.2019, § 22 KUG Rn. 11).
  • LG Hagen, 07.05.2018 - 1 T 23/18
    Im Allgemeinen gelingt eine Wiederlegung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die jedoch von der Antragsgegnerin nicht in erforderlicher Form abgegeben wurde (vgl. LG Frankfurt a. M. Beschl. v. 28.5.2015 - 2/03 O 452/14, BeckRS 2016, 1143, beckonline).
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